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Klägergemeinschaft Europäischer Gerichtshof, wer ist dabei?

Begonnen von Spartakus, 21. Oktober 2016, 17:18

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Zur Ermittlung des Aktionszeitpunktes für das Einreichen einer Gemeinschaftsklage.

Ich bin bereit mich mit 10 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
7 (20%)
Ich bin bereit mich mit 25 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
11 (31.4%)
Ich bin bereit mich mit 50 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
9 (25.7%)
Ich bin bereit mich mit 100 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
5 (14.3%)
Ich bin bereit mich mit <100 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
2 (5.7%)
Ich bin bereit mich mit >100 € an einer Gemeinschaftsklage zu beteiligen.
6 (17.1%)

Stimmen insgesamt: 35

Spartakus

Hallo liebe Mitstreiter,

da vor dem EuGH Anwaltszwang herrscht, würde ich gerne eine Klägergemeinschaft bilden, um die Kosten zu verteilen. Wer ist dabei?

Gruß Spartacus

Roggi

#1
Nähere Informationen wären wichtig.
1) Wann soll es losgehen?
2) Welche Kosten in welcher Höhe sind aufzuteilen?
3) Welche Kosten in welcher Höhe trägt jeder einzelne?
4) Welche Argumente werden in der Klage verwendet?
5) Tritt die Klägergemeinschaft gemeinsam in der Klage auf oder ist der Kläger Einzelperson?
6) Wer ist der Anwalt?
7) Wie läuft die Klage ab? Muss der deutsche Rechtsweg nicht erschöpft sein, bevor es zum EuGh geht?

Spartakus

#2
Hallo Roggi,

gerne beantworte ich deine Fragen direkt:

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
1) Wann soll es losgehen?
Wenn sich die voraussichtlichen Kosten so aufteilen lassen, dass jeder nur einen kleinen Betrag zahlen muss.

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
2) Welche Kosten in welcher Höhe sind aufzuteilen?
Gesamtkosten durch die Anzahl der für die Gemeinschaftsklage registrierten Klagewilligen.

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
3) Welche Kosten in welcher Höhe trägt jeder einzelne?
Die genaue Höhe ist vorher wohl kaum abzuschätzen, es sei denn ein Anwalt lässt sich aus ideellen Grunden auf ein Festhonorar ein. Das wäre natürlich das Beste!

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:374) Welche Argumente werden in der Klage verwendet?
Hast du nicht bereits eine Klagebegründung hier veröffentlicht? Missachtung des freien Wettbewerbs!
Letztendlich entscheidet aber der Anwalt über erfolgsversprechende Argumente. Dafür wird er schließlich bezahlt.

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
5) Tritt die Klägergemeinschaft gemeinsam in der Klage auf oder ist der Kläger Einzelperson?
Ich wollte eine Klägergemeinschaft gründen.

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
6) Wer ist der Anwalt?
Ich habe erst eine Kanzlei mit Zulassung angeschrieben und um die Abgabe einer Kosteneinschätzung gebeten. So wie mir diese vorliegt, werde ich sie hier posten.

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:377) Wie läuft die Klage ab? Muss der deutsche Rechtsweg nicht erschöpft sein, bevor es zum EuGh geht?
Ich habe gelesen, dass der deutsche Rechtsweg nicht erst erschöpft sein muss. Aber das wird der Anwalt besser wissen. Noch ein wenig Geduld! Es scheint nicht viele Fachanwälte für Verwaltungsrecht zu geben, die eine Zulassung für den Europäischen Gerichtshof haben. Falls du eine Liste von Fachanwälten mit Zulassung zum EuGh hast, schreib die doch mal zur Abgabe einer Kosteneinschätzung an. Vielleicht liest dies ja auch gerade ein Anwalt, der weiter helfen könnte. Ich bin für jede Unterstützung dankbar!
   

pinguin

#3
Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
5) Tritt die Klägergemeinschaft gemeinsam in der Klage auf oder ist der Kläger Einzelperson?
Nach EU-Recht ist eine Sammelklage zulässig.

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
6) Wer ist der Anwalt?
Nur jemand mit Zulassung am EuGH.

