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Autor Thema: Probleme mit der Bank, Pfändung  (Gelesen 1959 mal)

f
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Probleme mit der Bank, Pfändung
Autor: 23. Dezember 2019, 11:15
Ein Hallo in die Runde der erfahrenen Widerständler und Nichtgucker.


Rein fiktiv natürlich.
Es liegt die Vermutung nahe, dass vor einigen Tagen trotz mehrfacher fiktiver Widersprüche, Klarstellungen und Zurückweisungen gepfändet wurde. Direkt vom Konto, wie wenn der Kontoinhaber das selbst gemacht hätte. Es ist nicht erkennbar, welche Person das durchgeführt hat.
Die Summe wurde auch nicht separiert, nur etwa 3 Monate blockiert.

Die Person F+ hat Fragen zu einem nicht definierbaren fiktiven Schreiben einer Bank. Die Person F+ kann beim besten Willen keinen Sinn erkennen.

Es könnte ja sein, dass sich einer in der Runde damit auskennt und eventuell erkennen kann, was gemeint sein soll.

Die Person F+ ist mit dem Schreiben total überfordert. Wer kann hier weiterhelfen?


Das fiktive Schreiben:
Zitat
Sehr … ,

Ihre Nachricht vom 00. November 2019 haben wir erhalten. Diese wurde an die Abteilung Beschwerdemanagement zur Beantwortung weitergeleitet. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Bank nehmen wir wie folgt Stellung.

Die Person X hatte aus August 2019 (Eingang: 1.025,xx EUR) bis Ende September 2019 (Eingang: 11,xx EUR), noch 380,xx EUR bis 30.09.2019 bzw. 31.10.2019 zu verfügen.

Die Ausgänge nach Eingang der 1.025,xx EUR beliefen sich auf 875,xx EUR, 
Die Person X hatte jedoch noch 218,xx EUR vor Eingang der 1.025,xx EUR verfügbar.

Diese 218,xx EUR müssen von den Ausgängen abgezogen werden, so dass Die Person X am 01.09.2019  ein verfügbares Guthaben von 744,xx EUR bis 30.09.19 hatte.

Aus dem freigestellten Betrag hatte Die Person X nur 656,xx EUR verfügt, so dass 369,xx EUR noch offen waren.
Da der Person X am 01.09.2019 aus dem Freibetrag das zurückgestellte Guthaben in Höhe von 102,xx EUR erst zur Verfügung gestellt wurde, konnte die Person X dieses noch bis 31.10.2019 verfügen.
 
Wenn man nun 102,xx EUR von den 369,xx EUR  abzieht, erhält man den pfändbaren Betrag von 266,xx EUR.


Wir hoffen, wir konnten für Transparenz sorgen und die Frage der Person X abschließend klären.


Leider nicht. Nur Verwirrung. Ist einer in der Lage, hieraus etwas Sinnvolles zu entnehmen, weil die Person X  in der Schule, als das Thema Framing und Verwirrung stiften behandelt wurde, nicht anwesend war.

Es ist nicht einmal erkennbar, zu welchem Zeitpunkt ein Vorgang durchgeführt worden ist.


Randbemerkung 01:
Die 11,xx € sind zwar Eingang, aber kein Einkommen, da Rücküberweisung für nicht gelieferte Ware. Dies wurde der Bank mitgeteilt, aber nicht einmal das wurde berücksichtigt.

Randbemerkung 02:
Es wurde auf ein Postbankkonto in Köln überwiesen, welches auch mit Beitragss. angegeben ist und nicht mit der LRA.

Randbemerkung 03:
Nachdem im Juni die Mitteilung kam, dass eine Pfändung beantragt worden sein soll, hat die Person X um die Zusendung des Pfändungsantrages gebeten und sämtlichen Zugriffen auf sein Konto widersprochen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt sträubt sich die Bank, das Schreiben vorzulegen.

Randbemerkung 04:
Bereits am 31.08.2019 war blockiert, da die Person X zwei mal größere Beträge abheben wollte, aber nur einmal ging.

Randbemerkung 05:
Mitte Oktober wurde bei etwa 1140.- € blockiert, obwohl die Pfändungsgrenze noch nicht erreicht war.
Es wurde beim Banking immer der große Betrag als VERFÜGBAR, + die 266,xx,  angezeigt, aber der Automat gab es nicht aus.
Volle Täuschung. Unlautere Mittel.

Randbemerkung 06:
Bafin wurde eingeschaltet.

Randbemerkung 07: (Ergänzung 24.12.)
Die Person X hat lediglich im Juni ein Schreiben erhalten, dass eine Pfändung beantragt wurde.
Über weitere Maßnahmen wurde die Person X nicht informiert. Das wurde alles ganz heimlich im Hintergrund getätigt.


Zitat
noch 380,xx EUR bis 30.09.2019 bzw. 31.10.2019 zu verfügen.
Anscheinend weiß die Bank nicht einmal, ob nun bis zum 30.09.2019 oder 31.10.2019? Das dürfte doch das Mindeste sein, dass dies genau festliegt.


Die ZPO besagt einmal:
Zitat
Zivilprozessordnung
§ 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als
 
930  Euro 1) monatlich,   
217,50 Euro 2) wöchentlich oder   
43,50 Euro 3) täglich, 

beträgt.

