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Hallo zusammen,
das sieht ja schon mal interessant aus:
Die Vollstreckungs-Ersuchen(!) in NRW haben von 2013 bis 2015 erheblich zugenommen: von 166.758 im Jahr 2013 über 209.321 im Jahr 2014 auf 317.959 im Jahr 2015. Vermutlich auch deshalb, weil die Konsequenz in der Einleitung der Vollstreckungen erst mit der Zeit zugenommen hat. Rundfunkanstalten und "Beitragsservice" haben zum Teil wiederholt und vermutlich Flächen deckend Gerichtsurteile abgewartet, bis sie weiter machen. Auch bei Menschen, die selbst gar nicht geklagt haben. Und erst seit dem (m.E. falschen) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2016 wurde noch mal so richtig losgelegt und die Zahl der VS-Ersuchen wurde nochmals gesteigert.
Für mich klingt das zwar nach einer erheblichen Größenordnung (obwohl NRW m.W. um die 20 Millionen EW hat). Es könnte jedoch sein, dass ein Großteil der Vollstreckungsersuchen darauf zurück geht, dass viele Menschen erst mal die üblichen Schreiben ignoriert haben. Wie viel "Widerstand" darunter ist, sagt das nach meinem Dafürhalten erst mal nicht.
Wenn dann im Jahr 2015 von den obigen 317.959 VS-Ersuchen bisher 36.064 T€, also 36 Mio Euro eingetrieben wurden, dann sind das im Durchschnitt 113 Euro, die pro Person eingetrieben wurden. Im Jahr 2013 waren es im Schnitt 126 Euro, die pro Kopf eingetrieben wurden, also pro Kopf "geringfügig" mehr.
Wenn die Vollstreckungen jahrweise gerechnet werden (die Übersicht im Dokument spricht m.E. dafür), dann ist die Bezugsgröße bei etwa 17,- EUR GEZ-Gebühr (pardon: "Beitrag" ...) pro Monat etwa 194,- Euro geltend gemachten GEZ-Gebühren pro Jahr. Und da von den "Beitrags-Schuldnern", pardon: den belästigten Menschen auch nicht immer das ganze Jahr auflaufen gelassen wird, spricht das eventuell dafür, dass "nur" Beträge wie die obigen Durchschnitts-Beträge auflaufen und sehr viele Menschen ab dem Zeitpunkt zahlen, wo die Vollstreckung eingeleitet wird. In den vollstreckten Beträgen sind die Vollstreckungskosten von mindestens 1 x 26 Euro pro Vollstreckungsersuchen und Kopf allerdings auch schon drin einberechnet. Das steht so in dem Dokument: „Die Vollstreckungskosten sind hiervon [von den vollstreckten Beträgen] noch nicht abgezogen.“ Bei mehrmaligen Vollstreckungsversuchen vielleicht auch 2 x 26 Euro usw. Das macht bei dieser Größenordnung wohl schon etwas aus. Denn es ist ein Unterschied, ob die Spanne zwischen 194 Euro GEZ-Gebühren pro Jahr und durchschnittlich pro Kopf gezahlten 126 Euro bzw. 113 Euro pro Jahr liegt oder abzüglich der durchschnittlichen Vollstreckungskosten sogar eine noch größere Spanne von 194 Euro und "nur" 87,- Euro (113,- Euro minus 26,- Euro) gezahlten Gebühren. Ein Teil der Menschen wird auch tatsächlich aus Einkommensgründen nicht zahlen können oder nicht alles zahlen können und der müsste wohl auch noch mit eingerechnet werden. Und dann muss das durch die GEZ eben abgeschrieben werden.
Andererseits sagt auch das noch nicht unbedingt alles über den "Widerstand" dagegen. Und auch diejenigen, die vor Gericht gehen, in höhere Instanzen gehen etc., zahlen ja vielleicht erst mal vorläufig oder so. Nach einigen Foren-Beiträgen, die ich hier gelesen habe, kommt es für viele darauf an, welche Perspektive ein weiterer Widerstand hat. Es wäre also nach meinem Dafürhalten wichtig, das noch deutlicher zu vermitteln oder zu entwickeln. Juristisch und politisch.
So, ein paar Vermutungen und Beurteilungen dazu. Ich diskutiere gern darüber ;-).