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Autor Thema: Erst unterm Radar, dann ausgewandert > Wie am besten Beitragskonto loswerden?  (Gelesen 5022 mal)

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Hallo liebe Mitstreiter!

Bis zur Reform von 2013 hat Person X sich erfolgreich gegen die GEZ gewehrt (rund ein dutzend Hausbesuche von den netten GEZ-"Beamten" hatte Person X insgesamt, spätestens nach 20 Sekunden haben diese Typen zumeist fluchtartig das Grundstück von Person X immer wieder verlassen). Nach der Reform und dem Datenabgleich mit den Meldeämtern bekam Person X irgendwann 2014 ein Schreiben mit der Aufforderung sich anzumelden und für die Zeit ab 1.1.2013 Beiträge nachzuzahlen. Die gesamte Nachzahlung hat Person X mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" überwiesen und ihre Anmeldung zusammen mit einem Brief zurückgesendet. In dem Brief hat Person X zum Ausdruck gebracht, dass sie nur unter Vorbehalt zahlen werde, da sie die Haushaltsabgabe für verfassungswidrig halte. Seitdem hat Person X bis heute nie wieder etwas vom Beitragsservice gehört. Person X war damals übrigens für den Staat tätig und hätte ihre gesamte Existenz in kürzester Zeit sicher verloren, wäre sie mit ihrem Widerstand bis ins Extreme gegangen.

Im Herbst 2015 konnte Person X endlich dem gesamten System entfliehen und in ein Nicht-EU Land auswandern. Ihr Haus hat sie parallel dazu aufgegeben und sich vorübergehend in ihrem Elternhaus, wo Rundfunkbeitrag gezahlt wird, gemeldet (nur Einwohnermeldeamt). Jetzt im Sommer 2016 hat sich Person X endgültig aus Deutschland abgemeldet, da alles restlos aufgegeben wurde (Autos, Versicherungen, etc.).

Da Person X seit 2014 nie wieder etwas vom Beitragsservice gehört hatte, hatte sie den Rundfunkbeitrag völlig aus den Augen verloren.

Nun hat sie aber per Zufall erfahren, dass sie sowohl die Ummeldung zu ihren Eltern als auch die endgültige Abmeldung denen hätte mitteilen müssen (zum Anmelden sind die Meldeämter als Erfüllungsgehilfen anscheinend sehr willkommen, alles andere will man wohl lieber nicht automatisch abgleichen).

Damit sich nun nicht automatisch eine monatlich immer größer werdende Rückzahlung anhäuft, möchte Person X dem Beitragsservice postalisch ihre Abmeldung zukommen lassen (mit Nachweis über Verkauf ihrer alten Hütte + Einwanderungsbestätigung in das Nicht-EU Land). Als Antwortadresse gibt sie die Anschrift ihrer Eltern an. Sollte es zu Rückzahlungsaufforderungen kommen, wird Person X diese ignorieren.

Gibt es hier bereits ähnliche Fälle wie die von Person X?
Welche Risiken würde Person X eingehen (oder gar ihren Eltern )?
Kann Person X etwas besser machen?


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  • Cry for Justice
Dies hört sich ja so an, als hätte Person X allein wegen dem Rundfunkbeitrag die Flucht ergriffen.
Naja, warum auch nicht. Nur weshalb macht sich Person X denn nun noch solche Gedanken, es könnte ihr außerhalb der Reichweite der gierigen Geier doch glatt am A....vorbei gehen.
Das Beitragskonto gesellt sich dann halt zu den anderen Karteileichen dazu...


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Schrei nach Gerechtigkeit

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[...] es könnte ihr außerhalb der Reichweite der gierigen Geier doch glatt am A....vorbei gehen.
Das wiederum könnte darauf ankommen, ob Person A weiterhin z.B. deutsche Konten innehat und/ oder ggf. z.B. im Alter wieder nach D zurückkehrt. Bescheide sind bei öffentlichen Forderungen erst nach 30 Jahren verjährt. Selbst wenn diese zu Unrecht erstellt werden, merken wir ja anhand der zahllosen Fälle im Vollstreckungsboard, dass gegen einmal erstellte Bescheide anzukommen Aufwand bedeutet, der sich mit einer nachweislichen Abmeldung definitiv vermeiden lässt.

Im Übrigen verursachen auch Abmeldungen Verwaltungsaufwand... ;)

"ähnliche Fälle" vielleicht mal mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Ausland"/ "ausgewandert"/ "Auswanderung" o.ä. per Suchfunktion suchen?

Es gibt auch einen "Auswanderer" mit eigenem Blog zu diesem Thema...
Diese Seite macht Mut...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6516.msg128021.html#msg128021
Zitat
Da ich bereits seit längerer Zeit ins Ausland verzogen bin, [...]


