... § 10 Abs. 1 und 2 wortgleich Folgendes:
§ 10 Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
Leider ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag LANDESGESETZ und die Satzungen der LRAen diesem untergeordnet. Diese Satzungen sind landesgesetzlich gültig, aber bundesgesetzlich ungültig, da "BUNDESGESETZ GEHT VOR LANDESGESETZ" gilt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
ist BUNDESGESETZ.
Gegen das Argument ist nichts einzuwenden, jedoch gegen Folgendes:
" § 10 Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf
das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio
bei Banken oder Sparkassen zu leisten. "das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio ist nichts anderes als ein Konto vom sog. Beitragsservice, also der GEZ.
Betrifft lt. Mr.X die Nutzer, die willentlichen, freiwilligen Benutzer der Anstalt.
Mr.X interessiert das aber nicht mit dem BS-Konto. Ist für ihn in keinster Weise relevant, weil es nichtmal das wiedergibt, was im RBStV steht.
An die GEZ wird Mr.X nie und nimmer auch nur einen Cent überweisen.
Im RBStV steht unter §10, (2) jedoch:
... an die zuständige LRA, (Rundfunkanstalt des Landes) als Schickschuld.
Die LRA führt die entsprechenden Anteile dann ab.
Warum? Ganz einfach, da Rundfunk Landessache ist und alle rechtlichen Sachen im Lande abgewickelt werden müssen. Es darf nichts außer Landes gehen.
Die LRA darf dann irgendwelche Beträge abführen, aber keine Personendaten weitergeben. Die Personendaten haben außer die LRA sonst Niemanden zu interessieren auch nicht diese Spionagezentrale.
siehe:
https://www.google.de/#q=%22der+rundfunkbeitrag+ist+an+die+zust%C3%A4ndige%22Was heißt das?
Der BS darf die Daten der selbst-Zahlenden gar nicht verwalten, solange keine Einzugsberechtigung erteilt worden ist.
Der BS ist Luft für den, der selbst überweist.