Zitat von: Roggi am 21. Oktober 2016, 17:37
7) [...] Muss der deutsche Rechtsweg nicht erschöpft sein, bevor es zum EuGh geht?
Nicht zwingend; es wird aber gerne gesehen, wenn der nationale Instanzenweg ausgeschöpft worden ist.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Roggi


cook

Zitat von: Spartakus am 21. Oktober 2016, 20:13
Es scheint nicht viele Fachanwälte für Verwaltungsrecht zu geben, die eine Zulassung für den Europäischen Gerichtshof haben.

Gemäß Art. 19 der Satzung des EuGH müssen sich  Parteien  des  Verfahrens  durch  einen  Anwalt  vertreten lassen,  der  berechtigt  ist,  vor  einem  Gericht  eines  Mitgliedstaats   oder   eines   anderen   Vertragsstaats   des   EWR-Abkommens   aufzutreten.  Den  Anwälten  gleichgestellt  sind  nach  Art.  19  Abs.  7  der  Satzung  Hochschullehrer,  die  Angehörige  von  Mitgliedstaaten  sind,  deren  Rechtsordnung  ihnen  gestattet,  vor  Gericht  als  Vertreter  einer  Partei  aufzutreten.

Damit ist jeder in Deutschland zugelassene Anwalt vor dem EuGH zugelassen; sowie jeder Jura-Professor, der das 2. Staatsexamen hat (§ 67 II VwGO).

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-08/tra-doc-de-div-c-0000-2016-201606984-05_00.pdf


Blitzbirne

Warum nicht? Je mehr Leute, desto günstiger für den Einzelnen...
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

Cali

Hallo zusammen,

Angenommen jemand hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, die sich auf EU Recht bezieht und macht jetzt bei der Klägergemeinschaft mit, könnte der jenige dann dem Verwaltungsgericht nicht einfach das Klage Aktenzeichen vom EuGH nachreichen und um ein Ruhen der Klage bitten, bis der EuGH Recht gesprochen hat ?

weitere Klagepunkte wären z.b,

- der Meldedatenabgleich der gegen EU Richtlinien Verstößt und die Zwangsanmeldung nichtig machen könnte...
- Diskriminierung aller in Deutschland Wohnenden EU Bürger

viele Grüße

Cali

Teddybaer

Vielleicht, könnte man eventuell auch einen berechtigten, unbefangenen Anwalt direkt vor Ort beauftragen.
Ich bin auf jeden Fall dabei. Wer nicht investiert kann nicht gewinnen.

Markus KA

Zitat von: Cali am 21. Oktober 2016, 23:41
Angenommen jemand hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, die sich auf EU Recht bezieht und macht jetzt bei der Klägergemeinschaft mit, könnte der jenige dann dem Verwaltungsgericht nicht einfach das Klage Aktenzeichen vom EuGH nachreichen und um ein Ruhen der Klage bitten, bis der EuGH Recht gesprochen hat ?

Trifft bei mir zu, ich wäre auch dabei!

Gibt es schon Vorschläge für einen Anwalt?

Man darf gespannt sein... 8)
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

ellifh

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

Jarumasta

#11
Klage verloren ohne die Möglichkeit der Berufung, somit ist bei mir der Rechtweg ausgeschöpft.
Wäre auf jeden Fall dabei.

azdb-opfer

#12
Ich bin auch dabei, wenn mein Klagerecht vor dem VG nicht eingeschränkt wird.

Anmerkungen:
Zitat von: Spartakus am 21. Oktober 2016, 20:13
Missachtung des freien Wettbewerbs!
Letztendlich entscheidet aber der Anwalt über erfolgsversprechende Argumente. Dafür wird er schließlich bezahlt.

Ich würde einen Anwalt mit Erfahrung im Rundfunkrecht auswählen.

Vielleicht sollten wir einen/mehrere private(n) Sender "mit ins Boot holen", wenn es um Wettbewerbsrecht geht. Die Privatsender sind sicher interessiert, wenn es um freien und fairen Wettbewerb geht. Das Verbraucherrecht und die Grundrechtecharta sollten wir aber auch nicht vergessen.

Jade


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