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Autor Thema: Androhung der Wohnungsdurchsuchung durch Vollstreckungsbeamten  (Gelesen 7949 mal)

r
  • Beiträge: 4
Beitrag ist rein fiktiv.

Hallo Leute,

Person X hatte im März 2016 einen Termin zum Besuch des Vollstreckungsbeamten und daraufhin Widerspruch eingelegt. Zum besagten Termin ist der Herr dann jedoch nicht erschienen. Eine Antwort auf den Widerspruch, Absage oder Verschiebung des Termins erfolgte nicht.

Nun klingelte es vor einer Woche an der Tür von Person X und davor stand ein Herr vom Finanzamt. Dieser nannte weder seinen Namen noch zeigte er seinen Ausweis vor. Er behauptete mit Person X einen Termin zu haben, welcher in einem Schreiben von Mitte September zugegangen sein soll. Diesen Brief hat Person X nie erhalten.

Der Vollstreckungsbeamte hat sich mehrfach durch fragen, ob er rein kommen dürfe, zutritt zur Wohnung verschaffen wollen, welches Person X aber immer wieder ablehnte.

Irgendwann gab der Vollstreckungsbeamte dann auf und sagte zu Person X das er in den nächsten Tagen, unangekündigt und ohne vorheriges Türklingeln, mit Polizeibeamten und Schlüsseldienst wiederkommt, um sich so zutritt zur Wohnung zu verschaffen.

Kann der Vollstreckungsbeamte, im Falle von GEZ Gebühren, einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss erwirken um sich zutritt zur Wohnung zu verschaffen? Denn ich habe mal gelesen, dass das Nichtzahlen dieser Gebühr nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und es dafür keinen richterlichen Beschluss gibt.
Sind denn schon Fälle von Wohnungsdurchsuchungen bekannt?

Wie soll Person X nun weiter agieren, denn sie hat jetzt richtig Angst, wenn sie nicht zu Hause ist?

LG Rosi




Edit "DumbTV":
Thema präzisiert, Formatierung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 16:20 von DumbTV«

P
  • Beiträge: 377
Hallo Rosali,

hier findest Du einiges zu dem Thema im Allgemeinen und notwendigen Vorrausetzungen:
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14065/hausdurchsuchung.pdf


Edit "DumbTV":
Siehe nachfolgenden Beitrag!


Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Vollstreckungsbeamter (ist es wirklich ein Beamter?)
da auf so dünnes Eis wagt.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 23:27 von DumbTV«

1
  • Beiträge: 443
In dem obigen Link geht es um das Polizeigesetz HSOG .... das hat damit überhaupt nichts zu tun ...
Hier geht es um eine zivilrechtliche Angelegenheit ( nicht um Straftaten - Gefahr im Verzug .. )

Der Gläubiger kann einen Durchsuchungsbeschluss beantragen ...
https://dejure.org/gesetze/ZPO/758a.html
https://www.lecturio.de/magazin/zpo-wohnungsdurchsuchung/


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r
  • Beiträge: 4
Hallo,

vielen Dank für die Links. Diese sind ja doch sehr allgemein gehalten und auf alles anwendbar. Interessieren würde mich jetzt ob es, speziell zur Eintreibung der Rundfunk-Gebühren, schon Fälle gibt wo der Vollstreckungs"beamte" einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß bekommen hat.

Ich habe PersonX geraten, falls es dazu kommt, sich an alle verfügbaren Medien zu wenden. Im Falle von Kathrin hat es ja auch etwas gebracht. Ich hoffe aber das es nur Angst-mache war, damit Person X zahlt und der Vollstreckungs"beamte" entlohnt wird.

Es ist, von ihm, sowieso eine Frechheit zum, von ihm selber, vorgegebenen Termin nicht zu erscheinen und dann etliche Monate später ohne Termin zu kommen, aber zu behaupten da wäre ein Termin der in einem Brief zugeschickt worden wäre.

