In meinen Augen ein wesentlicher Grundfehler des Rundfunkbeitrags.
Eigentlich gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag.
Wohung ist ein dehnbarer Begriff, daher wurder er im 15. Rfstv. definiert.
Quatsch ist es trotzdem, weil in einer Wohnung eine Vielzahl an Menschen, oder ein Mensch in einer Vielzahl an Wohnungen leben kann.
Es gibt schlicht und einfach keinen Zusammenhang zwischen Rundfunk und Wohnung.
Ich kann Rundfunk in der Wohnung empfangen - ich kann ihn aber auch ausserhalb der Wohung empfangen.
Die Idee war einfach etwas zu nehmen, was alle haben, und da war die Wohnung naheliegend. Und da man ja in Dtl. gemeldet sein muss, hat man so dann halt tatsaechlich jeden. Ein Schelm wer denkt, dass dies die Grundlage fuer die Entscheidung bei der Gestaltung der Rundfunkbeitraege war.
Bei der Betrachtung von 2-5 der von dir aufgefuehrten Punkte sage ich als informierter Laie folgendes:
Das Mietverhaeltnis interessiert den Beitragsservice nicht im geringsten, es geht um den Meldeort.
Bist du dort gemeldet, so haftest du Gesamtschuldnerisch fuer die Rundfunkbeitraege.
Wie jeder andere in dieser Wohnung auch.
Was meinst du, wieviele Auslaender, z.b. auf Montage, etc. das einfach bezahlen, weil sie die Sprache nicht so gut koennen und nicht Bescheid wissen?
Schonmal gefragt, woher die Mehreinnahmen beim RB eigentlich kommen?
Ich sehe einen wesentlichen Teil aus der Mehrfachzahlung pro Wohnung - der BS schreibt ja einfach alle gemeldeten Personen an, und viele zahlen einfach.
Welche zivilrechtlichen Folgen entstehen, weil man den Rundfunkbeitrag alleine bezahlt, aber Mitbewohner hat, keine Ahnung.
Interesannt war nur der Fall eines Bekannten A, der als Student mit einem promovierten berufstaetigen Dr. aus Italien zusammen gewohnt hat.
Beim Dr. wurde seltsamer Weise das Mailing eingestellt, der Student wurde "zwangsangemeldet" und mit Bescheiden ueberhaeuft.
Mag Zufall gewesen sein, vlt. wurde auch einfach gedacht, dass der Italiener eh nicht zahlt und dann verschwindet.
Am Ende wird ein Gericht den Meldestatus ueberpruefen, sagen, dass man in der Wohnung gemeldet ist, und damit feststellen, dass man Inhaber der Wohnung ist.
Ist es sinnvoll? Nein.
Ist es rechtlich richtig? Ich denke nicht.
Wird es ein dt. Gericht so entscheiden? Nein, das haben wir ja mittlerweile zur Genuege erlebt, kein dt. VG, LVG, etc. Urteilt gegen den 15. RFSTV.
Es bleibt dabei: Politisch oder vor dem Verfassungsgericht oder vor einem EU Gericht kann dieser Nonsense scheitern.
Man kann nur hoffen, dass es so kommt, damit dieser Selbstbedienungsladen endlich ausgemerzt wird.
Der ganze Staat muss sparen, nur ARD & Co. haben geld wie Heu.