Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Streit um Rundfunkbeitrag: Fall ist weiter offen  (Gelesen 1884 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Streit um Rundfunkbeitrag: Fall ist weiter offen
Autor: 24. Oktober 2016, 18:44

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e3/Logo_BILD.svg/100px-Logo_BILD.svg.png

Bild, 24.10.2016

Streit um Rundfunkbeitrag: Fall ist weiter offen

Zitat
Brandenburg/Havel (dpa) - Der Fall der 43-jährigen Brandenburgerin, die wegen Verweigerung des Rundfunkbeitrags in Haft soll, ist weiter offen. Sein Amt habe dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) mitgeteilt, dass der fällige Beitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro bei der Brandenburgerin nicht vollstreckt werden konnte, sagte der Amtsdirektor von Beetzsee, Guido Müller, am Montag. [..]

Das Amtsgericht Brandenburg hatte im August eine sechsmonatige Haft verhängt, um die alleinerziehende Mutter zu einer Erklärung über ihr Vermögen zu zwingen. Dieser Haftbefehl würde nach Angaben des Gerichts nicht mehr vollstreckt, falls der rbb auf seine Forderung verzichtet. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.bild.de/regional/aktuelles/berlin/streit-um-rundfunkbeitrag-fall-ist-weiter-48433138.bild.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

S
  • Beiträge: 2.177
Zitat
[Gerichtssprecher Sascha] Beck erklärte, der zuständige Richter habe eine Mitteilung des Amts Beetzsee dahingehend ausgelegt, dass der Gläubiger - also der RBB - seinen Antrag zurückgenommen habe, weil kein Interesse mehr am Haftbefehl bestehe.

Wer ist Herr des Verfahrens?

Der Sender erklärte hingegen, Herr des Vollstreckungsverfahrens sei allein das Amt. Dieses habe den Haftbefehl beantragt, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. „Der RBB hat den Haftbefehl daher weder beantragt noch zurückgenommen“, sagte der Sendersprecher Volker Schreck. „Vielmehr hat das Amt Beetzsee dem Gericht mit Schreiben vom 20. Oktober mitgeteilt, dass der Haftbefehl wegen mangelnder finanzieller Erfolgsaussichten des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr vollzogen wird.“ Ausgestanden ist der Fall für die Brandenburgerin damit noch nicht. Nach Angaben des RBB-Sprechers kann der Sender den ausstehenden Beitrag über die entsprechenden Vollstreckungsstellen für die Dauer von dreißig Jahren einfordern.

Weiter:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/brandenburgerin-die-rundfunkbeitrag-schuldet-muss-nicht-in-haft-14497777.html




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 20:30 von Uwe«

 
Nach oben