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Autor Thema: Festsetzungsbescheid => Widerspruch => was weiter ?  (Gelesen 5203 mal)

s
  • Beiträge: 175
Hallo Alle!

Person A hat den Festsetzungsbescheid erhalten (01.07.2016) und gegen diesen ihren Widerspruch gegeben (28.07.2016).

Ein Monat ist schon vorbei und die Person A hat keine Antwort.

Was soll jetzt die Person A erwarten?
(bitte aber den Inhalt des Widerspruches lesen, vor allem Punkt 3).

mit freundlichen Grüßen,
solec1


Zitat
Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid
vom 01.07.2016 - Eingang 12.07.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl der von mir erhaltene Brief vom 01.07.2016 - gemäß § 37 Abs. 3 VwVfG, LG Tübingen Az. 5 T 81/14 vom 19.05.2014 und LG Tübingen Az. 5 T 296/14 vom 8.01.2015 - kein Verwaltungsakt ist und natürlich kein vollstreckbarer Titel, lege ich dagegen formellen Widerspruch ein.

1) Der Widerspruchsbescheid des RBB vom 25.04.2014 war unwirksam, weil er die verfälschte Unterschrift enthielt: XXX hat ohne erkennbare Vertretungberechtigung als YYY unterschrieben. Außerdem sind ZZZ, YYY und XXX Mitarbeiter vom ARD-ZDF-DR-Beitragsservice in Köln und hatten keine Vollmacht im Namen des RBB den Widerspruchsbescheid zu unterschreiben.
Diese Urkundenfälschung wird noch von der Staatsanwaltschaft geprüft.

2) Bis heute habe ich vom VG keine Begründung des „VG xxxxx”-Urteils erhalten. Das Urteil vom 14. Juli 2016 ist nicht rechtmäßig. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird mein Anwalt die Revision anstrengen.

3) Sie fordern von mir 656,56 Euro, um weiter anti-polnische und andere strafbare Aktivität zu begehen.
Deshalb erstatte ich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, indem ich mehrere Beispiele der geplanten und praktisch ständigen strafbaren Aktivitäten des „ARD ZDF Deutschlandradio” genau beschreibe.Es geht hier zB. um §130, §185 und §189 StGB (Strafgesetzbuch). Als Pole erwarte ich einen symbolischen Schadenersatz vom „ARD ZDF DR RBB” in Höhe von 50.000 Euro.

mit freundlichen Grüßen


Edit "Bürger":
Leider waren die Dokumente nicht vollständig anonymisiert. Die Anonymisierung musste ergänzt werden. Bitte immer vollständig anonymisieren. Ledigliche "Textabdeckungen" in PDFs sind entfernbar und daher nicht ausreichend. Text, der nicht zu umfangreich ist und einem selbst vorliegt, sollte statt per PDF besser direkt geposter werden, da schneller erfassbar und auch per Suchfunktion auffindbar. Zu all dem siehe bitte u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2016, 23:55 von Bürger«

K
  • Beiträge: 63
Sie werden ihn lesen, laut lachen, mit irgendeinem Quatsch antworten und wenn A dann nicht zahlt werden sie irgendwann die Stadt für die Vollstreckung anschreiben.

Widersprüche gegen Festsetzungen sind zurzeit sinnlos, obwohl sie hier immerwieder empfohlen werden.

An Ende sind sie nur ein Beweis, dass A die Bescheide erhalten hast, was wichtig für die Vollstreckung ist. Wenn A weiß was Person K meint...


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s
  • Beiträge: 175
Ich erwarte im Forum ernsthafte Antworten.
Soll die Person A ein Widerspruchsbescheid, genauso wie als sie den ersten Widerspruch erhoben hatte?
Oder kommt gleich ein Gerichtsvollzieher?

mfG,
solec1


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K
  • Beiträge: 63
Der Post von K war ernst gemeint!
Eine Frage: Hat A schon davon gehört, dass einem Widerspruch stattgegeben wurde?
K glaubt dies nicht.
Ein Widerspruch richtet sich in der Regel gegen den Rundfunkbeitrag an sich, was zurzeit nichts bringt!
A sollte anders rangehen, wie z.B. oben indirekt geschrieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2016, 23:40 von Bürger«

