Hallo liebe Mitstreiter
Kurzer Überblick: Person A + B sind verheiratet. Die ganzen Zahlungsaufforderungen vom Beitragsservice und NDR sind immer an Person B gerichtet. Nun hat aber immer Person A den Schriftverkehr geführt und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Daraufhin sollte es zum Gerichtsverfahren kommen oder zumindest sollte die Zahlung in die LÄÄÄNNGE gezogen werden.
Das Amtsgericht hat dann aber mitgeteilt, das der Klageweg möglich, aber mit sehr großer wahrscheinlichkeit ausichtslos sei, weil noch kein Gericht in Deutschland einem Kläger recht gegeben hat. Dazu noch der Hinweis um Kosten zu sparen lieber die Klage zurückzuziehen.
Dann weiter, das Person A unzulässigerweise die Klage von Person B führe und nicht klagebefugt sei, weil sich die angefochtenen Gebührenbescheide nicht auf Person A beziehen.
Darafhin hat Person A seine Klage zurückgezogen.
Und dann wieder vom Amtsgericht ein Brief wonach Kosten gemäß §§103 ff ZPO von 20 Euro fällig wären, die Person A an den NDR zu zahlen hätte. Dem hat Person A widersprochen.
Und jetzt wieder der Brief vom Amtsgericht diesmal als BESCHLUSS getitelt mit der Aufforderung 20 Euro an den NDR zu zahlen. Die Rechtsmittelbelehrung : binnen 14 Tagen die Entscheidung des Gerichts(§§151,165) Verwaltungsgerichtsordnung) beantragen
?
Was hat das nun mit dieser Rechtsmittelbelehrung auf sich, nochmal widerspruch einlegen??
Wie ist das mit dem neuen Tübinger Urteil : Demnach ist der Behördenstatus aufgehoben und eine Auslagenpauschale kann doch nur von einer Behöhrde gefordert werden oder??
Gruß
Person A