@PersonX: Wenn ich das richtig verstanden habe, rollen die das also "von hinten" auf, d.h. wenn Person A nun die Beträge der ersten beiden Bescheide incl. der Mahngebühren bezahlen würde, würde die GEZ/der WDR / wer auch immer einfach mal das überwiesene Geld mit den aktuell letzten Forderungen verrechnen, um die noch nicht gestrittten wurde. Daraufhin rechnen die so, dass damit der vollstreckbare Titel noch nicht völlig beglichen ist, und können daher den Rest auch noch zwangsvollstrecken - richtig?
Wie genau würde sich Person A nun dagegen wehren? Muss Person A den Rundfunk anschreiben und diesen Mißstand kundtun, oder sich an ein Gericht wenden? Wie sollte Person a das anstellen?
@azdb-opfer: dezent versteckt wird hier nichts. Das ist vorbei. Ich schreibe gerade die Anzeige wegen Betrugs - und diesen ist von jedermann jederzeit objektiv nachvollziehbar:
Eine nette Geschichte: Person A fährt viel Auto, weite Strecken, sagen wir mal 700 km. Dabei fällt Person A auf, dass speziell DLF, der explizit mit einer bundesweiten Empfangbarkeit beworben wird, keineswegs bundesweit zu empfangen ist, und sei es mit einem hochwertigen Empfangsgerät, z.B. einem Seriengerät des gehobenen Automobilherstellers BMW. Aus diesem Grund fertigt Person A ein Empfangsprotokoll an, das zeigt, dass dieser Emfpang keineswegs möglich ist - vielmehr ist der Empfang lediglich auf ca. 50% der Strecke ohne Störungen möglich, auf weiteren 25% mit leichten bis starken Störungen, und auf den restlichen 25% überhaupt nicht. Dazu kommt, dass die Sendungen im DLF meistens etwas länger sind - ohne einen durchgehnden Empfang kann also z.B. eine Sendung, die 30 minuten dauert, nicht genutzt werden, wenn es eben während dieser halben Stunde dauernd Unterbrechungen wegen mangelndes Empfangs gibt.
Auch wenn der Gesetzgeber es so sagt, fallen Dinge nicht nach oben, wenn man sie loslässt. Jeder, der Lust hat, kann mal Autobahn fahren, und merkt schnell, dass die sog. Grundversorgung nicht existiert, da sie physikalisch und technisch mit dem momentan vorhandenen Technologien überhaupt nicht möglich ist - der Megahertz-Bereich ist aus technischen Gründen eine einzige Katastrophe, was Störungssicherheit und Übertragungsqualität angeht.
Person A arbeitet seit 10 Jahren in der Entwicklung von Sende- und Empfangssystemen auf exakt diesem Band, und kann daher fachlich beurteilen, ob ein System funktioniert oder nicht. Ein Ausfall von 25-50% ist kein funktionierendes System, daher kann auch keine volle Bezahlung eines Entgelts, das für eine flächendeckende Versorgung sorgen soll, gefordert werden.
und: nichtmal ein "Rundfunk, verrecke"?
Grüsse, Busfahrer