Hallo,
mal angenommen, fiktive Person A erhält einen Bescheid, legt Widerspruch ein (im wesentl. das hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.msg89595.html#msg89595, abgeändert auf persönl. Umstände bzgl. Einkommen und BaWü-Verwaltungsrecht), Widerspruchsbescheid ist eingegangen.
Nun müsste A klagen :-(
A fragt sich daher:
Kann der Bescheid angefochten werden, weil eine falsche Wohnung angegeben ist?
Denn: Die dort vermerkte
„Wohnung 1“ in letzter Spalte kennt A nicht, wohnt dort auch nicht. Das ist also falsch!
Eine Ummeldung / Umzug fand nicht statt.
Würde dadurch evtl. der gesamte Bescheid ungültig?
Dann könnte A sich nur darauf konzentrieren und (zunächst) nur darauf klagen (weil sonst umfangreiche Argumenten-Übernahme aus Widerspruch, bzw. zusammentragen neuer Argumente aus Folge neuerer Beschlüsse des VGH, Zeitaufwand usw.)
Bitte beachten:
Die im Widerspruchsbescheid aufgeführte Summenanhäufung auf Grund „älterer“ Festsetzungen sind hier nicht relevant, dafür gibt es einen anderen BeitragEdit "DumbTV":
Dokument musste leider noch angepasst / vollständig anonymisiert werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.