"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen

Widerspr. gg. Eintrag Schuldnerverzeichn. (Vollstr. ohne Bescheid) > Wie weiter?

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andiandi:
Hallo,

vielen Dank für das tolle Forum.
Hier gibt es echt viel interessantes zu lesen um sich gegen die Zwangsgebühren zu wehren.

Als Erstes eine Chronologie angeblicher Schreiben und eventueller Reaktionen im fiktiven Falle einer Person A:

xx.05.2015: vom „Beitragsservice“ , Zahlung der Rundfunkbeiträge, 52,50€
xx.06.2015: Schreiben von Person A, unabh. jeglicher Post von GEZ, etc.
mit der Bitte, dieses Schreiben als Widerspruch aufzufassen (incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung)
xx.06.2015: vom „Beitragsservice“ , Ihr Rundfunkbeitrag, Erläuterung gesetzlicher Regelung, Kontostand, Datenverwendung, Reaktion auf vorheriges Schreiben, bla bla bla...
xx.08.2015: vom „Beitragsservice“, Zahlungserinnerung, 52,50€
xx.09.2015: vom „Beitragsservice“, Zahlung der Rundfunkbeiträge, 105,00€
xx.10.2015: vom „Beitragsservice“ & MDR, Festsetzungsbescheid, 113,00€ (incl. Säumniszuschlag)
xx.04.2016: vom „Beitragsservice“ & MDR, Mahnung, 241,50€
02.05.2016: vom „Beitragsservice“ & MDR, Festsetzungsbescheid, 249,50€
02.05.2016: vom „Beitragsservice“, Ankündigung der Zwangsvollstreckung, 241,50€
27.06.2016: vom GV, Einladungsschreiben ins Büro um Forderung über 240€ zu vollstrecken & Abgabe Auskunftsverzeichnis mit anschließender eidesstattlicher Versicherung nach §802f ZPO
Anlage: Vollstreckungsersuchen des MDR vom 03.06.2016 an Amtsgericht in Meißen über 189€
(alle o.a. Schreiben könnten ggf. mit normaler Post mglw. "zugestellt" worden sein - mglw. aber auch nicht zugegangen sein)

Zwischenzeitlich hat der GV geklingelt:
Person A und der GV haben sich nett unterhalten. Kein Geld gegeben und mündlich Widerspruch gegen Forderung und Eintragung ins Schuldnerverzeichnis ausgesprochen.

28.07.2016
Schreiben vom GV mittels gelben Brief (Postübergabeurkunde, Einwurf – keine persönliche Übergabe)
Eintragung Schuldnerverzeichnis incl. Belehrung über Widerspruch nach §882c ZPO

04.08.2016
Schreiben von Person A
Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung beim Amtsgericht (s. Anhang)

15.08.2016
Schreiben vom AG
Antwort auf Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung (s. Anhang)


Wie nun weiter?
Was hat Person A zu erwarten?


Danke euch riesig!!!


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Ebenso der nicht aussagekräftige Betreff "meine Story, Wie nun weiter nach GV & AG-Ablehnung".
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Bürger:
Die bisherige Erkenntnis ist, dass sich die AG kaum dazu "hinreißen" lassen, Vollstreckungen ohne Bescheide zu "prüfen" oder gar "zurückzuGEBEN" - wenngleich die Begründung im Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung recht gut und plausibel formuliert klingt.

Die Chancen, dass ARD-ZDF-GEZ die Vollstreckung ("ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht") "zurückNEHMEN" erscheinen da nach bisheriger Kenntnis durchaus größer.

Aus dieser Kenntnis heraus könnte Person A ggf. gut beraten sein, neben der vom Gericht erbetenen weitergehenden Begründung (ggf. direkt nachfragen, was da eigentlich noch fehlt, da der Vortrag doch die Unzulässigkeit der Vollstreckung ohne Bescheide bereits umfänglich begründet)...
...ARD-ZDF-GEZ auch *direkt* anzuschreiben (in Kopie zur Kenntnis auch an das Gericht - ggf. mit der Bitte um Aussetzung des Eintragungsverfahrens, sofern dies überhaupt noch möglich und die Eintragung nicht bereits erfolgt ist) und diesen mit Nachdruck "auf den Senkel" zu gehen, dass diese ihr "Vollstreckungsersuchen doch bittesehr unverzüglich zurückziehen" mögen und die "vollstreckungsgegenständlichen angeblichen Bescheide überhaupt erst einmal bekanntzugeben".

Anregungen hierzu siehe bitte u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

andiandi:
Vielen Dank für die Hilfe.
Im fiktiven Fall wurde das AG Meißen angeschrieben und der Fall ähnlich erläutert/begründet.
Parallel wurde nach Leipzig an den MDR/BS geschrieben und mit Nachdruck auf den Senkel gegangen.

Das AG Meissen hat bei dem o.a. Hypothese dann wie in der Anlage geantwortet.
Wahrscheinlich soll sich nun das VG Dresden darum kümmern.
Sehe ich das so richtig?
und
Was will das AG Meissen noch???

Vielen Dank.

Bürger:
...nicht der erste Fall, in welchem sich ein fiktives AG Meißen als "nicht zuständig" erklärt und beabsichtigt, von sich aus das Verfahren an das fiktive VG Dresden abzugeben.

Eine fiktive Person M hatte gegen solche Absichten Einwände erhoben.
Dann ging das Verfahren ans Landgericht, welches die Absicht des AG Meißen "gutgeheißen" hat. Ende vom Lied: Das Verfahren ist jetzt beim VG Dresden, welches aber seit über einem halben Jahr wohl noch keine großen Aktivitäten betrieben zu haben scheint. Neue Erkenntnisse werden "sehnsüchtig" erwartet.

Vielleicht sollte fiktive Person A mal beim donnerstäglichen
"Runden Tisch" in Dresden vorbeischauen...? ;)

Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html

Menni:
Ich empfehle ebenfalls einen Besuch des runden Tisch´s, am besten heute (08.09.), Person M wird wohl anwesend sein und kann Auskunft geben.

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