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Autor Thema: kl. Anfrage (FDP): Vollstreckung v. Forderungen d. Rundfunkanst. durch Kommunen  (Gelesen 5975 mal)

d
  • Beiträge: 138
Hallo Mitstreiter,
ich habe eine Interessante "Kleine Anfrage" an die Landesregierung von der FDP gefunden:

Vollstreckung von Forderungen der Landesrundfunkanstalten durch kommunale Vollstreckungsbehörden
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/12624|00000|00000

Mal schauen wie die Antwort der Landesregierung ausfallen wird.....

Zitat
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/12624
03.08.2016

Datum des Originals: 01.08.2016/Ausgegeben: 03.08.2016
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de

Kleine Anfrage 5016
der Abgeordneten Thomas Nückel und Andreas Terhaag FDP

Vollstreckung von Forderungen der Landesrundfunkanstalten durch kommunale Vollstreckungsbehörden

Das System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zum 01. Januar 2013 von einer gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf einen haushalts- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Die für die Abwicklung des Einzugs des Rundfunkbeitrags zuständige Einrichtung wurde von "Gebühreneinzugszentrale" (GEZ) in "ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice" umbenannt. Gläubiger bleibt jedoch die im jeweiligen Bundesland tätige Landesrundfunkanstalt, in Nordrhein-Westfalen der Westdeutsche Rundfunk (WDR).

Im Fall fortgesetzt ausbleibender Zahlungen mutmaßlich beitragspflichtiger Bürgerinnen und Bürger oder Betriebe erwirkt die Landesrundfunkanstalt die Vollstreckung ihrer Festsetzungsbescheide.
Die Vollstreckung gegen die jeweiligen Schuldner übernehmen die entsprechenden kommunalen Vollstreckungsbehörden, deren dadurch anfallenden Kosten durch den WDR erstattet werden.
Berichten kommunaler Amts- und Mandatsträger zufolge decken die Erstattungen durch die Landesrundfunkanstalt jedoch nicht immer die Kosten einer Vollstreckung. Ebenfalls wird eine mangelnde problemlösungsorientierte Kommunikationspolitik des Beitragsservice moniert, die ein Hintergrund zahlreicher Vollstreckungsersuche sei.

Rechtliche Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die Übertragung einzelner Aufgaben der Landesrundfunkanstalten auf die ehemalige GEZ als gemeinsame nichtrechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft sowie das Verfahren zur Vollstreckung von Festsetzungsbescheiden sind ebenfalls dort grundsätzlich geregelt. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Artikel 1 des 15. Rundfunkänderungs-staatsvertrages) wurde zwischen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und den Landesregierungen der weiteren Bundesländer ausgehandelt. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat dem Staatsvertrag auf Antrag der Landesregierung zugestimmt.

Das Land ist damit für etwaige Probleme im Zusammenhang mit Erhebung, Befreiung, Erstattung oder Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen verantwortlich.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Wie viele Vollstreckungsersuche wurden durch den WDR oder andere Landesrundfunkanstalten seit dem 01. Januar 2013 an Kommunen in Nordrhein-Westfalen gerichtet (bitte nach Landesrundfunkanstalten getrennt für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 1. Halbjahr 2016 sowie nach Kreisen / kreisfreien Städten auflisten)?

2. Welche Einnahmen wurden durch den WDR oder andere Landesrundfunkanstalten im gleichen Zeitraum durch Vollstreckungen gegen Schuldner generiert (bitte nach Landesrundfunkanstalten getrennt für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 1. Halb-jahr 2016 sowie nach Kreisen / kreisfreien Städten auflisten)?

3. Wie hoch waren die entsprechenden Kostenerstattungen (bitte nach Landesrund-funkanstalten getrennt für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 1. Halbjahr 2016 sowie nach Kreisen / kreisfreien Städten auflisten)?

4. In welcher Höhe bzw. nach welchen Grundsätzen erstatten die Landesrundfunk-anstalten den Vollstreckungsbehörden die Vollstreckungskosten (bitte nach Landes-rundfunkanstalten getrennt auflisten)?

5. Wie lange dauert die Beantwortung von Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die über das Online-Kontaktformular (http://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/) bei der in "ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice" umbenannten GEZ eingehen, durchschnittlich (jenseits von reinen - ggf. automatisierten - Eingangsbestätigungen)?


Thomas Nückel
Andreas Terhaag

Info: Dieser Bericht dient zur Information und nicht als Wahlwerbung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2016, 18:42 von Bürger«

P
  • Beiträge: 19
Hallo!

Falls hierzu eine Antwort eintrifft, bitte auch irgendwie überregional darauf mit hinweisen. Da der Widerstand gegen die GEZ momentan wohl noch ziemlich vereinzelt läuft, wären solche Infos auch hilfreich, um mit validen Zahlen einschätzen zu können, wie viele sich am Widerstand beteiligen, wie effektiv er ist, wie viel Aufwand er der GEZ, den Behörden macht etc. Auch aus einem einzelnen, zumal dem bevölkerungsreichsten Bundesland NRW ließen sich dadurch Rückschlüsse ziehen.

