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Autor Thema: WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung  (Gelesen 14152 mal)

o
  • Beiträge: 11
"Bürger" hatte Recht. Es handelt sich um Überforderung.

Heute erhielt Person A dieser Schreiben von ARD-ZDF-GEZ.
Sie fordern den Gesamtbetrag und werden keine Schreiben von Person A mehr beantworten.

Was folgt nun?


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste leider ergänzt werden.
Bitte, bitte, bitte immer konsequent und gewissenhaft selbst darauf achten.
Zur Anonymisierung gehört auch, Unterschriften zu schwärzen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2016, 01:02 von Bürger«

K
  • Beiträge: 215
Sie fordern den Gesamtbetrag und werden keine Schreiben von Person A mehr beantworten.
Was folgt nun?

Das neueste Tübinger Urteil hernehmen und die Vollstreckungsbehörde darauf hinweisen.

Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html

Da die LRA keine Behörde ist kann die Vollstreckungsbehörde auch nicht für sie tätig werden.
Das gilt für BaWü und viele ander Bundesländer (im VwVfG nachschauen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2016, 01:03 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

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Hatte Person A an den/ die Intendantin geschrieben,
stattdessen aber Antwort von obiger, nicht bekannter/ nicht bekanntgegebener Stelle erhalten, die sich nicht nachprüfbar versucht, selbst zu legitimieren?!?

Person A sollte darauf bestehen, dass der/ die Intendanten/in sich der Angelegenheit annimmt.
Und falls Person A bislang noch nicht den/ die Intendanten/in direkt kontaktiert hat, dann sollte sie es jetzt unverzüglich tun - und zwar immer gleich, nachdem eine angemessen gesetzte Frist (~7...10 Tage) verstrichen ist.

Es könnte auch ratsam sein, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit EIL-BESCHWERDEN wegen des unsachgemäßen Vorgehens von ARD-ZDF-GEZ im Falle der Person A zu wenden z.B. an:
- Landtag/ Petitionsausschuss
- Staatskanzlei
- Bürgerbeauftragte/r des Landesjustizministeriums


Ohne massivsten Druck bewegen sich ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich keinen fingerbreit... >:(


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  • Beiträge: 11
Wo könnte Person A hierfür Beispiel Schreiben für den Intendant und für Eilbeschwerde finden?



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K
  • Beiträge: 215
Wo könnte Person A hierfür Beispiel Schreiben für den Intendant und für Eilbeschwerde finden?

es wäre eine Überlegung wert in der vorliegenden Sache erst wieder dann zu reagieren, wenn
ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung eingegangen ist. Es ist keine Eile geboten. Die Zeit
ist auf der Seite der Nichtzahler.

Dass ein Dialog mit dem Beitragsservice nicht zielführend ist zeigt sich hier wieder deutlich.


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o
  • Beiträge: 11
Seitdem habe ich von dem GV nichts mehr gehört.Ich setze die Brief zurück Methode ein.
Bis zum Umzug war Ruhe, jetzt kamen wieder Briefe,welche ich ungeöffnet zurücksende.


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