Guten Morgen zusammen,
einmal angenommen, die fiktive Person wäre gestern persönlich beim zuständigen OGV vorstellig geworden. Gehen wir einmal davon aus, das Gespräch wäre in einer guten Atmosphäre gelaufen und der OGV selbst sei dem Rundfunkbeitrag auch fraglich eingestellt.
Dennoch würde er keine Verlängerung (Stichtag: 23.09.) gewähren.
Z. Info auf die gestellten Fragen von Bürger:
a) den Bescheiden wurde widersprochen
b) älterer Machart, vor 2014
c) Antrag wurde gestellt
Die fiktive Person erhofft nach einem Telefonat mit dem VG weitere Hinweise, z. B.:
- Eilantrag stellen (leider nur per Fax, nicht per e-mail möglich)
- Vollstreckung würde dann (in bisherigen Fällen) ausgesetzt
- der Hinweis auf Abwesenheit (Urlaub) wird beachtet
Ein Telefonat mit dem OGV würde stattfinden, um ihn über den Stand zu informieren:
- trotz Stichtag bestünde dann erst einmal keine Gefahr
- er benötigt keine Kopien zur Kenntnis
- er möchte gerne auf dem Laufenden gehalten werden, da ihn das Thema (persönlich) interessiert
Hat jmd. zufällig ein Fax?
Wird sich sicher finden ...