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Autor Thema: Ärger im Dresdner Landesfunkhaus: MDR muss selbst Gebühren zahlen  (Gelesen 4911 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

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Dresdner Neueste Nachrichten, 06.10.2016

Werbeaktionen
Ärger im Dresdner Landesfunkhaus:
MDR muss selbst Gebühren zahlen

von Ingolf Pleil

Zitat
Dresden. Ärger im Dresdner Landesfunkhaus des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR): Der gebührenfinanzierte Sender muss bei Auftritten mit Promotion-Aktionen in sächsischen Kommunen selbst Gebühren zahlen.

Die Sache sorgt intern für erhebliche Verstimmung: Der MDR tourt regelmäßig mit verschiedenen Aktionen durchs Land. Dabei gibt es viel Kontakt zum Hörer und Zuschauer, aber auch Werbeeffekte für die jeweilige Gemeinde oder Stadt. Vor allem geht es aber um den Bekanntheitsgrad des Senders. [..]

So stehen solche Aktionen meistens gerade in der Zeit an, wenn die für alle Sender so wichtigen Quoten und Reichweiten ermittelt werden. Die Zahlen, wieviele Zuschauer oder Hörer ein Sender hat, sind nicht zuletzt für die Verhandlungen mit Werbekunden wichtig. Das ist auch beim MDR so, selbst wenn er über eine Gebühr finanziert wird, die inzwischen Rundfunkbeitrag heißt und von allen Haushalten in Deutschland gezahlt werden muss, egal ob sie über Empfangsgeräte verfügen oder nicht. Insofern dienen die öffentliche Auftritte auch zur Legitimation der Zwangsabgabe. [..]

Für drei Stunden auf dem Leipziger Augustusplatz musste der Sender zum Beispiel 428,72 Euro berappen. Ähnliche Erfahrungen gibt es auch in anderen Städten. Beim Tag der Sachsen in Limbach-Oberfrohna habe der MDR für die Entschärfung von Bordsteinkanten als Stolperfallen 4000 Euro ausgeben müssen.

Auf Anfrage wollte sich der Sender aber nicht näher zu der Angelegenheit äußern. „Ja, es gibt diese Entwicklung“, erklärte André Oswald aus dem Landesfunkhaus in Dresden. Ändern könne der Sender daran aber nichts. [..]

Wer sich jetzt allerdings die Hände reibt, weil der MDR auch Gebühren zahlen müsse, denkt zu kurz. Die Zahlungen werden letztlich auch aus den monatlichen Abgaben der Haushalte gedeckt.

Weiterlesen auf:
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Aerger-im-Dresdner-Landesfunkhaus-MDR-muss-selbst-Gebuehren-zahlen


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faust

... wundert mich nicht:

So denkt man halt in feudalen Zirkeln!


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Die "Entschärfung von Bordsteinkanten" auf öffentlichen Straßen wird also auch mit den Zwangsbeiträgen finanziert - unglaublich ...


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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Die "Entschärfung von Bordsteinkanten" auf öffentlichen Straßen hat etwas von Nachhaltigkeit auch nach der Veranstaltung.
Es senkt die Verletzungsgefahr auch nach dem Event.
Aber immer noch besser wie die Verwendung der Zwangsbeiträge zur Schaffung von Multimillionären und fetten Pensionen.
Das ist wie einer fetten Sau den A.... geschmiert.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

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(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Entschärfung der Bordsteinkanten sollte doch Aufgabe der Stadt sein.
Aber es ist ja nicht deren Geld, das völlig zweckentfremdet ausgegeben wird. Schon dreist!!


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Insofern dienen die öffentliche Auftritte auch zur Legitimation der Zwangsabgabe.
Ich wusste gar nicht, dass öffentliche Auftritte des ÖRR den Zangsbeitrag legitimieren???...oder hab ich da etwas falsch verstanden??? ::)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
  • Beiträge: 1.526
Hier geht es um Gebühren (echte Gebühren, also Geld für eine wirklich in Anspruch genommene Leistung) für die Sondernutzung von Straßenland, wer z.B. eine Straße für ein Straßenfest sperren lassen möchte, der kann einen Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes stellen und bekommt möglicherweise unter Auflagen die Genehmigung dafür. Die Auflagen können welche zur Verkehrssicherheit sein (Absperrungen, Feuerwehrzufahrten, aber eventuell auch Sicherstellung, daß keine Stolperfallen lauern) oder Lärmschutz betreffen, die Erlaubnis für bauliche Veränderungen enthalten, die ggf. auch wieder nach Ende der Veranstaltung zurückgebaut werden müssen.

Selbstverständlich muß auch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt einen solchen Antrag stellen, wenn sie auf dem Marktplatz eine Veranstaltung durchführen will und auch die Kosten dafür übernehmen.


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