Was mich persönlich extrem stört ist, dass das dreißte Vorgehen des Beitragsservice (BS) so im RStV nicht geregelt ist und m. E. der BS weit über seine Befugnisse hinaus geht (z. B. Zwangsanmeldung, Verwendung falscher Daten...).
Das ist nachvollziehbar. Die Rechtsnatur des Beitragsservice ist bis heute ungeklärt. Und aus diesem Grund sind auch die Rechtsfolgen ungeklärt, d.h. es sind die Befugnisse des Beitragsservice gegenüber dem Bürger ungeklärt. Bislang hat sich kein Gericht näher mit der Rechtsnatur des Beitragsservice beschäftigt.
Zudem möchte ich grundlegend zur Kritik bringen, dass das Beitragsmodell "unfair, unsozial" und für bestimmte Personengruppen benachteiligend ist
In Ordnung. Der beste Ort, um dies zum Ausdruck zu bringen, ist der Aktionstag am 3. Oktober in Karlsruhe. Vielleicht hast Du Zeit und kannst kommen.
Mich würde interessieren, wer dafür verantwortlich ist
Die Ministerpräsidenten der jeweiligen Bundesländer und die Intendanten der Rundfunkanstalten.
und die jenigen bis zu einem gemeinsamen Konsens nerven!
Sie werden mit Dir mit Sicherheit nicht konsentieren. Sie werden Dir sagen, dass die Beitragspflicht gesetzlich geregelt ist und Du gefälligst zu zahlen hast. Vor kurzem meldete sich in diesem Forum Dr. Eicher, der Justitiar des SWR, zu Wort. Du kannst ihm ja mal eine private Nachricht über das Forensystem zukommen lassen. Vielleicht meldet er sich ja tatsächlich bei Dir. Große Hoffnungen würde ich mir da aber nicht machen.
Es gibt zu der Ungerechtigkeit genügend Beispiele, wie die von Person A und Person X in dem Thread: http://gez-boykott.de/Forum/index.php
Das mag alles sein. Es ist ja nicht so, dass wir uns grundlos in diesem Forum hier versammeln. Von uns empfindet jeder die gegenwärtige Rechtslage auf die eine oder andere Weise ungerecht. Die Sache muss vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Mir ist nicht ganz klar, in wie fern ein "offizieller" Widerspruch eine Bedeutung hat. Das hört sich an, wie ein Widerspruch gegen die Facebook AGB als Facebook-Post. Den zahlen müsste die Einzelperson ja trotzdem, wahrscheinlich inkl. Mahnkosten und sonstiger Gebühren.
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) ist Teil des Zivilrechts. In Bezug auf den Rundfunkbeitrag geht es jedoch nicht um das Zivilrecht, sondern es geht um das allgemeine Verwaltungsrecht, das Sonderverwaltungsrecht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um das Verfassungsrecht. Das Zivilrecht spielt hier keine Rolle.
Ein Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge ist ein Rechtsbehelf. Rechtsbehelfe sind Rechtsschutzmittel, die dem Bürger gegen Anordnungen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen. Ein Festsetzungsbescheid dient dazu, rechtswirksam festzustellen, dass ein Beitragsschuldverhältnis besteht. Mit einem Widerspruch kann die Rechtmäßigkeit dieser Feststellung angefochten werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass ein Widerspruch den Beitragsvollzug nicht hemmen kann. Das bedeutet: Auch wenn ein Widerspruchsführer Widerspruch gegen eine bestimmte Festsetzung von Rundfunkbeiträgen erhoben hat, kann die Beitragshöhe trotzdem zwangsweise beigetrieben (also vollstreckt) werden.
Über die bedrohliche Sprache des Beitragsservice haben sich schon viele aufgeregt. Nun, manches Mal schießt der Beitragsservice tatsächlich über das Ziel hinaus, beispielsweise wenn er damit droht, bei Nichtzahlung die Mietsicherheit zu pfänden. Eine solche Maßnahme ist ersichtlich unverhältnismäßig, weil dem betroffenen Wohnungsinhaber dann die Kündigung und Räumung seiner Wohnung droht. Und Menschen, die juristisch nicht besonders geschult sind, lassen sich von solchen Bedrohungen selbstverständlich einschüchtern. Das dies nicht in Ordnung ist, ist klar. Aber andererseits: So lässt eben die öffentliche Verwaltung ihre Muskeln gegenüber dem Bürger spielen und zeigt ihm, wer der Herr im Haus ist. Das ist zwar nicht wirklich schön, aber so funktioniert die öffentliche Verwaltung, denn die öffentliche Verwaltung dient dazu, Gesetze durchzusetzen. Und dabei wird eben keine besondere Rücksicht auf Gefühle oder Befindlichkeiten genommen. Nach der Erzwingungshaft gegenüber Sieglinde Baumert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohnehin etwas vorsichtiger sein, eben weil diese Maßnahme vollkommen unverhältnismäßig war und der öffentlich-rechtliche Rundfunk solcherlei Schlagzeilen tunlichst vermeiden will, um die Bevölkerung nicht noch mehr gegen sich aufzubringen. Denn den Bogen hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon längst überspannt, wenn man sich nur mal die Pensionsansprüche der Mitarbeiter und die Gehälter der Intendanten ansieht.