1)  2019) +++)   1178,59 €

Des Weiteren:

Zitat
ZPO § 850k
Pfändungsschutzkonto :
-3- Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.


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Re: Probleme mit der Bank, Pfändung
#1: 23. Dezember 2019, 13:22
Wer soll denn daraus schlau werden? War zur Zeit der Zahlungseingänge ein P-Konto vorhanden?


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Re: Probleme mit der Bank, Pfändung
#2: 23. Dezember 2019, 15:19
Wer soll denn daraus schlau werden? War zur Zeit der Zahlungseingänge ein P-Konto vorhanden?

Schlau wird aus so einem Prosatext wohl keiner wirklich. Es erscheint als würden auch Werte fehlen, welche das Verstehen ermöglichen könnten. Ich habe versucht das in eine Tabelle zu überführen, also grobes Datum und welcher Wert, auch ob als Zugang oder Abgang und den jeweiligen Saldo zum Monatsanfang und Ende zu bestimmen und die weiteren Werte versucht zu verstehen. Aber es passt irgendwie jeweils nicht. Das was im Text scheinbar gerechnet wurde lässt sich nicht so richtig nachvollziehen ohne monatliches Kontenblatt.

Empfehlung, statt der Prosa eine passende Tabelle verlangen, welche diese Werte aufschlüsselt und optisch den Rechenweg angibt wie der Sachbearbeiter hier vorgegangen ist. -> Also die Zahlen markiert, und die mathematische Operation angibt welche zu dem jeweiligen Wert im Text führt.


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Re: Probleme mit der Bank, Pfändung
#3: 23. Dezember 2019, 16:56
Ein P-Konto ist fiktiv vorhanden.


Schlau wird aus so einem Prosatext wohl keiner wirklich. Es erscheint als würden auch Werte fehlen, welche das Verstehen ermöglichen könnten. […]

Empfehlung, statt der Prosa eine passende Tabelle verlangen, welche diese Werte aufschlüsselt und optisch den Rechenweg angibt wie der Sachbearbeiter hier vorgegangen ist. -> Also die Zahlen markiert, und die mathematische Operation angibt welche zu dem jeweiligen Wert im Text führt.

Nun, wie der Sachbearbeiter vorgegangen ist? Es ist nicht ersichtlich. Es ist fiktiv gesehen gar nichts ersichtlich.
Die Person F+ steht vor einem großen Rätsel.
Die Person F+ denkt sich, dass es wahrscheinlich die Fortsetzung des Rechenweges des Beitragsservices ist? Wahrscheinlich hat die Bank die Matrix des BS übernommen?


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Re: Probleme mit der Bank, Pfändung
#4: 23. Dezember 2019, 18:43
Darf der Name der Bank zumindest soweit genannt werden, daß man erkennt, welche Bank gemeint ist?


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Re: Probleme mit der Bank, Pfändung
#5: 23. Dezember 2019, 19:22
Der Name der Bank wird vorerst aus taktischen Gründen nicht genannt werden. Es könnte sich nachteilig auf die Person X auswirken.
Es ist eine fiktiv reale Bank.

Nachdem die Person X einige Steine aus dem Weg geräumt hat, wird dies erfolgen. Die fiktive Bearbeitungsdauer bei der Aufsicht wurde mit 3 bis 4 Monate genannt.


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Re: Probleme mit der Bank, Pfändung
#6: 23. Dezember 2019, 23:12
Also, wenn dieses fiktive Schreiben so Wort für Wort hier im Forum wiedergegeben wurde (und nicht etwa ein wenig abgeändert, um sich ungeliebten mitlesenen Dritten nicht zu verraten, dann ist dieses Schreiben zu 99% eine Fälschung, mit welcher irgendwelche Ganoven irgendwie Geld abfischen möchten.

Die Formulierungen und die logische Abfolge der Gedanken passen nicht zu der gehobenen Sprache, deren sich ein seriöses Kreditinstitut bedienen würde. Den Text könnte man so am Küchentisch vorsprechen, aber keinesfalls in einem höflichen Geschäftsbrief.

Mein Straßenköter bellt von draußen immer "Creditreform" rein, aber ich weiß nicht, was dieses Unternehmen hier soll. Oder der Hund meint vielleicht nur eine Kreditreform. Es wird getratscht, dass der Beitragsservice ihre Inkassowünsche gerne von privatrechtlichen Dritten *wuff* ausführen lässt, was so eigentlich gar nicht geht, wie in den Tiefen des Forums zu erkennen sein könnte.



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Re: Probleme mit der Bank, Pfändung
#7: 24. Dezember 2019, 03:27
Im fiktiven Schreiben stand natürlich nicht Person X und die Centbeträge nicht mit xx.
Der Rest ist übernommen.

Die Person X und die Person F+ können nur vermuten, dass dem Schreiber keine andere Ausrede eingefallen ist und er sich etwas aus den Fingern gesogen hat, nur, um eine Erklärung abzugeben.
Die Person X und die Person F+ sind der Meinung, dass die Bank hierbei mehrere gravierende Fehler begangen hat.

Vergessen.
Randbemerkung 07:
Die Person X hat lediglich im Juni ein Schreiben erhalten, dass eine Pfändung beantragt wurde.
Über weitere Maßnahmen wurde die Person X nicht informiert. Das wurde alles ganz heimlich im Hintergrund getätigt.


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