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Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR

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ChrisLPZ:

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BILD, 23.08.2016

Prozesse
Zeitungsverlag will Rundfunkbeitrag sparen
von dpa/lby


--- Zitat ---München - Der Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den Bayerischen Rundfunk. Der Verlag sieht sich wegen seiner Beteiligung an einem Radiosender als privater Rundfunkanbieter und daher nicht in der Beitragspflicht. Darüber verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute in München. Zum Münchener Zeitungs-Verlag gehören unter anderem der «Münchner Merkur» und die «tz».[..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.bild.de/regional/aktuelles/bayern/zeitungsverlag-will-rundfunkbeitrag-sparen-47454218.bild.html


Siehe zwischenzeitliches Ergebnis unter
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (08/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20041.0

ChrisLPZ:

--- Zitat ---Bayerischer Rundfunk Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
23.08.2016, 10:30 Uhr
Saal 3   

Der Kläger, ein Zeitungsverlag aus München, begehrt seine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Seine Klage begründet er im Wesentlich damit, dass er wegen seiner Beteiligung an einem Radiosender als privater Rundfunkanbieter keiner Beitragspflicht unterliege.
--- Ende Zitat ---
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/termine/index.php

Zeitungsbezahler:
Wenn das klappt, wäre das ja geil, man kaufe sich einfach eine Aktie eines Fernsehsenders (ggf. die eines ausländischen) und dann...

pinguin:

--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 23. August 2016, 08:56 ---man kaufe sich einfach eine Aktie eines Fernsehsenders (ggf. die eines ausländischen) und dann...
--- Ende Zitat ---
Da hilft nur eine Stammaktie, denn nur die ist stimmberechtigt. Viele, evtl. sogar die meisten, börsengehandelten Aktien sind reine Vorzugsaktionen ohne jedes Stimmrecht. Stammaktie= Stimmrecht, aber geringere Dividende; Vorzugsaktie=kein Stimmrecht, aber höhere Dividende.

Rochus:
Es wäre ein Witz, wenn die damit durchkommen. Denn es ist schon ein Witz, dass ausgerechnet die Firmen (private Rundfunksender) von der Beitragspflicht befreit sind, obwohl sie aus geschäftlichen Gründen über die Inhalte der von den ÖRR ausgestrahlten Sendungen informiert sein müssen. Aber Firmen, die darauf nicht angewiesen sind und den Bockmist sogar ablehnen, werden zur Kasse gebeten und müssen gegen den Saftladen klagen.

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