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Autor Thema: Oberlandesgericht Köln verkündet Urteil zur „Tagesschau“-App am 23. September  (Gelesen 1440 mal)

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Medienkorrespondenz, 19.08.2016


Oberlandesgericht Köln verkündet Urteil zur „Tagesschau“-App am 23. September
von vn

Zitat
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln will am 23. September sein Urteil über die Klage von mehreren Zeitungsverlagen gegen die ARD-„Tagesschau“-App bekannt geben. Das erklärte der zuständige Vorsitzende Richter Hubertus Nolte am OLG am 5. August im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu der Klage. Die Verhandlung fand vor dem 6. Zivilsenat des OLG statt (Az.: 6 U 188/12). Nolte sagte, der Senat neige derzeit dazu, der Klage der Verlage stattzugeben, die „Tagesschau“-App als presseähnlich einzustufen, da in dem Angebot Texte im Vordergrund stünden. Der ARD und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), der für die „Tagesschau“-App verantwortlich ist, droht somit eine juristische Niederlage.

Über weite Strecken enthalte die App, so Richter Nolte, Texte und Bilder. Ein Bezug auf bestimmte Sendungen sei nicht erkennbar. Laut dem Rundfunkstaatsvertrag dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet keine nicht sendungsbezogenen presseähnlichen Inhalte anbieten.[..]

Zu den Klägern gegen die „Tagesschau“-App [..] gehören die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, die Süddeutsche Zeitung GmbH (München), der Springer-Konzern (Berlin), die Rheinische Post Verlagsgesellschaft (Düsseldorf), die Funke-Mediengruppe (Essen), Lensing Medien (Dortmund), die DuMont-Mediengruppe (Köln) und die Medienholding Nord (Flensburg). Unterstützt wird die Klage vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). [..]

Wenn das OLG Köln am 23. September sein Urteil bekannt gibt, stellt sich die Frage, ob das Gericht eine erneute Revision zum Bundesgerichtshof zulässt oder nicht. Im ersten Fall könnte die unterlegene Partei direkt vor den BGH ziehen. Lässt das OLG die Revision nicht zu, könnte die unterlegene Partei dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Sollte der BGH einer solchen möglichen Beschwerde stattgeben, dann würde er über den Fall zum zweiten Mal entscheiden müssen. Würde der BGH eine solche Beschwerde ablehnen, wäre für die vor dem OLG Köln unterlegene Partei, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sieht, noch über eine Verfassungsbeschwerde der Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich. Sofern es dazu kommt, wird das oberste deutsche Gericht prüfen, ob es die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt.

Der von den Verlagen angestrengte Rechtsstreit, der sich inzwischen über fünf Jahre erstreckt, könnte also noch eine Zeit weitergehen. Wenn schließlich ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sind dessen praktische Auswirkungen gering, da es sich nicht auf das aktuelle Angebot der „Tagesschau“-App beziehen würde. Es ginge nur um das App-Angebot eines speziellen Tages, der dann bereits viele Jahre zurückliegen würde. Die heutige Aufmachung der „Tagesschau“-App hat sich gegenüber der vom Jahr 2011 bereits deutlich verändert; diese Entwicklung dürfte entsprechend weitergehen.

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/oberlandesgericht-koeln-verkuendet-urteil-zur-tagesschau-app-am-23nbspseptember.html


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