.....Und weiter geht es......!!!
Person A hat nun einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erhalten, Dispo von Seiten der Bank gekündigt
@mb1, Danke auf den Hinweis zum runden Tisch, leider haben wir es nicht geschafft zu kommen, aber würden nächstes Mal bestimmt dabei sein
Nachdem nun auch der Partner den Termin zur Vermögensauskunft ohne Entschuldigung, nicht wahrgenommen hat droht nun auch für ihn der Eintrag in Schuldnerverzeichnis. Der Gerichtsvollzieher wurde informiert, dass die Wohnung doppelt bebeitragt wird. Letzte Woche hat der Partner Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt mit sämtlichen Dokumenten, sowohl von Person A (Kontoauszug, welcher belegt, dass schon gezahlt wurde und der Schriftverkehr zwischen Person A und den Instanzen.
Heute kam vom Amtsgericht folgendes Schreiben für den Partner:
"In Sachen Bayrischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Sehr geehrte/r Herr/Frau
Ihrem Antrag vom 05.05.2017 (Widerspruch gg. Eintragungsanordnung § 882 d | ZPO kann derzeit nicht entsprochen werden. Es stehen folgende Hindernisse entgegen:
Bitte legen Sie dem Gericht unverzüglich eine
Kopie der Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers samt Zustellnachweis (auf dem Kuvert !) vorDes Weiteren wird um Mitteilung der vollständigen Gläubigerdaten (Name und Anschrift sowie deren Geschäftszeichen!) gebeten.
Diese Unterlagen/Informationen werden für die Bearbeitung dringend benötigt, da ansonstenIhr Antrag nicht bearbeitet werden.
Um Erledigung innerhalb von
drei Tagen ab Erhalt dieses Schreibens wird gebeten.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird nach Aktenlage entschieden. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Ihrem Antrag nicht bzw. nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann.
Die Frist ist für uns als Laien, die sich so langsam durch das Dickicht der Justiz wühlen echt kurz!!! Unfair, aber was soll man dazu noch sagen?
LG
sobald es was neues gibt, werden wir die Updates liefern und wir hoffen einigen Usern damit helfen zu können