@seppl
Es geht absolut nicht gegen dich. Es geht gegen diesen Unsinn, der verzapft worden ist. Es geht gegen diese Gülle, die zum Himmel stinkt seit 2013, in den RBStV und den Satzungen.
Es ist der ausgemachteste Blödsinn der letzten Zeit, den ich kenne.
Ich sage, Nein, es kann keine Gesamtschuld entstehen, weil in einer 4-er WG die 4 Mann keine vertraglichen Bindungen seitens des Rundfunks untereinander eingegangen sind. Wo soll das stehen ? Wenn doch, dann ist es Unfug.
Die 4 Mann haben eine vertragliche Bindung seitens der Mietzahlung und sind Gesamtschuldner. (Sicher auch Strom und Nebenkosten usw. und teilen sich rein .)
Eine Anstalt hat Benutzer. In dem Falle vier an der Zahl.
Die Wohnung nutzt nicht.
Das Verhältnis besteht zwischen der LRA und jedem einzelnen Nutzer.
Die LRA hat dafür Sorge zu tragen, dass der Nutzer weiß, was er zu zahlen hat. Dafür gibt es normalerweise einen Grundlagenbescheid, in welchem es dem Nutzer mitgeteilt wird.
Das mit der Wohnung ist Unfug.
@seppl, dein Ansatz ist richtig. Du kannst doch anhand von Beispielen aufzeigen, dass ein Bewohner in der einen WG mit 4 Vollzahlern und dann in anderen Konfigurationen völlig unterschiedliche Abgaben leisten soll. Das widerspricht doch dem Slogan 'für alle gleich'. Unfug.
Wer soll bei dem Durcheinander noch durchblicken, was wer zu zahlen hat?
Wenn z.B. steht: in einer 4-er WG hat jeder Einzelne 4,50 zu zahlen, dann ist das etwas Brauchbares. Ist einer ermäßigt, dann betrifft es ihn, aber nicht die Anderen.
Sind drei befreit, dann müsste der vierte die 17,50 allein aufbringen. Welch ein Schwachsinn.
Ich frag mich, ob dieser Schwachsinn noch zu überbieten ist?