Das Zeitschriften-Budget der Haushalte würde sich dann um den Zwangsgebühren-Betrag verringern, so dass bei diversen Haushalten kein Geld mehr für andere, nicht staatlich privilegierte Magazine vorhanden wäre.
Auch wenn das ja nicht in Deutschland ist. So ist diese wichtige Aussage sofort und unmittelbar übertragbar.
Diese beschreibt zutreffend, dass nicht das gesamte Einkommen für die Berechnung als Maßstab benutzt werden darf, sondern nur ein Teil, ein Budget, ein Begriff für einen Zweck bestimmten und nur möglicherweise verfügbaren Geldbetrag. Es soll Personen oder Haushalte geben, welche über kein Budget - für z.B. Zeitungen/Medien oder Rundfunk - verfügen, weil bereits die Grundbedürfnisse alles verbrauchen. Oder weil diese Haushalte schlicht dafür keine Ausgabe (Plan) vorgesehen haben.
Eine Erfüllung und somit Befriedigung einer Zwangsausgabe somit immer unzulässig in andere Haushaltspläne (Budgets) eingreift.
Zusätzlich zum bereits unzulässigen Eingriff in die Haushalskasse, kann es dadurch zu einem Defizit im Haushaltsplan jeder Person kommen, weil die Ausgaben plötzlich die Einnahmen übersteigen.