Hallo auch.
Also kurz die Lage mal erklärt:
2 Personen (nicht verheiratet oder verlobt) wohnen zusammen, haben beide Post vom Beitragsservice bekommen. Nie beachtet.
Er bin Hauptmieter (will heißen, seine Unterschrift ist auf dem Mietvertrag). Trotzdem will der Service von beiden Geld, für den selben Haushalt.
Zuerst bekam die Freundin Post von einem Obergerichtsvollzieher. Termin zur Vermögensauskunft, das üblich. In einem Schreiben wurde kurz und Knapp erklärt, dass der Beitragsservice nichts zu bekommen hat, weil:
- Zu dem Zeitpunkt waren beide ALG-II Bezieher, die ja von dem ganzen Kram entbunden sind (wie auch Rentner, etc.)
- Es nicht anerkennen, dass eine "öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige" Firma sich Amtsbeihilfe zu holen anmaßt.
- Es nicht sein kann, dass BEIDE Persoen von EINEM Haushalt für den GLEICHEN Kram zahlen sollen.
Der OGV reagiert darauf in einem Antwortschreibe, dass es egal ist, ob mal AGL-II bezieht oder nicht, wenn man das dem Service nicht deklariert, hat man zu zahlen und basta.
Etwa einen Monat später, der gelbe Brief, in dem die Frau eine "Eintragungsanordnung" erhält. Widerspruch darauf wurde eingelegt, bisher aber ohne Antwort.
In der Zwischenzeit hat der gleiche OGV auch der Hauptmieter angeschrieben. Ähnlicher Brief wie von der Freundin, und die Kopie des Briefs der Freundin. Statt eines weiterem Briefs von ihm, kommt gleich der Gelbe Brief mit Eintragungsanordnung.
Nun, es mag ja "nur" eine "Eintragungsanordnung in ein Schuldnerverzeichnis" sein. Nach Person 1 Verständniss steht das da 3, 5, 7 Jahre drin, dann ist die Verjährungsfrist abgelaufen und der Mist kann rausgenommen werden.
Aber erstens ist jetzt eben die Frage, ob eine solche Eintragungsanordnung überhaupt Rechtens ist mit dem Tübinger Urteil, und zweitens hat Person 1 auf der Kundgebung mitbekommen, dass eine von den Sprecherinnen trotzdem einen Haftbefehl an den Hals bekommen hat. Wäre das denn da überhaupt möglich? Haftbefehl bei verweigerter Vermögensauskunft, ok (naja, nicht ok...), aber Haftbefehl bei einer einfachen Eintragungsanordnung??
Daher wäre jetzt die allgemeine Frage: Was tun?