Hallo Roggi,
gerne beantworte ich deine Fragen direkt:
1) Wann soll es losgehen?
Wenn sich die voraussichtlichen Kosten so aufteilen lassen, dass jeder nur einen kleinen Betrag zahlen muss.
2) Welche Kosten in welcher Höhe sind aufzuteilen?
Gesamtkosten durch die Anzahl der für die Gemeinschaftsklage registrierten Klagewilligen.
3) Welche Kosten in welcher Höhe trägt jeder einzelne?
Die genaue Höhe ist vorher wohl kaum abzuschätzen, es sei denn ein Anwalt lässt sich aus ideellen Grunden auf ein Festhonorar ein. Das wäre natürlich das Beste!
4) Welche Argumente werden in der Klage verwendet?
Hast du nicht bereits eine Klagebegründung hier veröffentlicht? Missachtung des freien Wettbewerbs!
Letztendlich entscheidet aber der Anwalt über erfolgsversprechende Argumente. Dafür wird er schließlich bezahlt.
5) Tritt die Klägergemeinschaft gemeinsam in der Klage auf oder ist der Kläger Einzelperson?
Ich wollte eine Klägergemeinschaft gründen.
6) Wer ist der Anwalt?
Ich habe erst eine Kanzlei mit Zulassung angeschrieben und um die Abgabe einer Kosteneinschätzung gebeten. So wie mir diese vorliegt, werde ich sie hier posten.
7) Wie läuft die Klage ab? Muss der deutsche Rechtsweg nicht erschöpft sein, bevor es zum EuGh geht?
Ich habe gelesen, dass der deutsche Rechtsweg nicht erst erschöpft sein muss. Aber das wird der Anwalt besser wissen. Noch ein wenig Geduld! Es scheint nicht viele Fachanwälte für Verwaltungsrecht zu geben, die eine Zulassung für den Europäischen Gerichtshof haben. Falls du eine Liste von Fachanwälten mit Zulassung zum EuGh hast, schreib die doch mal zur Abgabe einer Kosteneinschätzung an. Vielleicht liest dies ja auch gerade ein Anwalt, der weiter helfen könnte. Ich bin für jede Unterstützung dankbar!