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Vollstreckungsankündigung trotz ruhendem Verfahren

Begonnen von BrauchsNicht, 18. September 2016, 18:09

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BrauchsNicht

Hallo liebe Mitstreiter,

z. Zt. komme ich gerade wenig dazu, mich auf dem Laufenden zu halten wegen hoher persönlicher Auslastung. Komme noch nicht mal mehr zum Sport. Aber: Es steht mein knapp 3-wöchiger Urlaub ab Ende der Woche an :)

Eine fiktive Person erzählte mir, dass ihr Verfahren ruhend gestellt wurde.

Nun flatterte ihr letzten Freitag ein Schreiben des GV am Amtsgericht ins Haus.
Gläubiger ist "Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice 50656 Köln".
"Titel: Vollstreckungsersuchen d. Gläubigerin Köln v. 02.09.16"
Auch der Betrag ist nicht nachvollziehbar.

Diese Person hat völliges Unverständnis und will mit dem GV diese Punkte ansprechen:
1. ihr Verfahren ist ruhend gestellt
2. der Gläubiger ist nicht korrekt


Hat diese Person damit eine Chance?

Vielen Dank für eure Unterstützung.


P. S.
Angeblich akzeptiert der GV auch die Zahlung direkt bei ihm mit BARGELD

Bürger

a) Als erstes gilt es wohl, sicherzugehen, dass sich die Vollstreckung tatsächlich nur auf Bescheide bezieht, denen widersprochen wurde.

b) Ob es sich bei den vollstreckungsgegenständlichen Bescheiden um
- "Festsetzungsbescheide" der "neueren Machart" seit Sep 2014 handelt oder mglw. (auch?) um
- "Gebühren-/Beitragsbescheide" der "älteren Machart" bis Aug 2014.

c) Schließlich gilt es zu prüfen, ob (z.B. mit den Widersprüchen) bereits Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" bei der Rundfunkanstalt gestellt wurde.

Um hier nicht alle Eventualitäten durchzudeklinieren, wäre es erforderlich, dass Person A diese Informationen noch beisteuert.


Zitat von: BrauchsNicht am 18. September 2016, 18:09
Diese Person hat völliges Unverständnis und will mit dem GV diese Punkte ansprechen:
1. ihr Verfahren ist ruhend gestellt
2. der Gläubiger ist nicht korrekt

zu "2. der Gläubiger ist nicht korrekt"
Zitat von: BrauchsNicht am 18. September 2016, 18:09
Gläubiger ist "Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice 50656 Köln".
> nach bisheriger Kenntnis kaum bzw. keine Aussicht auf Erfolg. Müßig, dies vorzubringen - kostet unnötig Kraft.
> BGH hat diesbezüglich den "Weg geebnet"
> SWR hat sich angepasst, die aktuelle Gläubigerkennzeichnung wird als "i.O." erachtet
> Ergo: Vergessen.

zu "1. ihr Verfahren ist ruhend gestellt"
...ähnliche, noch nicht ganz so fortgeschrittener fiktiver Fall siehe u.a. unter
Ruhende Klage - nun Mahnung und neue Zahlungsschreiben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20172.0.html

Generell und als allerallererstes gelten hierbei - insbesondere, da wohl noch kein Termin zur Vermögensauskunft festgelegt wurde(?) - die Erkenntnisse zum "sachlich-freundlich kooperativen Umgang" mit der örtlichen Vollstreckungsstelle - um erst einmal weiteren Aufschub zu erhalten bis zu einer Sachverhaltsklärung mit der Gläubigerin...
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Somit würde sich Person A erst einmal etwas "Luft" verschaffen, um dann "in Ruhe" - ok, zumindest nicht in völliger Panik - mit der Rundfunkanstalt "ins Benehmen" zu kommen und sich mit den verbleibenden Möglichkeiten näher zu beschäftigen (incl. ggf. notwendig werdenen Antrag auf Eilrechtsschutz, etc.)
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

BrauchsNicht

Guten Morgen zusammen,

einmal angenommen, die fiktive Person wäre gestern persönlich beim zuständigen OGV vorstellig geworden. Gehen wir einmal davon aus, das Gespräch wäre in einer guten Atmosphäre gelaufen und der OGV selbst sei dem Rundfunkbeitrag auch fraglich eingestellt.

Dennoch würde er keine Verlängerung (Stichtag: 23.09.) gewähren.

Z. Info auf die gestellten Fragen von Bürger:
a) den Bescheiden wurde widersprochen
b) älterer Machart, vor 2014
c) Antrag wurde gestellt

Die fiktive Person erhofft nach einem Telefonat mit dem VG weitere Hinweise, z. B.:
- Eilantrag stellen (leider nur per Fax, nicht per e-mail möglich)
- Vollstreckung würde dann (in bisherigen Fällen) ausgesetzt
- der Hinweis auf Abwesenheit (Urlaub) wird beachtet

Ein Telefonat mit dem OGV würde stattfinden, um ihn über den Stand zu informieren:
- trotz Stichtag bestünde dann erst einmal keine Gefahr
- er benötigt keine Kopien zur Kenntnis
- er möchte gerne auf dem Laufenden gehalten werden, da ihn das Thema (persönlich) interessiert

Hat jmd. zufällig ein Fax?  :( Wird sich sicher finden ...

Kurt

Zitat von: BrauchsNicht am 21. September 2016, 11:03[...]
Hat jmd. zufällig ein Fax?  :( Wird sich sicher finden ...
Kein Copy-Shop oder sonstiges in der Nähe ?

Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Ragnar

Du kannst kostenlos über das e Konto der deutschen Post faxen. 10 Seiten maximum per Fax.
VG R.

BrauchsNicht

Hi,

ihr seid ja echt nett bzgl. des Fax-Gerätes. Vielen Dank!  :)
Ich habe einige Bekannte, die ein Fax haben. Das war eigentlich mehr nur so eine Anmerkung von wegen "älterer" Technik bzw. des Ablaufes: elektronisch schreiben - ausdrucken - faxen

Schaun wir mal, wie es weiterläuft ...

Euch allen eine schöne Zeit - ich werde dann mal langsam mit den Urlaubsvorbereitungen beginnen, bin schon gespannt, was danach in meinem Briefkasten ist  ;)

boykott2015

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