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Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
ChrisLPZ:
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Augsburger Allgemeine, 29.08.2016
Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
von dpa/lby
--- Zitat ---Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der «Münchner Merkur» und die «tz» gehören, wollte den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Der Gerichtshof gab ihm recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. «Damit haben wir gerechnet», sagte der Anwalt des Zeitungs-Verlages, Wolfgang Serini. Der Münchener Zeitungs-Verlag hätte seinen Angaben zufolge 760 Euro im Jahr zahlen müssen.
Private Rundfunkveranstalter müssen Rundfunkbeitrag nicht zahlen.
Damit ist der Rechtsstreit aber möglicherweise noch nicht vorbei. Der Gerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zu. «Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden», sagte eine Sprecherin des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR). [..]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Urteil-Zeitungsverlag-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-id38925662.html
Siehe auch:
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0
tokiomotel:
--- Zitat ---Private Rundfunkveranstalter müssen Rundfunkbeitrag nicht zahlen
--- Ende Zitat ---
Vorgeschobene Begründung dafür: Private müssen ihre Konkurrenz nicht finanzieren.
Na prima wie alles so schön passend geredet und begründet wird.
Es gibt ja auch keine anderen besser nachvollziehbaren Gründe....
Den großzügig erlassenen Rundfunkbeitrag bezeichne ich vorgeschoben als kleinsten Bestandteil eines viel größeren Schweigegeldes.
Warum wohl berichten die Privaten so wenig über die Hintergründe ihrer Konkurrenz.
cook:
Sehr schön, Münchener Zeitungsverlag!
So langsam kommt es bei den Gerichten an, dass man nicht mehr einfach alles durchwinkt, was der ÖRR sich ausdenkt. Ein kleiner Schritt, aber ein Anfang.
Jetzt geschwind noch eine formelle Beihilfen-Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen, lieber Münchener Zeitungsverlag. Als Wettbewerber seid Ihr Betroffene und könnt damit eine Entscheidung erzwingen.
Bürger:
In Querbezug auch auf andere Artikel zu diesem aktuellen Thema - so u.a. auch unter
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129575.html#msg129575
--- Zitat von: fox am 29. August 2016, 17:32 ---
--- Zitat ---Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteilen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
....
Laut Paragraf 5, Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages müssen private Rundfunkveranstalter und -anbieter den pauschalen Rundfunkbeitrag nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen.....
--- Ende Zitat ---
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitungsverlag-mit-Radiosender-Anteilen-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-3307172.html
--- Ende Zitat ---
Frage:
Worin unterscheidet sich die Konkurrenzsituation zwischen Rundfunksendern und
a) Zeitungsverlagen mit Beteiligungen an Rundfunksendern und
b) Zeitungsverlagen ohne Beteiligungen an Rundfunksendern?
Und also die Frage:
Warum sollten
b) Zeitungsverlage ohne Beteiligungen an Rundfunksendern
mit einem sog. "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können, wenn
a) Zeitungsverlage mit Beteiligungen an Rundfunksendern
zu einer solchen Zwangsfinanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" nicht verpflichtet werden können?!??!
Was dann weitere Fragen aufkommen ließe, nämlich z.B.
Warum sollten jegliche Art von
- Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien- u.ä. Anbietern zu einer Finanzierung ihrer
- (Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien-)Konkurrenz aka ""öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können,
wenn andere Mitkonkurrenten am Markt "nicht dazu verpflichtet werden können"?!??!
Dies klingt für mich wie der
Anfang eines "Kaskadeneffekts"... ;) ;D ;D
tokiomotel:
--- Zitat von: cook am 29. August 2016, 20:03 ---Sehr schön, Münchener Zeitungsverlag!
--- Ende Zitat ---
Hoffentlich ziehen andere Zeitungsverlage bald nach und pochen auf gleiches Recht.
Die "Voraussetzung" der Beteiligung an privaten Rundfunksendern ist äußerst bedenklich und könnte als Streitpunkt wiederum ein Fall für Karlsruhe werden.
Die Akzeptanz einer Beteiligung ist ganz klar Wischiwaschi-Murks, entweder man ist Zeitung oder Sender !
Zeitungen sind eh ein gleichwertiges Informationsmedium und somit genauso als private Konkurrenz zu betrachten, dazu bedarf es keines Sender-Equipments !
Wahrscheinlich hat es der Münchener Zeitungsverlag zudem auch langsam geschnallt, dass der Rundfunkbeitrag als finanzielle Position in den Haushalten potentielle Leser und Bezahler auch seiner Zeitungen abspenstig macht.
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