Wir sollten ab morgen Anträge auf Abgeordnetendiäten, Kindergeld usw. stellen und als Begründung die reine Möglichkeit wie die Empfangsmöglichkeit beim Rundfunkbeitrag angeben.
Über die Antworten können wir dann herzlich lachen.
Wenn das Urteil des BVerfG dann irgendwann mal positiv für örR ausfällt mit der juristisch unangreifbaren Begründung, dass die Möglichkeit reicht, um eine Zahlung auszulösen, sollte dieses Urteil auch genutzt werden können, um Geld zu erhalten, wenn die Möglichkeit besteht.
Es ist schon sehr auffallend, wie H. Eicher ständig unbewiesene Behauptungen aufstellt. Er stiftet Verwirrung, um vom Problem abzulenken. Fakt ist, dass Zwangsvollstreckungen ein Riesenproblem für den Staatsfunk sind. Wenn sie vollstrecken, ist es schlecht fürs ohnehin angeschlagene Image des örR, wenn sie nicht vollstrecken, ist es schlecht fürs schlechte Image der Ex-GEZ, denn wer nimmt dieses Kasperletheater noch ernst, wenn das so weitergeht? Die Leute merken doch jetzt, dass es sich lohnt, einfach die Zahlung einzustellen. Je früher man mitmacht, umso größer der "Gewinn". Je mehr mitmachen, umso geringer das Risiko, "belästigt" zu werden. Das alles in Verbindung mit den Erkenntnissen des Karlsruher Aktionstages (Vorträge von Bölck und Koblenzer) flächendeckend im Lande verbreiten, und schon hat die Gerechtigkeit gesiegt. Die Leute brauchen dringend eine Initialzündung, um das als Massenbewegung mitzumachen.