Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Austausch in Hamburg zu: Feststellung der Nichtigkeit eines Widerspruchbescheids  (Gelesen 3444 mal)

e

erc

  • Beiträge: 34
Moin zusammen,

gibt es hier Mitstreiter aus dem hohen Norden, welche sich für einen kurzen Austausch in den kommenden Tagen ein Stündchen Zeitnehmen würden?
Konkret geht es einer bekannten Person Y um eine Klage zur Feststellung der Nichtigkeit eines Widerspruchbescheids.

Viele Grüße!


Edit "DumbTV":
Thema präzisiert


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2019, 13:49 von Bürger«

A
  • Beiträge: 6
Gibt es dazu mittlerweile Ergebnisse?

Eine mir bekannte Person hat zwei Anträge auf Feststellung der Nichtigkeit zweier Festsetzungsbescheide gestellt und binnnen dreieinhalb Monaten keine Antwort bekommen. Diese Person steht nun vor der Entscheidung, zu klagen oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e

erc

  • Beiträge: 34
Klage abgewiesen. Im Link der komplette Vorgang.

Widerspruchsbescheid mit falschen Angaben,Fehler GEZ zum Festsetzungsbescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20343.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2019, 10:19 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Die Klage wurde mit dem Argument geführt, ein Widerspruchsbescheid sei nichtig, weil er nach Umzug in ein anderes Bundesland von der nicht (mehr) zuständigen Landesrundfunkanstalt ausgestellt wurde. Die Klage war zulässig, führte aber nicht zum Erfolg.

Da Verwechslungsgefahr mit der Argumentation, dass die Bescheide bei Mehrpersonenhaushalten nicht auf eine Gesamtschuldnerschaft als Inhaltsadressat hinweisen und somit unter einem schweren Fehler leiden besteht, teile ich hier deutlich mit, dass die Frage des fehlerhaften Inhaltsadressaten hier nicht zur Debatte stand und bisher auch noch in keinem mir bekannten Gerichtsverfahren verhandelt wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
Nach oben