Person X könnte allerdings wohl auch warten, bis sie wieder mal etwas "hört".
Eine "Aufsummierung" an Beiträgen wäre ab Einzug in den zahlenden elterlichen Haushalt obsolet.
Mehrfachforderungen für eine Wohnung wären ohne Rechtsgrund.
Allerdings könnten ARD-ZDF-GEZ auf die "Spitzfindigkeit" kommen, dass es sich ja um eine eigenständige und damit abgabenpflichtige Wohnung i.S.d. RBStV im elterlichen Wohnhaus handeln könnte. Wer sich diesen ganzen Terz sparen will, könnte sich also für den Zeitraum X unter Angabe von Name/ Adresse/ Beitragsnummer der zahlenden Eltern "abmelden" und für den Zeitraum "Y" ins Ausland "verabschieden". "Mit freundlichen Grüßen"... ;) :D


Und warum auch nicht die "Auswanderung" den für diesen ganzen Bockmist Verantwortlichen mal aufs Brot schmieren...? ;D ;D
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


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@tokiomotel

Dies hört sich ja so an, als hätte Person X allein wegen dem Rundfunkbeitrag die Flucht ergriffen.

Leider hört sich dies im Falle von Person X nicht nur so an. Person X geht es weniger darum, dass mit ihren Beiträgen hohe Gehälter und Pensionen im öffentlichen Rundfunk finanziert werden sollen. Viel schlimmer findet sie es, dass sich die BRD einen Propagandaparat aufgebaut, von dem die Nazis nur hätten träumen können. Ich empfehle jedem die Veröffentlichungen von Frau Eva Herman, die über 20 Jahre lang tiefe Einblicke ins System hatte und heute als einer der mutigsten Menschen in Deutschland offen dagegen ankämpft und den gewaltigen Hass des Systems tapfer erträgt.

@Bürger

Danke für die Tipps. Person X wird dann wie geplant mal versuchen den Abmeldeprozess in Gang zu setzen und alles weitere zu ignorieren. Sollte sie sich Ihrer Meinung nach schriftlich an den Beitragsservice wenden oder direkt an die Landesmedienanstalt ihres ehemaligen Wohn-Bundeslandes (ein Tipp, der hier häufiger auftaucht)?


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Sollte sie sich Ihrer Meinung nach schriftlich an den Beitragsservice wenden oder direkt an die Landesmedienanstalt ihres ehemaligen Wohn-Bundeslandes (ein Tipp, der hier häufiger auftaucht)?
"Landesmedienanstalt" als "Aufsicht" des Privat-Rundfunks wäre hier wohl nicht der rechte Ansprechpartner.
Gemeint sein könnte wohl eher "Landesrundfunkanstalt".
Nun ja - Person X könnte sich
- sowohl an den sog. "Beitragsservice"
- als auch an die "Landesrundfunkanstalt"
wenden - "sicher ist sicher".
Papier & Verwaltungsvorgänge erzeugen ;D
Und sich die Abmeldung schriftlich(!) bis zum ... bestätigen lassen.
Wie gesagt - gern auch direkt an die Intendanz schreiben.
Die sollen "ersticken" an ihrer "Verwaltungsvereinfachung"... ;)


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@Bürger

Besten dank, und ja, die Landesrundfunkanstalt war wohl gemeint.

Wenn Person X eines im Staatsdienst gelernt hat, dann massiv Papier zu produzieren  ;D


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Achso:
Und auch mal über den weiteren Fortgang berichten...
...zwecks Sammlung von Erkenntnissen auch für ander fiktive Betroffene ;)


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Und sich die Abmeldung schriftlich(!) bis zum ... bestätigen lassen.
Wie gesagt - gern auch direkt an die Intendanz schreiben.
Die sollen "ersticken" an ihrer "Verwaltungsvereinfachung"... ;)

Person Z würde die schriftliche Bestätigung nicht fordern. Sollte der Laden nicht oder wie so oft (um Monate) verzögert reagieren, hätte Person Z ein Problem... besser (zur Sicherheit mehrmals) faxen und parallel per Hermes Päckchen (mit Zeuge beim verpacken, der bezeugen könnte, was verschickt wurde) und Person hat vollendete Tatsachen geschaffen. Sendeprotokoll und Hermes Paketschein/Zustellnachweis aufheben und fertig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2016, 22:48 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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@20MillionenEuroTäglich

Ihr Vorschlag klingt so verlockend, dass Person X es genau so machen wird. Die dann vorliegenden Beweise sollten mehr als ausreichen, um ein Anwachsen der Beitragsschuld vor Gericht erfolgreich anfechten zu können (wenn es irgendwann mal sein muss).

