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Autor Thema: Die EuGH-Bombe ist geplatzt – Aufsichtsbehörden sehen den Datenschutz in Trümmer  (Gelesen 2945 mal)

C
  • Beiträge: 70
Hallo Zusammen,

ich habe grade folgendes im Netz gefunden:

https://www.datenschutz-notizen.de/die-eugh-bombe-ist-geplatzt-aufsichtsbehoerden-sehen-den-datenschutz-in-truemmern-folgen-des-breyer-entscheidung-4816171/

Dann gleich noch den direkten Link zum Urteil vom EuGH:

http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=184668&occ=first&dir=&cid=1039033

Leider gebe ich zu, dass ich noch nicht ganz durch gestiegen bin und noch weit entfernt davon, es zu verstehen. Aber ich denke, es gibt schlaue Köpfe, die daraus vielleicht mehr ableiten können als es mir möglich ist.

Können wir das in irgendeiner Weise für uns nutzen?

Viele Grüße

Cali


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 17:24 von Bürger«

  • Beiträge: 7.386
Die Speicherung auch dynamischer IP-Adressen ist mit EU-Recht unvereinbar, wenn ein Onlinedienste-Medienanbieter auch nur irgendwie eine Möglichkeit hat, diese dynamische IP-Adresse mit Zusatzinformationen zu verknüpfen, aus denen sich gemeinsam ermitteln läßt, welcher konkreten Person diese dynamische IP-Adresse zugewiesen worden ist. Darüberhinaus ist eine Speicherung dynamischer IP-Adressen nur insoweit zulässig, wie es für die Dauer der Nutzung eines Online-Mediendienstes nötig ist.

Die Speicherung statischer IP-Adressen ist generell untersagt.

Die EU-Mitgliedsländer sind nicht befugt, weitere Speicherungsgründe zu finden, die über jenen hinausgehen, die datenschutzrechtlich abschließend genannt sind.

Jegliche Vorratsdatenspeicherung ist damit im Grunde ad acta gelegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 18:15 von Hailender«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 215

Jegliche Vorratsdatenspeicherung ist damit im Grunde ad acta gelegt.

nun mal ganz langsam ! Schaun wir mal was im Reichstag heute beschlossen wurde:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/BND-Reform-Bundestag-beschliesst-Internetueberwachung-a-la-NSA-3356543.html


Dazu ein Kommentar Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland:

»Die Überwachung bundesdeutscher Bürger, also das Abhören im Inland, soll mit dem neuen Gesetz legalisiert werden. Das lehnen wir ganz klar ab! Nach allen Bürgern in allen Netzen zu fischen halten wir für falsch! In Zukunft ist es dem BND erlaubt, alle Metadaten grundlos ein halbes Jahr zu speichern und dann nahtlos an die NSA weiterzugeben. Das ist 'Big Brother-Totalüberwachung' und widerspricht unseren Rechten als Bürger auf Privatheit, auf private Kommunikation, Postgeheimnis etc. Wir sind dagegen! Gestern! Heute! Und Morgen!

Ein weiterer Punkt ist die Schaffung einer vermeintlich unabhängigen vierten Kontrollinstanz der Dienste, welches von der Regierung selbst ernannt wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es gibt also de facto KEIN wirklich allumfassend informiertes Kontrollgremium. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, für ein wirklich effektives Kontrollgremium zu sorgen! Wir wollen allermindestens eine effektive Kontrolle der Geheimdienste!



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  • IP logged
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

C
  • Beiträge: 70
Danke pinguin,

ich hatte da mehr so an etwas tiefer gehende randbemerkungen gedacht wie. z.b. die genaue Auflistung unter:

Art. 7 der Richtlinie lautet:

„Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich erfolgen darf, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

a)      Die betroffene Person hat ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung gegeben;

b)      die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;

c)      die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;

d)      die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person;

e)      die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Dritten, dem die Daten übermittelt werden, übertragen wurde;

f)      die Verarbeitung ist erforderlich zur Verwirklichung des berechtigten Interesses, das von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen die Daten übermittelt werden, sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 geschützt sind, überwie[g]en.“


sowas in der Art schwebte mir dabei vor zu nutzen, doch blicke ich ehrlich gesagt da zu wenig durch um zu entscheiden, ob sich durch das Urteil noch andere Datenschutz basierende dinge verändern werden, die uns durch die die Meldedatenabgleiche eingebrockt wurden.

Und sollte nicht 2018 noch ein Meldeabgleich stattfinden, wie würde sich das Urteil darauf auswirken können?

Die punkte e und f sind mir nicht ganz verständlich in wie weit da jetzt Spielraum entstanden ist für uns oder den BS / den LRA.

Cali


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v
  • Beiträge: 1.202
...
c)      die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;

d)      die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person;

e)      die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Dritten, dem die Daten übermittelt werden, übertragen wurde;
...
Die werden sich auf einen dieser drei Punkte zurückziehen und damit ist die ganze Geschichte erstmal nutzlos.
Ein "lebenswichtiges Interesse" ist wohl kaum zu leugnen. -->Demokratieabgabe  :o

Ohne ÖRR bricht die Demokratie zusammen, ensteht Chaos und Bürgerkrieg...  >:D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 7.386
Die werden sich auf einen dieser drei Punkte zurückziehen und damit ist die ganze Geschichte erstmal nutzlos.
Wieso? Du ignorierst anscheinend auch nachhaltig, daß im EU-Binnenmarkt nur Unternehmen agieren und die EU alle Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, gleich behandelt.

@Cali
Warum sollte ich etwas ausführen, was in den EU-Unterlagen bereits geschrieben steht, über das der EuGH auf Recht befindet, daß diese Aufzählung abschließend ist?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

C
  • Beiträge: 70
@pinguin

ich hatte nur die Sorge, dass der EuGH mit diesem Urteil vielleicht seine eigene Rechtsprechung aufweichen könnte, denn die Punkte unter Art. 7 der Richtlinie empfand ich als so "schwammig" formuliert und wollte aber gerne hören, was andere dazu meinen, die deutlich mehr Ahnung haben als ich.

Auch glaube ich, dass Deutschlands Regierungs "Elite" zwar große Reden schwingt ala EU, gemeinsames Europa und bla bla bla, aber selbst noch lange nicht in der EU angekommen ist.

Nachdem ich das mit der BND-Reform gelesen habe, glaube ich, dass das Ding sicher sofort gekippt werden kann mit dem neuen Urteil vom EuGH - nur die Frage:
Wer macht das? Wer fühlt sich für sowas eigentlich zuständig?


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