Guten Abend!
Also eine kurze Legende...
-07/14 "Bescheid" erhalten
-07/14 Widerspruch mit Aussetzung auf Vollzug - bleibt einem ja nichts anderes...
----keine Antwort erhalten---
-01/15 Stadtverwaltung will vollstrecken
-01/15 Untätigkeitsklage eingereicht / wieder Aussetzung des Vollzugs beantragt
-03/15 Datenschutzklage eingereicht
-04/15 Ablehnung- ich verstosse gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
-lange nichts-
-05/16Einzelrichterübertragung-
-09/16 Gericht beabsichtigt per Gerichtsbescheid zu entscheiden
---habe ich abgelehnt---
10/16 mündliche Verhandlung
Der Richter war erstaunt, das nicht mein Ehemann sondern ich auf der Matte stand...
Ich hatte eine Vollmacht.Er wollte erst klären, ob das so einfach ginge...Er wusste bis zu diesem Punkt nicht, das ich die ganzen Schreiben verfasst hatte. Ich habe ihm gesagt, das mein Ehemann hier rein gar nichts sagen könnte...Ok, ich durfte. Hab ihm dann gesagt, das ich mich schon gleichberechtigt fühle...
Ich sah wohl nur nicht aus wie die Person, die er sich im Papierkrieg ausgemalt hatte....
Vier Verhandlungen vor mir...alle gegen den WDR...Als ich rein kam, verdrückte sich grade deren Anwalt...Hatte zu Protokoll gegeben, die Klage abzuweisen....Dann gings los... Zwei Stunden Debatte....
Meine Anträge zu Protokoll:
- Gerichtsbarkeit Verwaltungsverfahrensgesetz NRW ...seht dort § 2...
- Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen den/die Bescheide/deren Form unter AZ 5T 232/16
- "Widerspruchsbescheid" unter Verpflichtung in klagefähiger Form ausstellen
Folgender Sachverhalt...
Der Widerspruch war eingelegt, weitere "Feststellungsbescheide", denen ich wohl hätte widersprechen müssen, folgten.
Hatte ich nicht...hatte auf den Widerspruchsbescheid gewartet....Mir wurde mitgeteilt, das ich gegen den nächsten "Feststellungsbescheid" hätte widersprechen müssen, der Weg für Anfechtung wäre gegeben gewesen....Betrug vorm Herrn, die Art und Weise vom WDR....hab doch auf Antwort gewartet....Hab dem Richter erklärt, das sich über die Tour ja wohl ein Widerspruchsverfahren allgemein bei einer Behörde erübrigen würde.
Da ich mich aber schon die Ganze Zeit gleichermassen begründe, ist vielleicht doch die Anfechtung gegeben, und zwar über die Nichtigkeitsfeststellungsklage... hat der
mir empfohlen...
Ich hoffe, ich habe Alles richtig gemacht...
So nun heisst es warten.
Bei Fragen gerne schreiben!Grüße und Nächtle!Ich bin platt für heute!
Edit "Bürger":
Bei Falldiskussionen o.ä. bitte immer die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.