Liebe Foristen,
wie beurteilt Ihr den folgenden Fall?
Person G zahlt regelmäßig seine privaten GEZ-Gebühren und betrieb ein Gewerbe, von zu Haus aus. Allerdings hatte Person G in zusätzlich angemieteten Räumen ein Materiallager, einen Briefkasten und die offizielle Gewerbeadresse. Aber keine Rundfunkgeräte oder Computer, nicht einmals elektrischen Strom. Zahlungsaufforderungen der GEZ bzgl. des Gewerbes hat Person G daher immer ignoriert, nun wird Person G aber mit Zwangsvollstreckung bedroht.
Unglaublich, nicht? Meines Erachtens ist Person G nicht zahlungspflichtig, aber wie seht ihr das?
Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.