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Autor Thema: FDP-Anfrage: gesetzlichen Grundlage der Stadt als Vollstreckungsbehörde für BS  (Gelesen 2868 mal)

k
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Da der ursprüngliche Thread keine Antworten mehr zulässt, gibt es mittlerweile Auskünfte zu insbesondere der Frage 4?

FDP-Anfrage: Fungierte die Stadtverwaltung als Vollstreckungsbehörde für die GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18265.0.html

Zitat
Nordhausen. Die Fraktion der FDP/Für Nordhausen erbittet Auskunft über mehrere Sachverhalte. Hier die Fragen an den Stadtrat im Wortlaut:

1. Hat die Stadtverwaltung Nordhausen in den vergangenen 5 Jahren als Vollstreckungsbehörde für die GEZ bzw. den Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio fungiert bzw. wurde sie von den vorgenannten dazu beauftragt?

2. In welcher Höhe lagen die Kosten für die Stadtverwaltung für diese Tätigkeit in den vergangenen 5 Jahren?

3. Wurden diese Kosten der GEZ bzw. dem Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio in Rechnung gestellt und sind diese Kosten ausgeglichen worden?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage fungierte die Stadt als Vollstreckungsbehörde für die GEZ bzw. den Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio? (gemeint ist nicht der Rundfunkstaatsvertrag)


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FDP-Anfrage: Fungierte die Stadtverwaltung als Vollstreckungsbehörde für die GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18265.0.html
Zitat
[...]
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage fungierte die Stadt als Vollstreckungsbehörde für die GEZ bzw. den Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio?
(gemeint ist nicht der Rundfunkstaatsvertrag)

Gibt es hierzu schon Erkenntnisse/ Antworten?

Insbesondere die letzte Frage erhält neues Gewicht u.a. in Anbetracht der aktuellen Entscheidungen des LG Tübingen...
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
...mit interessanten Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ.


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Gibt es hierzu schon Erkenntnisse/ Antworten?

Insbesondere die letzte Frage erhält neues Gewicht u.a. in Anbetracht der aktuellen Entscheidungen des LG Tübingen...
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
...mit interessanten Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ.

Ich habe diesbezüglich die TA über das Kontakformular mal angefragt.
Sobald ich Antwort habe poste ich diese hier.


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