Vielen Dank!


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Eine Antwort auf die kleine Anfrage liegt ja inzwischen vor. Im letzten Jahr hat der "Beitragsservice" fast 318.000 Vollstreckungsersuchen raus geschickt - allein für den WDR in NRW.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/12793&quelle=alle


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2016, 01:56 von luggi07«

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  • Beiträge: 19
Edit karlsruhe: bitte die Betreffzeile nicht verändern


Hallo zusammen,

das sieht ja schon mal interessant aus:

Die Vollstreckungs-Ersuchen(!) in NRW haben von 2013 bis 2015 erheblich zugenommen: von 166.758 im Jahr 2013 über 209.321 im Jahr 2014 auf 317.959 im Jahr 2015. Vermutlich auch deshalb, weil die Konsequenz in der Einleitung der Vollstreckungen erst mit der Zeit zugenommen hat. Rundfunkanstalten und "Beitragsservice" haben zum Teil wiederholt und vermutlich Flächen deckend Gerichtsurteile abgewartet, bis sie weiter machen. Auch bei Menschen, die selbst gar nicht geklagt haben. Und erst seit dem (m.E. falschen) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2016 wurde noch mal so richtig losgelegt und die Zahl der VS-Ersuchen wurde nochmals gesteigert.

Für mich klingt das zwar nach einer erheblichen Größenordnung (obwohl NRW m.W. um die 20 Millionen EW hat). Es könnte jedoch sein, dass ein Großteil der Vollstreckungsersuchen darauf zurück geht, dass viele Menschen erst mal die üblichen Schreiben ignoriert haben. Wie viel "Widerstand" darunter ist, sagt das nach meinem Dafürhalten erst mal nicht.

Wenn dann im Jahr 2015 von den obigen 317.959 VS-Ersuchen bisher 36.064 T€, also 36 Mio Euro eingetrieben wurden, dann sind das im Durchschnitt 113 Euro, die pro Person eingetrieben wurden. Im Jahr 2013 waren es im Schnitt 126 Euro, die pro Kopf eingetrieben wurden, also pro Kopf "geringfügig" mehr.

Wenn die Vollstreckungen jahrweise gerechnet werden (die Übersicht im Dokument spricht m.E. dafür), dann ist die Bezugsgröße bei etwa 17,- EUR GEZ-Gebühr (pardon: "Beitrag" ...) pro Monat etwa 194,- Euro geltend gemachten GEZ-Gebühren pro Jahr. Und da von den "Beitrags-Schuldnern", pardon: den belästigten Menschen auch nicht immer das ganze Jahr auflaufen gelassen wird, spricht das eventuell dafür, dass "nur" Beträge wie die obigen Durchschnitts-Beträge auflaufen und sehr viele Menschen ab dem Zeitpunkt zahlen, wo die Vollstreckung eingeleitet wird. In den vollstreckten Beträgen sind die Vollstreckungskosten von mindestens 1 x 26 Euro pro Vollstreckungsersuchen und Kopf allerdings auch schon drin einberechnet. Das steht so in dem Dokument: „Die Vollstreckungskosten sind hiervon [von den vollstreckten Beträgen] noch nicht abgezogen.“ Bei mehrmaligen Vollstreckungsversuchen vielleicht auch 2 x 26 Euro usw. Das macht bei dieser Größenordnung wohl schon etwas aus. Denn es ist ein Unterschied, ob die Spanne zwischen 194 Euro GEZ-Gebühren pro Jahr und durchschnittlich pro Kopf gezahlten 126 Euro bzw. 113 Euro pro Jahr liegt oder abzüglich der durchschnittlichen Vollstreckungskosten sogar eine noch größere Spanne von 194 Euro und "nur" 87,- Euro (113,- Euro minus 26,- Euro) gezahlten Gebühren. Ein Teil der Menschen wird auch tatsächlich aus Einkommensgründen nicht zahlen können oder nicht alles zahlen können und der müsste wohl auch noch mit eingerechnet werden. Und dann muss das durch die GEZ eben abgeschrieben werden.

Andererseits sagt auch das noch nicht unbedingt alles über den "Widerstand" dagegen. Und auch diejenigen, die vor Gericht gehen, in höhere Instanzen gehen etc., zahlen ja vielleicht erst mal vorläufig oder so. Nach einigen Foren-Beiträgen, die ich hier gelesen habe, kommt es für viele darauf an, welche Perspektive ein weiterer Widerstand hat. Es wäre also nach meinem Dafürhalten wichtig, das noch deutlicher zu vermitteln oder zu entwickeln. Juristisch und politisch.

