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Autor Thema: Gutachten sieht ARD und ZDF auch im digitalen Zeitalter  (Gelesen 10838 mal)

  • Beiträge: 721
Mit 22 Millionen Euro (täglich) bekommt man augenscheinlich JEDES "Gutachten" (jeden Professor, jeden Politiker, jeden Richter - Ausnahme Tübingen,...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2016, 12:40 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

f

fox

  • Beiträge: 437
Sollen Sie im Internet machen, was sie wollen.

Aber es muß dann verschlüsselt sein und nur für die Nutzer freigeschaltet werden.


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H
  • Beiträge: 582
Das Professorchen vergleicht die Zahlung für eine Leistung in den USA mit einer Zwangszahlung auch ohne die Leistung zu beziehen und beziehen zu wollen:
Zitat
In Deutschland hat man noch den Vorteil, dass die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit den 17 Euro extrem günstig sind. Sie zahlen in den USA über 200 Dollar Kabelnutzungsgebühr. Also ein günstigeres System zur Verbreitung hochwertiger Videos werden sie weltweit kaum finden. (0:45)
Der Typ hat keine Ahnung... denn Kabelnutzungsgebühr muss ich in Deutschland auch noch zaheln (zusätzlich). Dazu muss ich meinen Obulus an den jeweiligen Kabelnetzbetreiber entrichten...

Mach je nach dem bis zu 20 Euro monatlich aus... also gut 240 Euro jährlich Kabelnutzungsgebühr..... zuzüglich 17,50 Euro erpresster Zwangsabgabe....

Grüße
Adonis


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  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Dank eines ebenfalls in Auftrag gegebenen Gutachtens haben wir diesen Käse, der mit weiteren auch in Auftrag gegebenen (***unabhängigen***) Aufträgen gerechtfertigt wird... Was für eine Verlogenheit! Fragt die Leute und handelt danach! – Dazu ist kein Gutachten notwendig!


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S
  • Beiträge: 2.177
Titel des Gutachtens: "Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud"

Anlass des Gutachtens laut Seite 4: "Das Zweite Deutsche Fernsehen hat uns beauftragt, [...]"

Und wird dieses Gutachten (im Auftrag des ör-Rundfunks) von der Politik benutzt, um den von ör-Rundfunk gewünschten Auftrag des Rundfunks zu definieren, wie Kirchhofs Gutachten (im Auftrag des ör-Rundfunks) benutzt wurde, um die vom ör-Rundfunk gewünschten Zwangsabgabe zu rechtfertigen?

Klingt dem Leser dieses Gutachten nicht stark ideologisch?


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c
  • Beiträge: 873
Die ursprüngliche Legitimation des ÖRR war ja, dass der Rundfunk einen hohen Grad an Meinungsmacht beinhaltet, die Gefahr der Massenbeeinflussung bestünde und deswegen auf gar keinen Fall von privaten Anbietern gemacht werden durfte.

Mittlerweile hat man verstanden, dass sich für den Rundfunk keiner mehr interessiert. Deswegen wird der Auftrag des ÖRR schnell umgedichtet in einen allgmeinen Medienauftrag. Das Jugenangebot "Fuck", oder wie das heißt, ist bereits der strategische Versuch, die Daseinsberechtigung ins 21. Jahrhundert hinüberzuretten. Jetzt noch das Gutachten mit drittrangigen Professoren und alles ist prima.

Solche Gutachten gehören übrigens ins Standardrepertoir des Lobbyisten. Gerade Jura- und VWL-Professoren machen damit ihr Auskommen. Das beamtenrechtliche Nebenverdientsverbot gilt auf wundersame Weise nicht für sie. Wie sonst sollte auch die Stadtvilla jemals abgezahlt werden können? Wenn ein Professor auf dem Deckblatt steht, ist es IMMER ein Gefälligkeitsgutachten. Die Politik weiß das natürlich. Aber sie braucht genau dieses Feigenblatt, um eine Alibi-Begründung zu haben.

Beispiel: Es wurde gegutachtet, dass die deutsche Maut nicht gegen EU-Recht verstößt:
http://www.express.de/ratgeber/motor/gutachten-deutsche-maut-verstoesst-nicht-gegen-eu-recht-284636
Wo wir damit jetzt stehen, wissen wir ja.

