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Autor Thema: WDR: Erstmals Mitglieder des Rundfunkrates direkt gewählt  (Gelesen 2033 mal)

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digitalfernsehen.de, 04.09.2016

WDR:
Erstmals Mitglieder des Rundfunkrates direkt gewählt
von kk

Zitat
Der Rat des Westdeutschen Rundfunks hat zum ersten Mal zwei Mitglieder direkt gewählt. Für die Gremiumsposten in der neuen Amtsperiode ab dem 2. Dezember gab es beinahe 140 Bewerber.

Der Rundfunkrat des WDR hat zwei neue Mitglieder. Wie die öffentlich-rechtliche Anstalt mitteilte, wurde zwei Bewerber zum ersten Mal direkt gewählt. Fünf Jahre dauert die Amtsperiode des Gremiums. Für die zu besetzenden Posten hatten sich insgesamt beinahe 140 Personen beworben. "Es hat erfreulich viele unterschiedliche Bewerbungen von Einzelpersonen für den Rundfunkrat gegeben", erläuterte Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/WDR-Erstmals-Mitglieder-des-Rundfunkrates-direkt-gewaehlt.143327.0.html


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Wer hat eigentlich die neuen Mitglieder des Rundfunrates gewählt? Die alten Ratsmitglieder? Ich habe die Antwort nicht in dem Artikel gefunden.


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Siehe "Rechtsgrundlagen" auf der WDR-Seite
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/rechtsgrundlagen100.html

Dort dann ganz unten
WDR-Gesetz
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/rechtsgrundlagen_gesetz100.pdf

Darin dann
1. Der Rundfunkrat
§ 15 Zusammensetzung, Amtsdauer, Kostenerstattung
Zitat
[...]
(2) Dreizehn Mitglieder, davon mindestens sechs Frauen und sechs Männer, werden vom Landtag entsandt. Hiervon wird je ein Mitglied durch jede Fraktion benannt. Im Übrigen oder wenn die Zahl der Fraktionen die Zahl der zu entsendenden Mitglieder übersteigt, werden die Mitglieder aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d´Hondtsches Höchstzahlverfahren) bestimmt. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Bestimmung des letzten Mitglieds das von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags zu ziehende Los.
Bis zu neun dieser Mitglieder dürfen dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag angehören.
[...]
(3) Jeweils eins von achtunddreißig weiteren Mitgliedern wird entsandt durch [Gruppen/Organisationen]
[...]
(4) Sieben Mitglieder werden durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in der Gesamtsicht mit den nach den Absätzen 2 und 3 bestimmten entsendeberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln. [...]
(5) Zwei Mitglieder werden durch den Rundfunkrat bestimmt. Natürliche Personen können sich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode des Rundfunkrats für die jeweils nachfolgende Amtsperiode beim WDR um die Mitgliedschaft im Rundfunkrat bewerben. [...]

Ob dabei die alten oder die neuen Ratsmitglieder wählten...?


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