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Autor Thema: Stadt Ibbenbüren setzt Ventilwächter gegen Schuldner ein  (Gelesen 3840 mal)

R
  • Beiträge: 1
Hallo,

anbei folgender Beitrag aus der Lokalzeit Münsterland

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-wegfahrsperre-fuer-saeumige-zahler-100.html

Frage ist, inwieweit damit auch die säumigen Gebühren für die Landesrundfunkanstalten eingetrieben werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 11:40 von Reimemonster«

R
  • Beiträge: 1.126
Die Dinger sind auch mächtig umstritten. Ich halte die Verwendung für einen indirekten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Abgesehen davon: wie sollen die Teile oder auch mechanische Wegfahrsperren angebracht werden, wenn man beim Verlassen des Fahrzeugs die Kennzeichen abmontiert und ins Innere des Fahrzeugs legt?
Aus Wikipedia
Zitat
Der so genannte Ventilwächter bringt die Luft der Reifen beim Losfahren nach 200 m bis 500 m völlig zum Entweichen. Diese Wegfahrsperre wird von Stadtverwaltungen bzw. Ordnungsämtern eingesetzt, um säumige Kunden zum Zahlen aufzufordern (z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Verwarnungsgelder). Kritiker wenden jedoch ein, dass der Ventilwächter eine Gefährdung darstellen kann, wenn er nicht bemerkt oder die am Fahrzeug angebrachte Warnung entfernt wurde, da ein leerer Reifen die Kontrolle über das Fahrzeug erschwert und zu Unfällen führen kann. Der große Nachteil des Ventilwächters ist aber insbesondere die Möglichkeit, ihn durch langsames Fahren funktionslos zu machen. Um das Ventil zu öffnen, braucht der Ventilwächter eine ausreichend starke Zentrifugalkraft, die aber erst ab etwa 15 km/h erreicht wird. Man kann also ein mit einem Ventilwächter festgesetztes Fahrzeug weiterhin durch Fahren in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen. Des Weiteren hindert der Ventilwächter den Fahrzeugführer nicht daran, das Rad zu wechseln. Viele Stadtverwaltungen, die den Ventilwächter seit längerem einsetzen, halten diese Vorgehensweise aufgrund der hohen Verlustzahl für gescheitert.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Abgesehen davon: wie sollen die Teile oder auch mechanische Wegfahrsperren angebracht werden, wenn man beim Verlassen des Fahrzeugs die Kennzeichen abmontiert und ins Innere des Fahrzeugs legt?

Vorsicht, es könnte dann passieren, dass das Auto nach längerem stehen auf einem anderen Platz abzuholen ist.

Bzw. bei kürzeren Zeiten, dass irgendeine rote Karte dran zu finden ist.

Grundlagen sind verschieden

z.B. Land Berlin

§ 14 BerlStrG – Unerlaubte Benutzung einer Straße

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167586,15
Zitat
... (2) Fahrzeuge ohne gültige amtliche Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Wer dagegen verstößt, hat die Folgen seines Verstoßes unverzüglich zu beseitigen. Kommt der Halter oder Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann die zuständige Behörde nach Anbringung einer deutlich sichtbaren Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeuges die Beseitigung auf seine Kosten vornehmen lassen. Eines vollziehbaren Verwaltungsaktes oder einer förmlichen Androhung eines Zwangsmittels bedarf es nicht.
...


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  • Beiträge: 721
Radwechsel  ;)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

K
  • Beiträge: 2.246
Zitat
Weiterhin ist zu bemängeln, dass der Ventilwächter nicht nur bei Schulden von KFZ Steuern eingesetzt wird. Er kommt auch zum Einsatz, wenn andere Steuern nicht bezahlt wurden, die mit dem Fahrzeug gar nichts zu tun haben. Somit sind Autofahrer also hier ganz eindeutig im Nachteil gegenüber solchen Bürgern, die kein Auto besizten. Sie werden diskriminiert.

Quelle: http://kfz.versicherungsrechner.info/ventilwaechter-wenn-behoerden-die-luft-ablasen.php


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
  • Beiträge: 86
Ordentliche Ventilschlösser anbringen hilft.


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K
  • Beiträge: 2.246
Optivent.
Einfach. Für alle.


http://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=optivent


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

N
  • Beiträge: 540
Ich frage mich immer, wie die mit Sicherheit sagen können, an welches Auto solche Ventilwächter angebracht werden müssen. Oftmals ist das Auto nicht immer auf die Person angemeldet, die als Säumiger vermerkt ist, sondern z.B. auf ein Elternteil. Hier wird nicht nur der Verkehr akkut gefährdet, sondern auch der Datenschutz unzulässig umgangen.

Ich meine, wer haftet für Schäden, die durch so eine Aktion entstehen können? Das wäre mir zu heikel.

Gut, wer ne Garage hat, den ist das eh egal, es sei denn die Stadt will sich noch wegen Einbruchs ne Klage einhandeln. Selbst das Betreten eines (umzäunten) Grundstücks, kann bei entsprechender Beschilderung schon eine Ordnungswidrigkeit darstellen.


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azdb-opfer

Radwechsel  ;)

Viel einfacher:
Der Ventilwächter besteht eigentlich aus 2 Teilen, Adapter und Ventilwächter. Der Adapter müsste eigentlich per Madenschraube/Kontermutter (o.ä.) fest mit dem Ventilgewinde verbunden werden. Es gibt Gerüchte, dass die Behördenmitarbeiter (sehr) oft auf diese Sicherung verzichten. Wer es schafft, Adapter und Wächter zu verbinden (Schraube/Nagel o.ä. dazwischenklemmen), kann Wächter+Adapter einfach vom Ventilgewinde abdrehen.

Keine Gewalt anwenden, sonst reisst das Ventil ab! Wenn der Wächter sich nicht abdrehen lässt, ist der Adapter gesichert.

Man könnte den Ventilwächter dann seinem Eigentümer oder der LRA zurückgeben, z. B. am Fahrzeug anbringen.  >:D


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