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Autor Thema: Aufgeben und zahlen oder Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof ?  (Gelesen 2025 mal)

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Liebe Leser und Mitglieder/Mitstreiter.
nicht weit weg in der Vergangenheit hat Person A vor dem VG in Düsseldorf verloren. Die Möglichkeit der Berufung wurde Ihr verwehrt.
Vor einer Woche kam ein Schreiben vom Vollstrecker der Person A jetzt ausnehmen soll, im Namen des Volkes.....oder doch nicht?

Wen die Rundfunkanstalten  kein Behördenstatus haben ist doch das VG nicht zuständig. Sind somit alle Urteile vom VG, OVG nicht mehr rechtens, da diese in einer Sache entschieden haben für die Sie gar nicht zuständig sind?

Darf Person A vors Europäische Gerichtshofes für Menschenrechte klagen, da ihr andere Möglichkeiten sich juristisch zu Wehr zu setzen national verwehrt worden sind?

Wann ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 03.10.16 zu rechnen?

Die letzte Frage: Aufgeben und zahlen oder Klagen und nicht zahlen? Über 800€ wollen die haben!

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 17:26 von Uwe«

 
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