Keine Formmängel mehr, die Zwangsvollstreckung erfolgt nun mit korrekter Anschrift des Gläubigers
Das ist so nicht richtig. Es steht "vertreten durch: ARD ZDF Beitragsservice". Der Beitragsservice kann, weil nicht rechtsfähig, natürlich niemenden vertreten.
Korrekt. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, er kann aber eine andere Behörde, soweit der wissensstand ist, beauftragen, der echte Gläubiger ist dann SWR.
Das sollte auch mindestens da drauf stehen, es geht hier um viel unrecht erhobene Gelder.
Das Rechtsmittel Widerspruch sollte auch vorsichtshalber eingereicht werden insofern auch Klagewunsch besteht.
Darin, sollte die Vollstreckung tatsächlich drohen (weil im Brief hier nix davon steht), kann man Eilrechtschutz "beantragen" oder erfragen.
Eilrechtschutz kostet Geld...
Wieso wurde eine Zwangsvollstreckung zurückgenommen, wollen die keine Kohle?
Die Antwort des Gerichts wegen dem Widerspruch steht aus, dass sollte die vollziehende Stelle auch wissen, ebenso der Beitragsservice und evtl auch der SWR.
Falls die Bescheide zeitgleich der Vollstreckung rausgingen, dann hattest du keine Zeit um Rechtsmittel einzulegen, was aber dein gutes Recht ist.
Somit ist der Verfahrensablauf fehlerhaft. Kann auch in den Widerspruch/ Klage.
Gegen den Intendanten macht man erst mal nichts.
Der Klageweg ist Widerspruch, Widerspruchsbescheid (kommt zurück) und dann Klage beim Verwaltungsgericht.
Und schon ist man mitten drin, statt nur dabei.
Fazit:
Eilrechtschutz bei echter drohender Vollstreckung.
Gläubiger abchecken, bei der Vollzugsstelle.
Widerspruch einlegen, bzw. Gericht auch telefonisch kontaktieren.
Zeitrahmen abchecken von den Bescheiden und Vollstreckungen.
Ich weiß nicht ob hier Verwaltungsrecht oder ZPO greift.
Du kannst
bekunden bei vollstrecknender Stelle dass du erst Rechtsmittel einlegen willst und natürlich zahlen kannst, aber erst wenn das System gerecht ist...ansonsten würde sich alle involvierten strafbarmachen.
---> Alle Begründungen gegen den Beitragsservice und der Zwangszahlung aufzählen. Keine Post keine Rechtsmittel, Nachweispflicht liegt beim Zusteller.
Sorry für das gemischte, aber hoffentlich paar Essenzen dabei.