Rundfunkkommission der LänderMedienpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. Zu Fragen des Rundfunks verständigen sich die Länder in der Rundfunkkommission. Sie dient als Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik und als Beschlussinstanz, deren Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden. In der Kommission wird auch die Rundfunkgebühr diskutiert. Hierzu legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Vorschläge vor. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.
Die Rundfunkangelegenheiten der Länder werden traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Vorsitz der Rundfunkkommission. Darum ist die Medienpolitik ein thematischer Schwerpunkt der Staatskanzlei. Das wird auch darin sichtbar, dass sie im Vergleich aller Staatskanzleien die größte Medienabteilung hat. Zuständig für die Medienpolitik ist Staatssekretärin Heike Raab, die in dieser Funktion der Ministerpräsidentin zuarbeitet.
Das Land ist darüber hinaus ein wichtiger Medienstandort. Mit dem ZDF hat die größte europäische Sendeanstalt seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Hier finden sich auch der SWR, die Verlagsgruppe Rhein-Main und viele andere Medienunternehmen. Auch das Privatfernsehen wurde in Rheinland-Pfalz "geboren" – in Ludwigshafen startete in den 1980er Jahren das Kabelpilotprojekt.
Beispiel: WDR (NRW) meldet bei KEF (Abteilung der rheinland-pfälzische Staatskanzlei) seinen Bedarf. KEF überprüft die Zahlen von WDR und entweder gibt frei oder streicht ein Teil. Wo ist in diesem Beispiel das Land NRW?
Dann kommt das noch:
In der Kommission wird auch die Rundfunkgebühr diskutiert.
Die Frage, ob jedes Land ohne andere Länder befugt ist, seinen eigenen Weg in der Medienpolitik zu gehen? Oder über Staatsverträge und andere gesetzliche Normen genau das untersagt wurde?