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Ein Widerspruch richtet sich in der Regel gegen den Rundfunkbeitrag an sich, was zurzeit nichts bringt!
Den anhängigen Verfassungsbeschwerden und den über 10.000 Klagen an den Verwaltungsgerichten liegen allen ein initialer Widerspruch zu Grunde. Warte also erst einmal bitte die nächsten 12-24 Monate ab, bevor du behauptest, es würde nichts bringen.
Zudem führt der enorme Anstieg auf  1,4 Mio. Vollstreckungsersuchen im Jahr 2015 dazu, dass die Presse darüber berichtet und sich mehr und mehr Bürger fragen, ob es denn richtig sei, dieses Faß ohne Boden weiterhin zu finanzieren.
Was soll also am Beschreiten des Rechtswegs falsch sein, um seinen Unmut auszudrücken?

Kleiner Hinweis: Würden hier tatsächliche Lösungen gegen das Problem gepostet, dann gäbe es hier bald keine Forenuser mehr und Anwälte hätten eine Einnahmequelle weniger...
Wie soll man das denn bitte verstehen? Hast du die Flinte schon ins Korn geworfen und möchtest andere davon überzeugen, es ebenso zu tun? Es gibt nicht die eine Lösung, sondern hier wird versucht, das bestehende Rundfunksystem und die Gesetzgebung Stück für Stück zu beleuchten, um Kritikpunkte darzustellen und zugleich Angriffspunkte zu finden.
Ich denke nicht, dass hier irgendein User über ein verwaisendes Forum eine Träne verlieren wird, wenn der Rundfunkbeitrag endlich einmal abgeschafft und ein sparsames, gerechtes, soziales, transparentes und demokratisches ör-Rundfunksystem geschaffen wurde.
Am VG brauchst du keinen Anwalt. Die Anwälte, die wegen des geringen Streitwerts eine Rundfunkbeitrags-Klage annehmen, kannst du an einer Hand abzählen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2016, 20:33 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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S
  • Beiträge: 403
[...]
Ein Monat ist schon vorbei und die Person A hat keine Antwort.
Was soll jetzt die Person A erwaten? (bitte aber den Inhalt des Widerspruches lesen, vor allem Punkt 3).
[...]

Nur Geduld. Ein Monat ist noch gar nichts. Bis ein Widerspruchsbescheid von der LRA eintrifft gehen mehrere Monate ins Land.

Z.B. sind bereits 5 Monate bei einer fiktiven Person ins Land gegangen. Siehe hierzu auch:
Weiterer Festsetzungsbescheid trotz Widerspruchs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18442.msg120696.html#msg120696

Dort kann man auch nachlesen, dass weitere Festsetzungsbescheide in der Zwischenzeit eintreffen könnten, gegen die ebenfalls fristgerecht Widerspruch einzulegen ist.



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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

s
  • Beiträge: 175
Gerade gestern hat die Person A den Widerspruchsbescheid erhalten.
...mit dem Datum 08.07.2016; auf dem Briefumschlag steht aber 31.08.2016.


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s
  • Beiträge: 175
Ich lege noch den Briefumschlag von der Person A - hat jetzt jede Landesrundfunkstelle ihren eigenen Beitragsservice?


Edit "Bürger":
Anonymisierung musste leider noch ergänzt werden.
Auch unleserliche fiktive Unterschriften sind selbstverständlich zu anonymisieren.
Bitte immer konsequent selbst darauf achten!
Dies hilft, Verzögerungen bei der Freischaltung zu vermeiden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2016, 00:19 von Bürger«

e
  • Beiträge: 811
Gerade gestern hat die Person A den Widerspruchsbescheid erhalten.
...mit dem Datum 08.07.2016; auf dem Briefumschlag steht aber 31.08.2016.