@12121212 du schreibst "Der gläubiger kann einen Durchsuchungsbeschluß erwirken"
Das ist in diem Fall ja dann der RBB ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 16:23 von rosali«

f

faust

... ich fasse mal zusammen:

1) der Vogel weist sich nicht aus und droht
2) es gibt kein Schriftstück -> sowas wird förmlich zugestellt, KANN also quasi gar nicht verloren gehen.

Ich würde mir schon mal vorsichtshalber ein paar Medienkontakte "auf die Seite legen" ( ... auch wenn das Arbeit macht), und  - was sagen die Mitleser? - eine Beschwerde über diesen Herrn bei seinem Arbeitgeber??? - Es muss ja rauszubekommen  :police: sein, wer am soundsovielten bei dir war ?!


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  • Beiträge: 443
zum Thema auch hier...
http://richter.lohkamp.info/pages/zivilprozessordnung/zpo-8.-buch/zwangsvollstreckung/durchsuchung.php

Taktisch erscheint es sinnvoll wenn der Vollstrecker vor der Tür steht die Durchsuchung ( ohne Beschluss..) nicht unbegründet zu verweigern ....sondern begründet - Rechtmäßigkeit der Forderung in Frage zu stellen (muss ich erst prüfen .. Nach Unterlagen fragen .. die der Vollstrecker nicht bei Hand hat wie "welcher Bescheid soll vollstreckt werden - wann wurde dieser zugestellt ... / Beträge stimmen nicht überein -Vollstreckungsersuchen/Beitragsbescheide/Forderung- Vollstreckungskosten anzweifen ... werde ich gegebenenfalls Erinnerung beim Amtsgericht einlegen , etc... )

Zahlungswilligkeit ( wenn denn alles seine Richtigkeit hat (-: ) sollte signalisiert werden ..

Stellt sich noch die Frage ob bei Amtshilfe das Vollstreckungsorgan antragsbefugt ist ( Durchsuchungsbeschluss ) oder nur der Gläubiger.
Beispiel: AG Augsburg, Beschluss v. 06.10.2011 – 2 M 27049/11 ( Amtshilfe nach SGB.. )
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2011-N-34539?hl=true
Nur die ERSUCHTE Behörde nicht der Gläubiger ist antragsbefugt ...

..............................................................................
Textauszug aus obigem Link:
Zitat
Die Kriterien, nach denen sich das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung bestimmt, sind vom Gesetz nicht vorgegeben.
Üblicherweise sind  folgende Anforderungen zu erwarten:
(1.) Der Schuldner, eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person (bei Wohnräumen) oder ein Angestellter (bei Geschäftsräu­men) haben dem Gerichtsvollzieher bei einem Vollstreckungsversuch die Durchsuchung verweigert,
oder
(2.) der Schuldner wurde bei mehreren (mindestens zwei) Vollstreckungsversuchen, von denen einer nach Zustellung des Titels erfolgt sein muss, nicht in der Wohnung angetroffen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
(a.) Von den Vollstreckungsversuchen muss einer dem Schuldner vorher angekündigt oder
(b.) ein Versuch muss außerhalb der üblichen Arbeitszeit, d. h. vor 7:00 oder nach 17:00 Uhr, vorgenommen worden sein oder
(c.) es wurden mehrere Vollstreckungsversuche in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr ohne vorherige Ankündigung vorgenommen, von de­nen der Schuldner nachweisbar Kenntnis erlangt und gleichwohl nichts unternommen hat, um dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu seiner Wohnung zu ermöglichen (zu den Einzelheiten vgl. m. w. N. Zöller/Stöber, a. a. O., § 758a Rn. 20).