 


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b
  • Beiträge: 776
S. 45-46
Zitat
Zu Beginn des neuen Jahrtausends spitzte sich der Streit bezogen auf den ÖRR in Deutschland darüber zu, ob es sich bei der damaligen Rundfunkgebühr (heute: Rundfunkbeitrag) um eine verbotene staatliche Beihilfe handelte. Dabei vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Rundfunkgebühr eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV (damals Art. 87 EGV) darstelle. [...] Allerdings fand der Streit nie den Weg vor die europäischen Gerichte, sondern endete mit einer Zusage der Bundesrepublik, die gesetzlichen Grundlagen für den ÖRR und den Rundfunkbeitrag entsprechend der Ansicht der Kommission anzupassen.

Dann wird das in Gerichtsbeschlüssen zitiert, dass BRD zugesagt hat, den Rundfunkbeitrag entsprechend der Ansicht der Kommission anzupassen. Der Rundfunkbeitrag entspricht somit der EU-Normen.


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e
  • Beiträge: 811
Die ursprüngliche Legitimation des ÖRR war ja, dass der Rundfunk einen hohen Grad an Meinungsmacht beinhaltet, die Gefahr der Massenbeeinflussung bestünde und deswegen auf gar keinen Fall von privaten Anbietern gemacht werden durfte.


Dann doch besser so, wie es sich fast unbemerkt über die Jahre bis heute entwickelt hat. Der Rundfunk verfilzt mit der Politik, damit die Massenbeeinflussung gelingt, indem man nur über das berichtet, was der Politik in den Kram passt. Und das wird auch noch vom bewusst oder unbewusst gelenkten Bürger über eine Zwangsabgabe bezahlt. Weil es so praktisch ist, lässt man sich gleich noch fürstlich entlohnen dafür, bis in die Rente hinein. Und die Gerichte sind, größtenteils, auch noch Steigbügelhalter. Noch Fragen, warum es so ist? Glasklar, oder?

Private ließen das nicht in der Form mit sich machen, da wären zuviele Unwägbarkeiten am Werk, die man nicht unter einen Hut, sprich unter eine von der Politik vorgegebene Linie bringen könnte.


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                                                Curt Goetz

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  • Beiträge: 1.548

Solche Gutachten gehören übrigens ins Standardrepertoir des Lobbyisten. Gerade Jura- und VWL-Professoren machen damit ihr Auskommen. Das beamtenrechtliche Nebenverdientsverbot gilt auf wundersame Weise nicht für sie. Wie sonst sollte auch die Stadtvilla jemals abgezahlt werden können? Wenn ein Professor auf dem Deckblatt steht, ist es IMMER ein Gefälligkeitsgutachten. Die Politik weiß das natürlich. Aber sie braucht genau dieses Feigenblatt, um eine Alibi-Begründung zu haben.

Nein, der normale Professor verdient genug Geld um auch seine Stadtvilla oder wo auch immer er wohnen will abzubezahlen.
Wenn ein Professor aber gern Drogen nimmt oder ständig wechselnde blutjunge Gefährtinnen(oder Gefährten) hat oder gerne um Geld spielt, reicht das Professorengehalt plötzlich nicht mehr. Diese Professoren lassen sich dann kaufen, egal von wem.


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Bildquelle: http://up.picr.de/27101112tr.jpg

carta.info, 10.10.2016

ARD, ZDF & „Cloud-TV“:
Ein Gutachten wie ein Requiem
von Hermann Rotermund

Zitat
Das vom ZDF bestellte Gutachten zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bestätigt den Auftraggebern letztlich nur ihren Status quo. Einen Beitrag zur Formulierung ihrer Zukunftsaufgaben leistet es nicht.

Das 108-seitige Gutachten „Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud“ von Dieter Dörr, Bernd Holznagel und Arnold Picot dient der Bestandsaufnahme und der Perspektivbestimmung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Es unternimmt den durch eine Perlenschnur von Thesen verbundenen Versuch, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter den aktuellen Bedingungen der sich wandelnden Medienumgebung zu stützen. Dagegen wäre nichts einzuwenden, aber schon die Analyse des Heute im Jahr 2016 lässt Fragen offen. Der Neologismus „Cloud-TV“ erweist sich dabei als wenig hilfreich. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.carta.info/83516/ard-zdf-cloud-tv-ein-gutachten-wie-ein-requiem/

Danke an "GEZKegel" für den Hinweis.


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