@DumbTV
Hat ein Vollziehungsbeamter schon mal so eine Bestätigung zugesandt? Vermute es wird einfach ignoriert.
Person X kann einfach Antrag stellen, auf die Erstellung einer solchen Bescheinigung.
Wird der Antrag abgelehnt, hat man Nachweis des "behördlichen Eingriffs".
Wird der Antrag nicht abgelehnt und Bestätigung geliefert, dann noch besser.
Auf jeden Fall kann Person X Antrag stellen und auf Ergebnis warten. Auf jeden ankommenden Brief dann einfach antworten: es wurde ein Antrag gestellt und auf Ergebnis gewartet.
Das wichtigste: Person X weiß, dass nach EU-Gesetz
kein "behördlicher Eingriff" stattfinden kann. Das ist fest.
Findet ein solcher behördlicher Eingriff, befindet man sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens (Grenze). Wie kann Person X außerhalb des Gesetzes reagieren? Gar nicht. Jede mögliche Reaktion kann nur im gesetzlichen Rahmen stattfinden. Das kann Person X im Brief auch dem Vollziehungsbeamten erklären.
Wenn z.B. ein Brief des Vollziehungsbeamtens kommt: bitte zahlen sie, bla, bla, bla..., Vollstreckung, bla, bla, bla..
Als mögliche Antwort:
ich (Person X) kann keine Handlung vornehmen. Die Angelegenheit befindet sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens, da ihr Brief ein behördlicher Eingriff ist. EU-Gesetz verbietet aber jeden behördlichen Eingriff.
Sie schlagen mir vor, den rechtlichen Rahmen zu verlassen und diese Angelegenheit außerhalb des Gesetzes zu regeln.PS: alles rein fiktiv und dient dem Verständnis der möglichen Situation.