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Z
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Klingt irgendwie unseriös.
Ein Finanzbeamter kann sich ausweisen.
Eine Durchsuchung und Pfändung bei Abwesenheit ist irgendwie nicht praktikabel, denn die pfändbaren Gegenstände könnten ja jemand anderem gehören (Mitmieter, Gast, Kinder).
Außerdem müßten die Kosten für den Schlüsseldienst ja auch von der Behörde vorgestreckt werden, und der darf nach dem Öffnen ja auch nicht so verschwinden, sondern muß die Tür auch wieder schließbar machen, damit die versehentlich nicht gepfändetetn Juwelen nicht geklaut werden können...
Angshasen können ja ein Schreiben mit Beschreibung der Eigentumsverhältnisse gut sichtbar an die Flurwand nageln

Und: Wegen Beträgen unter 1000 Euro halte ich die Methode von Amtsseite für nicht zielführend, was wollte man schon an Sachwerten pfänden, vorausgesetzt man klingelt nicht am Eingangstor einer Villa.
Das Finanzamt hat die Kontoverbindung, würde es sich also viel leichter machen können, das Konto dicht zu machen, wenn es Fahrzeuge gibt, weiß es das FA auch wegen der KFZ-Steuer.
Wer weiß, ob es sich nicht um Betrug handelt, wenn man einem echten Finanzbeamten oder Gerichtsvollzieher mit der Polizei droht, dann dürfte der sich blitzschnell ausweisen...


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Zuerst würde ich prüfen, ob in Deinem Bundesland überhaupt das Finanzamt für die Beitreibung von Rundfunkbeiträgen zuständig ist. Wenn ja, einfach dort anrufen und fragen, warum ein Finanzbeamter meine Wohnung betreten will und sich nicht ausweisen kann.

Zitat
Denn ich habe mal gelesen, dass das Nichtzahlen dieser Gebühr nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und es dafür keinen richterlichen Beschluss gibt.

Das Nichtanmelden zu Zeiten der "Gebühr" war eine Ordnungswidrigkeit. Es gab niemals einen richterlichen Beschluß die Wohnung zu durchsuchen nach nichtangemeldeten Rundfunkgeräten.

Die "Beitragsschulden" sind etwas anderes. Die sind "bestandskräftig festgestellt" und werden vollstreckt(außer in Tübingen).


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Hallo Rosali, no Panik.

1. als erstes müsste Person A Schuldig sein im Sinne der Anklage, sowie Rechtsmittel genutzt haben
- Der Ablauf ist normalerweise:
- Mahnung von GEZ
- Festsetungsbescheid vom Fernsehsender/ GEZ
- Widerspruch auf Festsetzungsbescheid von Person A zurück
- Widerspruchbescheid vom Fernsehsender
- Klage an das VG von Person A

1.B. Hat Person A  keine Post bekommen ist er aktuell, nach dem neusten Tübinger Urteil relativ fein raus.
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
Darin geht es um die Behördeneigenschaft des hier SWR, in Verbindung mit der Taktik keine Post erhalten zu haben.

2. Person A müsste alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben (Klage, Widerspruch)
3. Eine Haus- oder Wohnungsdurchsuchung kostet Geld, die Kosten müssen vorgestreckt werden, für denn Fall dass, wegen der netten Terminierung des "Beamten", in der Wohnung nichts zu finden sei,
 würde der Beamte/ die Stadt Schulden beim Schlüsseldienst machen (evtl. rechnet man A sowas an, ABER, die Schuldigkeit und der Rechtsweg sind ja noch nicht bestritten worden, weil keine POST)
4. Person A sollte die Dokumente einfordern, bei der "Stadt/ Finanzamt" und verweisen auf das RECHT Rechtsmittel einzulegen zu dürfen, sowie auch das Urteil seiner SCHULD durch einen Richter
5. Person A sollte um Aussetzung des Vorhabens durch das Finanzamt weil es hier nicht um Gebühren oder Steuern geht sondern um Beiträge.
Sämtliche Befugnisse des Finanzamtes sowie die Steuergesetze und Abgabenordnungen beziehen sich eigentlich auf Gebühren/ Steuern im engeren Sinne.
Abgaben ist der Überbegriff von Steuern, Gebühren und Beiträgen.

