Es muss anders verstanden werden, die Inhalte werden nicht ins Netz gebracht weil die dort gefunden werden, sondern damit eine Möglichkeit bestünde diese Gruppe zu erreichen. Das Ganze muss unter diesem Wissen verstanden werden, wie das Urteil zu Gunsten der Organisationsform "Öffentlich Rechtliche" bei der Zuweisung bzw. der Fortsetzung des klassischen Auftrags erfolgte. Dabei ging es um den Anspruch an private, welcher geringer sein durfte, weil dem öffentlich rechtlichen der Auftrag weiter zu teil wurde, einzig aus den Gründen, dass sie über die Sendeantennen eine große Masse erreichen könnten (Satellit wurde terrestrischem gleich gestellt) und es privaten nicht auferlegt werden könne unattraktive und damit nicht wirtschaftliche Inhalte zu produzieren. So könnte es sein, das der Auftrag (klassische) nicht mehr erfüllbar ist, wenn keiner mehr erreichbar ist. Das würde unmittelbar zur Einstellung führen weil kein gesamtgesellschaftlicher Bedarf mehr dafür vorhanden ist.