Guter Artikel! Offenbart die absolute Schwäche der Argumentation des VG!
Es passt nicht, gleichzeitig darauf zu bauen, dass die Zwangsabgabe keine Steuer ist und sich dann doch auf seine Ähnlichkeit zur Steuer zu berufen.
Möglicherweise hat es sich das Verwaltungsgericht hier zu einfach gemacht, wenn es zwar mit einer "Programmvielfalt" argumentiert, aber nicht geprüft hat, inwieweit diese beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2016 tatsächlich noch vorliegt.
Genau so eine Prüfung an der Realität haben die Gerichte in dem Fall bisher beständig verweigert. Auch zu prüfen, wie es gerechtfertigt ist anzunehmen, dass alle ÖR konsumieren, obwohl es einen Marktanteil von nur mehr 38% und ein Meinungsbildungsgewicht von 30% hat.
Die Gerichte leben in ihrer eigenen (oder vielleicht vorgegebenen?) Scheinwelt! Natürlich ist der ÖR politisch unabhängig, ist doch durch seine Finanzierung garantiert, obwohl sich die Gremien in parteipolitischen Freundeskreisen treffen. Und weil der ÖR einen Programmauftrag hat, kommt dieser dem natürlich auch nach ...
Aufwachen bitte, Augen aufmachen, liebe Richter!!!