Person X täte besser daran, sich eingehend in die bereits geposteten Links einzulesen.Dann würde sie verstehen, dass das von ihr aufgesetzte Schreiben mglw. nach hinten losgehen kann, denn sie hat
verschiedene Dinge miteinander vermengt, die
- im Sinne der "gütlichen Einigung"/ "kooperativen Sachverhaltsklärung" eigentlich eher
an ARD-ZDF-GEZ gerichtet gehören - nicht aber an die Vollstreckungsstelle bzw.
- nichts miteinander zu tun haben bzw.
- im Vollstreckungsverfahren
unerheblich sind bzw.
- die Vollstreckungsstelle vermutlich nicht ihren Ermessensspielraum ausschöpfen lassen bzw.
- das Schreiben mglw. als
"Erinnerung gem. §766 ZPO" einstufen und damit das Verfahren gleichsam
ins gerichtliche Verfahren heben könnten, was ja aber - vor Ausreizung der "gütlichen"/ "außergerichtlichen" Mittel - übers Ziel hinausgeschossen wäre und zudem nach bisherigen Erfahrungen
nur äußerst selten von Erfolg gekrönt ist.
Die örtliche Vollstreckungsstelle handelt im Auftrag von ARD-ZDF-GEZ.
Es sind
ARD-ZDF-GEZ, deren Bescheide nicht bekannt sind.
Nur
ARD-ZDF-GEZ kann diese bekannt geben - nicht aber die örtliche Vollstreckungsstelle.
Der Adressat dieser Aufforderungen wäre also
nicht die Vollstreckungsstelle, sondern
ARD-ZDF-GEZ.
Die am Ende angeführten Gründe mit "BGB", "Rechtsgeschäft", "Grundrechten" sind im Vollstreckungsverfahren unerheblich, da im Vollstreckungsverfahren
Fragen der Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht geprüft werden. Derlei
Rechtsmittel wären gegen die ursächlichen Bescheide einzulegen gewesen, die ja aber nicht bekanntgegeben wurden.
Siehe u.a. auch unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.htmlDie Vollstreckungsstelle braucht (und sollte) man damit nach all den bisherigen Erfahrungen jedenfalls
nicht belästigen.
Das interessiert die schlicht nicht - und vermittelt ihr den Eindruck eines auf "Krawall gebürsteten" Schuldners.
Nochmal:
Oben einlesen. Die Schreiben reduzieren - und den jeweils richtigen Inhalt an den jeweils richtigen Adressaten richten.