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Niederlage für GEZ-Eintreiber: Vollstreckung ist unrechtmäßig (mit Abstimmung)

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ChrisLPZ:

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Stern, 30.09.2016

Niederlage für GEZ-Eintreiber:
Zwangsvollstreckung ist unrechtmäßig
von Gernot Kramper


--- Zitat ---Rückschlag für den Beitragsservice: Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal - denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen.

Kaum eine Institution ist in Deutschland so verhasst wie die GEZ-Eintreiber der Rundfunkanstalten. Auch das Renaming der GEZ in das unschuldige Wort "Beitragsservice" hat nichts daran ändern können, dass es dem Rundfunk mitunter an attraktiven Sendungen mangelt - aber nie an Gebührenverweigerern, GEZ-Gegnern und überzeugten Schwarzsehern.
[..]

Das Urteil deckt die Widersprüche geradezu genüsslich auf. Besonders peinlich wirkt, dass der Südwestrundfunk - um den es hier geht - sich schon in der Eigendarstellung nicht als Behörde, sondern als modernes Unternehmen präsentiert. [..]

Zusammengefasst kann man das Urteil so interpretieren, dass der Südwestrundfunk die Kürze und Eigenmächtigkeit des Behördenwegs beschreiten wollte, dabei aber die zahlreichen Normen und Fesseln einer staatlichen Gebührenfestsetzung nicht einhielt. Es wurde gewissermaßen Rosinenpicken aus den Bereichen kaufmännische Rechnung und staatliche Gebühr betrieben - immer mit dem Ziel, den Rechtsschutz der Schuldnerin auszuhebeln.

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen und abstimmen ;) auf:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html#mc-0_1475237453963



Siehe auch:
n-tv: Tübinger Urteil sorgt für Aufregung: Rundfunkbeitrag vor dem Aus?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20377.msg131728.html#msg131728

PersonX:
Ob die anderen privaten Medienanbieter nachziehen und auch berichten werden? (Lauffeuer)

Es darf davon ausgegangen werden, tagen solche Artikel wahrscheinlich dazu bei, dass weitere Personenkreise erstmal darüber sprechen, wie die Reaktionen dann sein werden bleibt abzuwarten.

Mit dem Link zum vollständigen Urteil und den nur wenigen Auszügen bleibt es dem Leser aber überlassen tiefer zu stöbern.

Leider ist der Link zum Urteil nicht extra prominent hervorgehoben.
Hoffentlich klicken viele dennoch rein und lesen dann mehr als den Tenor.

Spannend darf auch beobachtet werden wie der SWR selbst damit umgehen wird.

ohmanoman:
Lieber Herr Gernot Kramper, vom (anderen) Stern,

was soll das!

Zitat aus dem Atikel:

“geradezu genüsslich“ und
“Kammer liebt die Öffentlich-Rechtlichen nicht“ und
“nicht gerade auf eine wohlmeinende Kammer stieß“

Weil jetzt ein paar Richter sich an Regeln (Gesetzte) halten, müssen Sie sie noch verhönepiepeln?

Unglaublich

Von wem mussten Sie denn den Text abtippen?

omanoman

 

Kurt:
Gernot Kramper
Redakteur im Autoressort
Quelle: http://www.stern.de/gernot-kramper-3006004.html

Ist doch aber egal: Hauptsache der Beschluss wird bekannt!

Gruß
Kurt

ohmanoman:
Sorry Kurt, nicht ganz. Und nicht um jeden Preis!

Aus diesen Bemerkungen spricht der Hohn!
Ala Ignoranz und Frechheiten des BS!
Wird man ja erfahren, wie lange die Richter in Tübingen noch recht sprechen (oder wird verheimlicht).
Fairnees!
Objektiver Journalismus, ohne “geschmeckle“!



Ohmanoman

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