Plan B Person A räumt seine Wohnung, wer nichts findet kann nichts bezahlen.
Plan C Zieht einfach um und meldet sich nicht an.
Plan D Achtet auf sein Konto hält es im Minus oder sehr klein, denkt nicht so schnell an P-Konto, weil man das nur einmal bekommt, selten ein zweites Mal, wenns wieder aufgelöst wurde.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Liest über die genannten Stichpunkte im Forum nach.
Öffnet nicht die Tür.
Lässt niemanden in die Wohnung.

Viel Spaß beim Lesen, viel Glück.
Bei Fragen bitte Fragen stellen und anonym so präzise wie möglich sein.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen!


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

r
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Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten

Also bisher ist bei Person X alles ruhig. Keine weiteren Schreiben vom Vollstreckungs"beamten" oder vom RBB.

@Zeitungsbezahler: Ich denke auch das dieser Besuch total unseriös war.

@ Geiz ist Geil: Soll wohl in Berlin so sein, dass das Finanzamt dieses Übernommen hat. Wobei Freunde von mir jetzt Schreiben von Creditreform bekommen haben. Die hatten auch vorher mit einem Vollstreckungs"beamten" vom Finanzamt zutun und nun plötzlich nicht mehr.

@Shran: Also Mahnungen und Festsetzungsbescheide kamen vom RBB und PersonX hat widersprochen. Widerspruch versendet mit Einschreiben Rückschein aber eine Antwort kam nie an. Auch der Vollstreckungs"beamte" bekam im März einen Widerspruch, Antwort kam keine.
Was heißt VG?
Mit 4. und 5. wird Person X sich jetzt beschäftigen :)


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@ Geiz ist Geil: Soll wohl in Berlin so sein, dass das Finanzamt dieses Übernommen hat. Wobei Freunde von mir jetzt Schreiben von Creditreform bekommen haben. Die hatten auch vorher mit einem Vollstreckungs"beamten" vom Finanzamt zutun und nun plötzlich nicht mehr.

Also: Die Finanzämter sind richtige Behörden, die vollstrecken auch für den Kasperverein, weil sie davon ausgehen, dass die auch Behörden sind.

Die Finanzämter sind straff organisiert und eine Anfrage wird nicht wie beim Kasperleverein zwei Jahre verschleppt.

Deshalb dort anrufen und klären ob es tatsächlich ein Finanzbeamter war und anschließend besser schlafen. Wenn es kein Finanzbeamter war, kann es sein daß das Finanzamt Anzeige erstattet(gegen den unbekannten angeblichen Finanzbeamten).


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@GEiZ ist geil: Das haben wir getan. Aussage von der Dame am Telefon " Wir geben keine Auskunft über unsere Mitarbeiter. Wenn Sie der Meihnung sind, es war ein Betrüger, kontaktieren Sie bitte die nächste Polizeidiensstelle. Wenn Sie beschwerte einreichen möchten, machen Sie dies bitte schriftlich an uns. Für alles weitere können Sie auch gern einen Termin bei der zuständigen Stelle, hier im Hause, machen." Ende des Gespräches.


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Natürlich gibt das Finanzamt keine Auskunft über seine Mitarbeiter. Die will man ja auch nicht. Ich hätte einen Termin mit der zuständigen Stelle vereinbart.


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@ Geiz ist Geil: ... Creditreform....

@Shran: Was heißt VG?
Mit 4. und 5. wird Person X sich jetzt beschäftigen :)

Creditreform, die sind sehr witzig und sehr konsequent, musst da schon herzlich lachen bei den Berichten über diese, sorry, "Spaßvögel"

VG heißt Verwaltungsgericht. (auch VwG), weil der "Bescheid" von der rundfunkanstalt ein Verwaltungsakt darstellt, auch wenn er vermutlich fehlerhaft wäre.


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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