Diese Vorgehensweise ist doch in allen Länderparlamenten, nicht nur in HH bei der Zustimmung zum RBStV. ersichtlich.
Nicht in allen Landesparlamenten. In NRW wurden diverse Wissenschaftler angehört, z. B. Prof. Dr. Ingo von Münch als Experte für Verfassungsrecht. Der war früher FDP-Landesvorsitzender, Wissenschafts- und Kultursenator und 2. Bürgermeister der Hansestadt Hamburg. Prof. Dr. von Münch hat den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig eingestuft und den Abgeordneten in NRW empfohlen, die Zustimmung zu verweigern.
Leider wurde er überhört, wie die anderen Experten auch.
Zurück zum Zustimmungsgesetz in Hamburg:
Hamburg hat komplett auf die Expertenanhörung verzichtet. Die Abgeordneten der Bürgerschaft sollten nicht mit unangenehmen Wahrheiten "belästigt" werden. Warnungen von unabhängigen Verfassungsrechtlern hätten den reibungslosen Ablauf (s.o.) gestört. Das war offensichtlich vom Landesgesetzgeber nicht erwünscht.
Was ich mit dem ersten Beitrag andeuten wollte: eigentlich dürften die Landesverwaltungsgerichte (und die LRA) den RBStV in HH nicht anwenden, da das Zustimmungsgesetz (zum Abstimmungszeitpunkt) offensichtlich unbegründet (und damit rechtswidrig) war.
@TVfrei: Danke für den Literaturhinweis.