Person X hat mittlerweile auch weitere Informationen gefunden: In wenigen Jahren soll wieder ein bundesweiter Datenabgleich stattfinden (wahrscheinlich um dann auch die vielen "Neubürger" ins Zwangssystem einzugliedern, am besten gepaart mit einem Zensus ein paar Jahre davor oder danach). Spätestens dann müsste Person X als Karteileiche (weil in der BRD abgemeldet) aus dem Zwangssystem fallen und spätestens nach weiteren 12 Monaten müssten aufgrund der Datenschutzbestimmungen sämtliche Daten gelöscht werden (wers glaubt wird seelig, ich weiß  ::)). Nichtsdestotrotz rechnet Person X mit den üblichen Schreiben an die elterliche Anschrift, die einfach zu ermitteln ist. Spannend dürfet es werden, wenn die Anstalt versucht einen Titel im Ausland zu vollstrecken. Sind hier Fälle bekannt, in denen so weit vorgegangen worden ist?


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@20MillionenEuroTäglich
Ihr Vorschlag klingt so verlockend, dass Person X es genau so machen wird. Die dann vorliegenden Beweise sollten mehr als ausreichen, um ein Anwachsen der Beitragsschuld vor Gericht erfolgreich anfechten zu können (wenn es irgendwann mal sein muss).

@UltimaRatio
Person Z kann natürlich keine Beratung/Tipps geben, sondern nur wiedergeben, wie es eine fiktive Person Z wohl machen würde  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2016, 00:03 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 31
Ganz einfach. Bei einem Umzug ins Ausland, egal ob EU oder nicht-EU, den Wohnsitz abmelden und parallel das Teilnehmerkonto beim Beitragsservice abmelden - es steht hierfür sogar ein eigenes Formular auf deren Homepage bereit.

Man kann natürlich trotz Wohnsitz im Ausland öfters nach Deutschland reisen und hier auch länger verweilen (2 Monate), ohne sich erneut anmelden zu müssen.

Ein Freund von mir ist tatsächlich wegen der Bürokratie und der staatlichen Willkür in D. nach Italien ausgewandert. Dort ist der Rundfunkbeitrag übrigens optional - wird aber, bei Vorhandensein eines Empfangsgeräts beängstigenderweise per Stromrechnung eingezogen. Nur gut, dass man hier auf diese Methode noch nicht gekommen ist... Jedenfalls hat mein Freund seit der Abmeldung, bei der auch sämtliche Schulden von 2013 an getilgt wurden (durch Belegung, dass er zu den Zeiträumen in Wohnungen gewohnt hat, in denen bereits ein Beitragszahler existiert) nichts mehr von dem BS gehört. Die Abmeldebestätigung wurde ins Ausland geschickt, an die Absenderadresse, die im Formular bzw. Abmeldeschreiben an den BS angegeben wurde.

Daher für alle Auswanderungswilligen:

- beim BS abmelden, per Formular
- beim EWA abmelden, persönlich oder per Fax
- wenn erforderlich, dt. KFZ-Kennzeichen behalten, Zustellbevollmächtigten ggü. des KBA ernennen
- wenn erforderlich, deutsches Konto behalten, umschreiben auf Adresse eines Bekannten, eines Postfachs das regelm. geprüft wird, einem Scan-Dienst wie Dropscan oder idealerweise der Adresse im Ausland
- beim Finanzamt, sollte hin und wieder eine berufliche Tätigkeit in Deutschland vorliegen, den "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland per Formular erklären, wodurch man wieder in die Steuerklasse 1 statt 6 kommt.


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Zitat
Daher für alle Auswanderungswilligen:

- beim BS abmelden, per Formular
- beim EWA abmelden, persönlich oder per Fax
- wenn erforderlich, dt. KFZ-Kennzeichen behalten, Zustellbevollmächtigten ggü. des KBA ernennen
- wenn erforderlich, deutsches Konto behalten, umschreiben auf Adresse eines Bekannten, eines Postfachs das regelm. geprüft wird, einem Scan-Dienst wie Dropscan oder idealerweise der Adresse im Ausland
- beim Finanzamt, sollte hin und wieder eine berufliche Tätigkeit in Deutschland vorliegen, den "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland per Formular erklären, wodurch man wieder in die Steuerklasse 1 statt 6 kommt.

Vielen Dank für die erweiterten Informationen.

Da meine fiktive Person Y gedenkt, ab kommenden Jahr für eine längere Zeit durch das europäische Ausland zu touren, kommen da gerade noch ein paar erweiterte Hinweise bzgl. des Finanzamts erhellend hinzu.

Fuchur


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@freespirit


Person A nutzt bereits Dropbox und hat gute Erfahrungen gemacht.
Person A hat vor ca. 1,5 Jahre geklagt, so dass der Prozess langsam naherückt, so dass A jetzt überlegt ins Ausland zu ziehen, am liebesten nach UK.

Kennst Du einen ähnlichen Anbieter wie Drobscan in UK oder eine andere Lösung, um sich dort eine "ladungsfähige Adresse" einzurichten?

Gruß Degard


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