Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Kontopfändung > Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsgericht?  (Gelesen 1849 mal)

S
  • Beiträge: 1
Servus an alle Mitstreiter,

Bin relativ neu im Forum. Zu Beginn vielen Dank den Betreibern für Informationen und Unterstützung. Erstmal Kurzfassung der fiktiven Situation...

Irgendwann nach langer Zeit Zwangsanmeldung
Juli 2015 - Festsetzungbescheid
Juli 2015 - Widerspruch gegen Bescheid
August 2016 - Vollstreckungsvorankündigung der Stadtlasse Langewiesen
August 2016 - Vorsprechen in der Stadtkasse (sinnlos)
September - 2016 Kontopfändung
Bis heute ist weder ein Widerspruchsbescheid eingegangen noch
wurden Mahnungen, Bescheide o.a. gültig zugestellt.

Nächste geplante Aktion wäre erstmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen
Amtsgericht.

Habe mich mittlerweile ein wenig schlau gemacht.
Finde u.a. die Jungs von [Seite/ Begriff nicht erwünscht] recht umtriebig. In einem Punkt haben sie vollig Recht, man sollte sich mit Leuten mit änlichen Anliegen und Problemen treffen, zusammensetzen und Erfahrungen austauschen.

Die Frage wäre, hat jemand Erfahrung mit der "lokalen" Rechtsauffassung oder verläuft das sowieso im Sande?

Gruß
SchwarzSeher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 00:56 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorab einige allgemeine Hinweise:

Der oben geschilderte chronologische Ablauf lässt darauf schließen, dass die Vollstreckung aus August und schließlich Pfändung aus September nicht im Zusammenhang mit dem gerade erst im Juli widersprochenen Bescheid steht, sondern mit früheren, mglw. gar nicht zugestellten/ nicht bekanntgegebenen Bescheiden.
Dies sollte Person A einfach noch einmal anhand der Bescheid-Zeiträume prüfen.
Allerdings ändert das erst einmal nichts unmittelbar an der bereits erfolgten Pfändung.

Bis heute ist weder ein Widerspruchsbescheid eingegangen noch wurden Mahnungen, Bescheide o.a. gültig zugestellt.
Wie gesagt hätte der Widerspruchsbescheid allenfalls mit dem neueren Bescheid zu tun, welchem zwar widersprochen wurde, der aber sehr wahrscheinlich noch gar nicht Grundlage der Vollstreckung/ Pfändung war.
Achtung auch mt den Formulierungen.
Mindestens der Bescheid, dem widersprochen wurde, wurde ja offenkundig "zugestellt".
Es gibt für Mahnungen, Bescheide o.ä. aber keine "gültige" oder "nichtgültige" Zustellung, sondern nur eine tatsächliche Zustellung oder eben eine fehlende Zustellung.
Damit ist aber - im Gegensatz zu den WiderspruchsBESCHEIDen, bei denen dies evtl. eine Auswirkung auf den Klagefristbeginn haben kann - keine "förmliche" Zustellung gemeint.
Es genügt auch eine einfache postalische Zustellung - sofern sie denn tatsächlich erfolgt... ;)
Dies ändert aber wie gesagt erst einmal nicht unmittelbar etwas an der bereits erfolgten Pfändung - und ist zudem schon mannigfaltigst im Forum behandelt.
Da Mehrfachdiskussionen dieser Art aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, dies hier also bitte nicht weiter vertiefen.

Nächste geplante Aktion wäre erstmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen
Amtsgericht.
[...]
Die Frage wäre, hat jemand Erfahrung mit der "lokalen" Rechtsauffassung oder verläuft das sowieso im Sande?
Ich befürchte, das wird wenig bringen.
Einfach mal die Suchfunktion des Forums oder auch die web-Suche nach "Dienstaufsichtsbeschwerde" befragen.

Habe mich mittlerweile ein wenig schlau gemacht.
Die Frage ist, "wo" ...und ob man sich dort wirklich "schlau" gemacht hat oder nur hat irreführen lassen...

Finde u.a. die Jungs von [Seite/ Begriff nicht erwünscht] recht umtriebig.
Genau diese "Jungs" sind aufgrund deren irriger Thesen, die auch den Foren-Regeln entgegenstehen, hier nicht "erwünscht". Von deren Methoden ist abzuraten, da diese elementare Grundsätze außer Acht lassen - u.a. dies...
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


In einem Punkt haben sie vollig Recht, man sollte sich mit Leuten mit ähnlichen Anliegen und Problemen treffen, zusammensetzen und Erfahrungen austauschen.
Aber es sollten nicht nur Leute mit "ähnlichen Anliegen und Problemen" sein, sondern auch seriöse Leute, die nicht irgendwelche Heilversprechen auf Basis irriger Grundannahmen geben... ;)

Leider scheint es in Thüringen noch keinen seriösen "Runden Tisch" zu geben - evtl. findet Person A ja aber etwas Erreichbares in einem der benachbarten Bundesländer:
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 01:18 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben