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Autor Thema: Sparzwang – NDR verkauft drei Wohnhäuser (Abo)  (Gelesen 6937 mal)

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Ob uns Herr Dr. Eicher wohl erklären kann, was der Auftrag der öffentlichen Rundfunkanstalten zur Information und Bildung der Bevölkerung mit dem Besitz von teuren Immobilien und Kunstwerken zu tun hat? Höchstwahrscheinlich wurden sie auf Kosten der Gebührenzahler angeschafft, die aber bisher nie etwas davon erfuhren. Warum wurden diese Dinge geheim gehalten und kommen erst jetzt häppchenweise ans Tageslicht, bzw. werden weiterhin verschwiegen?

Herr Eicher,

Auch ich erwarte hierzu ihre Stellungnahme !

WOZU benötigt der ÖRR Luxusvillen in bester Lage und Kunstgegenstände ? Wie passt das zum von den ÖRR-propagierten Grundversorgungsauftrag ?

Oder doch nur Sinnloses Geldverpulvern damit man sich Arm rechnen kann um dann nach einer Erhöhung zu schreien ?
Es ist sowas von offensichtlich welches Spiel hier gespielt wird ...  ::) >:(


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Zwar schon etwas älter, aber sicher ein Beispiel, das Herrn Eicher geläufig sein sollte:

SWR verkauft historische Villa Berg und Fernsehgebäude an die Häussler-Gruppe vom 26.04.2007
http://presseservice.pressrelations.de/pressemitteilung/swr-verkauft-historische-villa-berg-und-fernsehgebaeude-an-die-haeusslergruppe-277381.html

Der Kampf um die Villa Berg - Die Rückeroberung eines Kleinods vom 21.04.2016
Zitat
[..][..]Ohne Genehmigung ließ der SDR (seit 1998 SWR) das Haus umbauen, was heute Denkmalschützern die Zornesröte ins Gesicht treibt – die Villa wurde ein weiteres Mal zerstört.[..]
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-album-der-kampf-um-die-villa-berg-die-rueckeroberung-eines-kleinods.2c99dc9f-ff0c-48aa-ad5c-82572351cd08.html

Um noch einmal auf das Beispiel des SWR zurückzukommen:

Zur Veranschaulichung:


Und was sagen die Denkmalschützer dazu?
Zitat
Beim Thema Denkmalschutz kollidieren nicht selten öffentliches Interesse, Privatwirtschaft und die lokale Verwaltung. Schlimmstenfalls droht der betroffenen Immobilie durch das Kompetenzgerangel der beteiligten Seiten der Verfall. Dieses Schicksal sehen kritische Stimmen bei Politik und Bürgern derzeit auf das marode Baudenkmal Villa Berg in Stuttgart zukommen.

Vollendet wurde der Bau der Villa Berg 1853 nach Plänen des Stuttgarter Architekten und Hofbaumeisters Christian Friedrich von Leins als kleines Lustschloss für den König von Württemberg im Stil italienischer Neo-Renaissance. 1912 kaufte die Stadt Stuttgart den luxuriösen Villenbau von den Erben des letzten Königs und nutzte ihn für unterschiedliche Verwendungszwecke wie Repräsentation, Gemäldegalerie und Tanzlokal. Im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und fast vollständig ausgebrannt, wurde die Villa nach Kriegsende nur teilweise restauriert und ging in den 1950er Jahren in den Besitz des Süddeutschen Rundfunks über. Der Vorläufer des heutigen SWR baute neben das Schloss Studios für Rundfunk und später Fernsehen einschließlich Parkhaus im schmucklosen Zweckbaustil der Zeit. In die Villa wurde ein Sendesaal für die Übertragung von Rundfunkkonzerten nach Plänen des bekannten Architekten Egon Eiermann eingebaut. Heute stehen Villa einschließlich Sendesaal sowie der Park als Kulturdenkmal unter Schutz. Die massiven Eingriffe aus den 1950er und 1960er Jahren wurden dabei nicht wieder rückgängig gemacht.[..]
http://www.das-baudenkmal.tv/2014/02/villa-berg-in-stuttgart-kompetenzgerangel-um-ein-eingetragenes-kulturdenkmal/


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Was werden nach Gemälde und Villen verkauft...Funkhäuser, Landesfunkhäuser, Eventstudios, Studios, Regionalstudios, Regionalbüros, Korrespondentenbüros???
NOCH können die Intendanten des ÖRR so richtig aus dem Vollen schöpfen, das würde ich mir nicht entgehen lassen...Herr B. und Kollegen sollten sich ranhalten...der Sand im Getriebe knirscht verdächtig lauter und die Felle schwimmen immer schneller >:D


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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