Hallo,
dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum, das eine fiktive Person A bisher sehr gut durch die Widersprüche und die Klageerhebung begleitet hat.
Heute hat Person A jedoch ein Schreiben des Verwaltungsgerichtes erhalten, das ihr die Strin in Falten legt...
Kurz zur Vorgeschichte:
Der
RBB hatte vorgeschlagen,
bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens auf die
Vollstreckung zu verzichten - unter der Voraussetzung, dass der
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz von Person A zurückgenommen wird.
Nach Recherche im Forum hat fiktive Person A dem Gericht geschrieben, dass sie den Antrag (und nur den Antrag) hiermit für
"erledigt" erkläre.
Heute kam dann eine Abschrift eines Schreibens des Gerichtes an den RBB:
In der Verwaltungsstreitsache x ./. y erhalten Sie ein Doppel des Schriftsatzes vom 18. August 2016 (mein Schreiben zur Erledigung) zur Stellungsnahme insbesondere dazu, ob der Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt erklärt wird, spätenstens innerhalb zwei Wochen.
Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, wenn der Antragsgegner der Erledigungserklärung der Antragstellerin nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenen Schriftsatzes widerspricht.
Heißt das, dass damit auch die Klage für erledigt erklärt wird?!
Person A hat doch nur den
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz für "erledigt" erklärt.
Hat Person A irgendetwas falsch verstanden oder falsch geschrieben... etwas ratlos.
Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
margotandthe
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall im Forum die wichtigen Hinweise u.a oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.