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Autor Thema: Die Medien haben weiterhin eine Kontrollfunktion  (Gelesen 2505 mal)

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Die Medien haben weiterhin eine Kontrollfunktion
Autor: 25. August 2016, 13:02

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medienpolitik.net, 25.08.2016

Die Medien haben weiterhin eine Kontrollfunktion
Interview mit Prof. Dr. Matthias Cornils, Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Zitat
Die Mehrheit der Deutschen hat Umfragen zufolge wenig oder gar kein Vertrauen in die Medien. Große Teile der Bevölkerung beklagen Einseitigkeit und fehlende Objektivität in der medialen Berichterstattung. Umgekehrt treibt beispielsweise die polnische Regierung den Umbau der öffentlich-rechtlichen Medien zu „nationalen Kulturinstituten“ voran, mit dem Ziel, eine patriotische Haltung in der Bevölkerung zu stärken. Und auch in Deutschland fordern Parteien, wie die Alternative für Deutschland (AfD), eine stärkere Befassung mit „positiven, identitätsstiftenden Aspekten deutscher Geschichte“. Im Spannungsfeld dieser Pole entwickelt sich eine Debatte zu den Ansprüchen und Erwartungen an den gesellschaftlichen Auftrag der Medien: Wenn die Medien – und hier besonders der öffentlich-rechtliche Rundfunk – gehalten sind, den integrativen Rahmen für eine gesellschaftliche Debatte zu schaffen, ist dann nicht die Vermittlung eines gemeinsamen Wertefundaments, einer Art „Verfassungsidentität“, zwingender Teil ihres Auftrags? Fragen dazu an den Mainzer Medienrechtler Prof. Dr. Matthias Cornils.

[..]
medienpolitik.net: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Programmauftrag durch die Länder erhalten. Welche gesellschaftspolitische Rolle soll und muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielen?

Prof. Dr. Matthias Cornils: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind aus öffentlichen Mitteln finanzierte, gesetzlich begründete und notwendig – auch, aber nicht erst aus europarechtlichen Gründen – funktional gebundene public-service-Einrichtungen, für die an sich schon kraft dieser Verfasstheit weitergehende Bindungen ihrer Tätigkeit greifen können als für privatwirtschaftliche Medienunternehmen. Dementsprechend benennen die Rundfunkgesetze bekanntlich in ihren Bestimmungen über den Programmauftrag die zu veranstaltenden Programme und umreißen darüber hinaus in den Programmgrundsätzen Inhalt und Ziele der Sendetätigkeit. Allerdings geschieht dies aus gutem Grund – mit Rücksicht auf die schon angesprochene, verfassungsrechtliche Programmfreiheit – auch für die öffentlich-rechtlichen Anstalten doch nur mit wenigen Worten und in sehr groben Zügen. Außerhalb jeglicher rechtlicher Zweifel steht der Vielfaltssicherungsauftrag, aufgefächert in die vier thematischen Großbereiche Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung mit besonderer Betonung des Kulturellen. In dieser informationellen und kulturellen Angebotsleistung liegt auch heute noch die zentrale gesellschaftspolitische, indessen auch verfassungsrechtlich unterfangene Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sogar schon in ihrer Vagheit nicht unproblematisch sind die Programmgrundsätze hingegen, soweit sie sich auf für gesellschaftspolitische Ziele bezogene Förderaufträge aussprechen, etwa jenen schon angesprochenen Integrationsauftrag. Natürlich sind Massenmedien in ihrer sozialen Wirksamkeit immer starke gesellschaftspolitische Input-Faktoren. Allerdings bleiben sie zugleich selbst als Produkte menschlicher Redaktionen wiederum nicht unbeeinflusst von gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozessen von „außen“ – heute dürften diese Interdependenzen in der Konkurrenz und im Austausch mit den rasant sich formierenden Netz-Öffentlichkeiten sogar deutlich stärker sein als früher. Die unhintergehbare gesellschaftspolitische Rolle des Rundfunks sollte jedoch nicht zu seiner politischen Mobilisierung und Instrumentalisierung durch Gesetz oder von anderer Seite auferlegte Agenda verführen, auch nicht in Zeiten wachsender Unsicherheit und – möglicher oder behaupteter – gesellschaftlicher Fragmentierung. Eher sollte es darum gehen, möglichst gute, wohl auch noch bessere institutionelle Bedingungen für professionelle Unabhängigkeit, kritisch-distanzierte Eigenständigkeit, vielleicht auch politische oder weltanschauliche Heterogenität der Journalisten in den Rundfunkredaktionen zu schaffen.
[..]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2016/08/medienpolitik-die-medien-haben-weiterhin-eine-kontrollfunktion/


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six2seven

Zitat Prof. Dr. Cornils: .
Die unhintergehbare gesellschaftspolitische Rolle des Rundfunks…
Zitat Ende


Der  - unhintergehbaren Absicht -  des H. Prof. Dr. Cornils ,
mit dieser verklausulierten, für den Bürger unverständlichen Begründung,
die  Weitersicherung des Medimitenmonsters ö.r.R.  zu gewährleisten,
steht eine einfache, für jedermann verständliche Formel, entgegen :

42 Millionen Haushalte zahlen monatlich 2 €  " Beitrag ",
in Summe  also 84 Millionen € Einahmen monatlich für den ö.r.R.

Sollte diese gigantische Summe für die Grundsicherung nicht ausreichen,
ist es höchste Zeit, das Gebilde ö.r.R auf den Kopf zu stellen,
alles was unten rausfällt zu entsorgen und den Rest,
mittels Schock -Therapie, in die Realität zurück zu holen.


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Zitat
Interview mit Prof. Dr. Matthias Cornils, Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mainz! Mainz?!? War da nicht was? Fernsehgarten, ZDF, ......????

Und - gab es da nicht mal (oder gibt es noch?) einen Kooperationsvertrag zwischen der Uni Mainz und dem ZDF?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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