Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html----------
Eine fiktive Person hat gegen den Beitragsservice eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht. In diese hat er fast alle Argumente aufgenommen, welche in Betracht kommen. Die Klageschrift umfasste somit gut 90 Seiten, welche ausführlich darlegten, wie sinnlos der Beitragsservice ist.
Nun hat sich der hessische Rundfunk zu der Klage geäußert, mit
Standardtextbausteinen und dem
Verweis auf die neuerliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Vielleicht hat ja das ein oder andere Forumsmitglied eigene Erfahrungen diesbezüglich sammeln können und könnte zu folgenden Punkten Ideen haben.
Hier mal die hypothetischen Punkte zu dem fiktiven Fall:
1) Gibt es aktuelle Klageerwiderungen die sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auseinander setzen?
2) Gibt es schon Schriftsätze für das Revisonsverfahren gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes?
3) Sind Anträge auf Ruhendstellung möglich?
4) 4 Wochen Schriftsatzfrist ist viel zu kurz. Sieht jemand wirksam Möglichkeiten die Frist zu verlängern?
Jeder Hinweis ist hilfreich!
Danke.
Edit "Bürger":
Bitte immer die allgemeinen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten:
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Der ursprüngliche, nichtssagende Betreff "Klageerwiderung" musste daher präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.