Briefumschlag gut aufheben, erst ab dann sollte eine eventuelle Frist laufen, meint ein Bekannter...
Kann ja niemand für, wenn der Schrieb noch wochenlang rumliegt, bevor er zum Empfänger versendet wird. Schon gar nicht der Empfänger ;)


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

s
  • Beiträge: 175
Schuldigung: nicht 08.07 sondern 8.08 => 31.08.
Trotzdem: 23 Tage von Berlin nach Frankfurt (Oder)!
Sollen aber moderne Medien nicht schneller die Nachrichten liefern? :)
31.12.2015 => 5.01.2016 >:D - 5 Tage von Köln und jetzt 23 Tage von Berlin...

mfG,
solec1


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2016, 23:57 von Bürger«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
mit dem Datum 08.07.2016; auf dem Briefumschlag steht aber 31.08.2016

Ich hatte mal ne Getränkeflasche, wo drauf stand „vor gebrauch schütteln“ und im Deckel stand „nach schütteln nicht mehr zu gebrauchen“

Jemand schmeißt den Umschlag gedankenlos weg und schwups ist die Frist verfristet!
Die versuchen es mit allen Tricks!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2016, 23:58 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Moderator
  • Beiträge: 3.245
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Gerade gestern hat die Person A den Widerspruchsbescheid erhalten.
...mit dem Datum 08.07.2016; auf dem Briefumschlag steht aber 31.08.2016.

Ich bin beeindruckt, das ging jetzt aber schnell...oder ist ein Schreibfehler bei der Jahreszahl? ;D
Gut...Person A weiss was zu tun ist...Sand ins Getriebe >:D


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.247
lt. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 73 müssen Widerspruchsbescheide ZUGESTELLT werden
Zitat
(3) Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen.
 Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__73.html


Verwaltungszustellungsgesetz:
Quelle: https://dejure.org/gesetze/VwZG

Dies gilt auch (und vor allem  >:D ) für "unsere lieben Freunde"

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.811
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
ACHTUNG !
nur noch kurze Frist!


Die Hinweise von Kurt sind in diesem fiktiven Fall leider wahrscheinlich nicht hilfreich.

Leider gab es aufgrund des fortwährenden Ansturms aufs Forum Verzögerungen bei der Freischaltung der von "solec1" angehängten Daten. Bei einigen davon davon musste die Anonymisiserung auch noch ergänzt werden. Das sind vermeidbare Verzögerungen.

Ich lege noch den Briefumschlag von der Person A [...]
"Briefumschlag" ist hier untertrieben, da es sich augenscheinlich nicht um eine Zusendung per einfachem Brief handelt, sondern um eine weitestgehend förmliche Zustellung, wie das oben angehängte Abbild des "gelben Briefs" verrät



Die "Zustellung" des WiderspruchsBESCHEIDs dürfte insofern weitestgehend formal erfüllt sein und die Klagefrist von 1 Monat mit dem 31.08.2016 zu laufen begonnen haben.

Nun ist dies aber schon fast einen Monat her und Person A müsste nunmehr in den verbleibenden 2...3 Tagen das Rechtsmittel der Klage wahrnehmen, sofern sie nicht möchte, dass der WiderspruchsBESCHEID und damit auch der zugrundeliegende FestsetzungsBESCHEID rechtskräftig und somit vollstreckbar werden.

Da Person A ja aber schon eine Klage laufen hat und diese offensichtlich auch fortzusetzen gewillt ist und aus diesem Grunde auch mit Anwalt schon in Verbindung steht, sollte Person A dies ggf. gleich über diesen ihrem Klageverfahren mit "beifügen" lassen...
(genaugenommen hätte Person A diesen Anwalt auch gleich mit der Widerspruchs-Einlegung betrauen können)

Der Aufwand dürfte sich sehr in Grenzen halten - und aufgrund der bereits laufenden Klage eine ausführliche Begründung ohnehin entbehrlich sein.

Aber noch mal ACHTUNG !
Zügig handeln!

Frist läuft Ende des Monats aus - spätestens am 30.9. sollte das Rechtsmittel nachweislich beim zuständigen VG eingelegt, d.h. dort eingegangen oder persönlich zur Niederschrift vorgetragen sein.


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Z
  • Beiträge: 1.568
Und zur Fristwahrung reicht es einfach aus, die Klage zu erweitern und die Begründung mit einem separaten Schriftsatz nachzureichen, dieses Schreiben kann fristwahrend auch per Fax rausgehen (notfalls Copyshop-Übertragungsprotokoll aufheben!).


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