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Autor Thema: Sixt erwägt Klage gegen neue Rundfunkgebühr – Quelle: FAZ.NET  (Gelesen 2232 mal)

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Quelle: FAZ.NET

„Notfalls bis vor Bundesverfassungsgericht“
Sixt erwägt Klage gegen neue Rundfunkgebühr
Der neue Rundfunkbeitrag soll gerecht sein und den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht mehr Geld bringen. Die Autovermieter rechnen und sehen das anders. Der Unternehmer Erich Sixt erwägt, beim Verfassungsgericht zu klagen.

Von Michael Hanfeld


27. August 2010

Wie man die neue Rundfunkgebühr, die vom 1. Januar 2013 an gelten soll, auch dreht und wendet, am Ende kommt für ARD, ZDF und Deutschlandradio doch mehr Geld dabei heraus als die 7,3 Milliarden Euro pro Jahr, die sie bisher haben. Die Sender bestreiten dies zwar vehement, und die Medienpolitiker der Länder sagen, es sei sehr unwahrscheinlich.

Betroffene aber rechnen durch und kommen zu einem anderen Ergebnis: Bei vierzig Million Haushalten, die pro Monat 17,98 Euro zahlen, plus mehr als einer Millionen Betriebsstätten, landet man zwangsläufig bei einer Zahl jenseits von acht Milliarden Euro. Die Reform soll jedoch „aufkommensneutral“ sein, wie die Sender und der Gutachter Paul Kirchhof bei der Vorstellung des neuen Modells in diesem Frühjahr betonten.

Die deutschen Autovermieter sehen das anders. Sie stoßen sich unter anderem daran, dass für Radios in nicht privat genutzten Fahrzeugen künftig nicht mehr 5,76 Euro, sondern 5,99 Euro fällig werden. Schon jetzt, rechnet der Bundesverband der Autovermieter vor, liege die Gebührenlast der Branche bei 18,85 Millionen Euro - gezahlt allein für Autoradios. Für diese würden künftig 800.000 Euro mehr pro Jahr fällig, hinzu kommen die Gebühren für Computer, für die bislang auch 5,76 Euro eingezogen werden, für die Geräte ist künftig der volle Satz von 17,98 Euro fällig - weil ja nurmehr pro Haushalt oder Betriebsstätte abgerechnet wird.

Das errechnete Gebührenplus

Die Autovermieter rechnen aus, dass sich die Gebührenlast der privaten Haushalte künftig auf 7,87 Milliarden Euro pro Jahr beläuft - das wären schon einmal rund 600 Millionen Euro mehr als bis dato. Nähme man nun allein die Mehrzahlungen für Autoradios in nicht privat genutzten Fahrzeugen hinzu, lande man bei einem Gebührenzuwachs von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Auch wenn man an Modellrechnungen Zweifel haben kann - die Medienpolitik und die Sender können sie nicht wirklich konterkarieren.

Sie wissen schlicht noch nicht, wie viel Gebührengeld die Reform einbringt. Doch scheint es niemandem etwas auszumachen, ins Blaue hinein zu planen, in der Gewissheit, dass es weniger schon nicht werde. So werden die Repliken, die sich der „Spiegel“, der von rund 800 Millionen Euro Gebührenplus berichtete, und der FDP-Politiker Burkhardt Müller-Sönksen, der auch schon auf 1,2 Milliarden Euro kam, zwar wie üblich laut, aber ohne Überzeugungskraft vorgetragen.

Dem Unternehmer Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender und größter Einzelaktionär der Mietwagenkette Sixt, geht das mächtig gegen den Strich. „Die Grundidee eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags“, sagt er im Gespräch mit dieser Zeitung, begrüße er sehr. „Die Auswirkungen der konkret geplanten Gebührenreform sind aber entweder nicht durchdacht, oder die Politik möchte sie bewusst verschleiern. Die Pläne schießen über das Ziel hinaus und schaffen neue Ungerechtigkeiten. Während derzeit intensiv über Sparpotentiale bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten diskutiert wird, schafft die Rundfunkkommission der Länder klammheimlich die Basis für eine gigantische Gebührenerhöhung.“

Es trifft viele Handwerker, Anwälte, Freiberufler

Es sei leicht auszurechnen, dass die Reform zu Mehreinnahmen „von mindestens 1,2 Milliarden Euro“ führen werde, und dies sei „verfassungsrechtlich unzulässig, denn die Reform darf weder zu Mehr- noch zu Mindereinnahmen führen“. Meinte die Politik es mit dem Versprechen ernst, dass die Reform aufkommensneutral sein soll, „müsste sie die GEZ-Gebühr für Privathaushalte senken und die Wirtschaft weit weniger belasten als geplant“, sagt Sixt.

„Völlig absurd“ sei der Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der auch noch erhöht werde. Das treffe nicht nur seine Branche, sondern auch „viele Handwerker, Anwälte oder Freiberufler“. Diese Gebührenreform sei „nicht akzeptabel“, sagt Sixt. „Sie ist aus unserer Sicht in mehreren Punkten verfassungswidrig. Sollte die Politik an den Planungen festhalten, werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.“

Besonders mit dem Punkt, dass der Beitrag für Autoradios, den es auch nach dem neuen Gebührenmodell geben soll, einen Systembruch darstellt - schließlich beruht die Reform darauf, dass eben nicht mehr für Geräte, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert wird, könnten die Autovermieter eine juristische Bruchstelle gefunden haben. Vielleicht beginnen nun ja auch andere, die Folgen der neuen Gebühr einmal genau zu analysieren.

Die Handwerkskammer Schwerin befürchtet, dass die Reform vor allem zu Lasten des Mittelstands geht: Nach ersten Berechnungen des Bäckerhandwerks könne sich für eine Bäckerei mit sechzig Mitarbeitern, zwölf Filialen und acht Betriebsfahrzeugen die Jahresgebühr von 423 Euro auf fast 2030 Euro erhöhen. Die kleinen Brötchen der einen sind die großen der anderen.


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