So, ein paar Vermutungen und Beurteilungen dazu. Ich diskutiere gern darüber ;-).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2016, 13:47 von karlsruhe«

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Wenn man davon ausgeht, dass es praktisch nur um Privathaushalte und nicht um Betriebsstätten geht:
Es gibt knapp 8,7 Mio. Haushalte in NRW (lt. statistischem Landesamt / IT.NRW). Ca. 3,6% davon liessen es nach diesen Zahlen 2015 bis zur Ankündigung der Zwangsvollstreckung kommen - einer einschneidenden Massnahme mit drastischen Folgen für die Betroffenen. Gewiss muss man dabei einige abscheiden, die tatsächlich zahlungsunfähig sind oder ihre persönlichen Angelegenheiten - aus welchen Gründen auch immer - nicht im Griff haben. Gleichwohl darf dahinter eine beachtlich hohe Zahl von risikobereiten Verweigerern vermutet werden - und diese wächst offenbar stark an, je schärfer der "Beitragsservice" vorgeht.
Interessant ist dabei auch, wie @Pazifistin gezeigt hat, dass man den Widerstand mit relativ kleinen Summen ausübt und möglicherweise sporadisch (mal zahlt man, mal zahlt man nicht) ausübt. Keine schlechte Taktik...


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  • Beiträge: 19
Wenn wir mal davon ausgehen, dass bei den obigen Durchschnittswerten, sagen wir, ungefähr die Hälfte der eingeforderten "Bei..." äh Gebühren und Kosten nicht gezahlt wird:

- und zwar bspw. von sehr vielen Menschen gar nichts gezahlt wird oder bzw. und
- von sehr vielen Menschen nur die Hälfte des Geforderten gezahlt wird oder/und
- sehr viele auch gar nicht zahlen können,
- dazu kommt, dass von der GEZ selbst dann noch Vollstreckungen eingeleitet werden, wenn Menschen frühzeitig der GEZ geantwortet und eine Befreiung aus Gründen fehlenden Einkommens beantragt haben, und sich die GEZ dennoch unfassbar stur stellt (auch mit den bekannten Standardschreiben, die schlicht und einfach auf gar nichts eingehen wollen), also Menschen, die sogar freiwillig etwas tun würden, wenn sie denn könnten, zwingen will, bis hin zu einem Offenbarungseid ihr Einkommen offen zu legen (ein Fakt, der nach meinem Dafürhalten in dieser Kombination allein bereits so was von verfassungswidrig ist und dann zusätzlich sogar besonders krass gegen die Würde des Menschen nach Art. 1 GG verstößt),

dann würde ich selbst dann noch zustimmen, dass darunter immer noch eine erhebliche Größe an Verweigerungen ist. Welche Art von Verweigerung auch immer. Und noch dazu eine unfassbare Willkür in der gesamten Vorgehensweise. Diese Willkür wird selbst dann noch ausgeübt, wenn Menschen tatsächlich kein Einkommen haben und diese gleichzeitig entweder nichts vom Jobcenter bekommen oder mit diesem zumindest nichts zu tun haben wollen. Die GEZ will Menschen also mitunter sogar zwingen, zum Jobcenter zu gehen  - eine unfassbare Willkür, die tief in die Grundrechte eingreift und nach meinem Wissen selbst bei den Hartz-Gesetzen noch nicht eingeführt wurde. Quasi die endgültige Einführung eines Jobcenter-Zwangs und endgültige Entmündigung von Menschen auf Grund ihrer bloßen Existenz!

Gerade diese Willkür treibt mich richtig auf die Barrikaden. Und da hört dann auch der Spaß auf, wenn Menschen rechtfertigen: "Ja, aber die 17 Euro pro Monat sind ja verschmerzbar und lieber zahle ich/zahlst Du etc." Nein, schon diese 17 Euro sind für manche Menschen nicht einfach so verschmerzbar. Und eine Kopfsteuer auf Grund der puren Existenz ist sogar ein krasser Widerspruch gegen alles, was es bisher an Steuer-Prinzipien gibt.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt.
Bitte keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare.
Der Thementreue wegen bitte nicht weiter vom Kern-Thema abschweifen, welches da lautet
kl. Anfrage (FDP): Vollstreckung v. Forderungen d. Rundfunkanst. durch Kommunen
und im Wesentlichen die Anfrage durch dei FDP sowie die zwischenzeitliche Antwort behandelt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2016, 03:39 von Bürger«

H
  • Beiträge: 582
Wenn wir mal davon ausgehen, ....
...  dass in 2013 und möglicherweise 2014 noch gar keine Vollstreckungen nach dem neuen Gesetz durchgeführt wurden, weil die Daten für die rechtsmissbräuchliche
Zwangsanmeldung erst mitte 2014 vorlagen.....
dann können wir weiterhin davon ausgehen, dass die in 2015 durchgeührten Zwangsvollstreckungenn alle Personen betrifft, die sich geweigert haben. Es dürfte ein ganz kleiner teil dabei sein, der nicht zahlen kann, und sich dennoch nicht darum kümmerte.

Ich gehe davon aus, dass die meisten der Zwangsmassnahmen in 2015 die Personen betraf, die sich schlichtweg weigern, diese R**ze zu bezahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2016, 17:33 von Bürger«

 
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